… 4 Abs. 1 GrEStG 1987 nur für Grundstücke des Grundvermögens vorgesehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Betriebsgebäude (zB Ställe, Scheunen etc.) sind nach den beiden in dieser Gesetzesstelle vorgegebenen Wertermittlungsmethoden keine Werte vorgesehen (siehe dazu Punkt 3.9.). Ist der gemeine Wert für die…
…wenn die unter Naturschutz gestellten land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Merkmale eines (Teil)Betriebes aufweisen und iZm der Entschädigung auch der Grund und Boden durch Einlösung in das Eigentum des Landes übernommen wird. 15.3 Entschädigungen Zu den Entschädigungen für eintretende wirtschaftliche Nachteile zählen insbesondere…
…BMF-010206/0058-VI/5/2016 , unter Punkt 3.7 dargestellten - Rechtslage? Lösung: Gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 wird im Fall einer flächenmäßigen Teilung eines Grundstückes, das mehreren Miteigentümern gehört, die Steuer nicht erhoben, "soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält…
…oder land- und forstwirtschaftliche Gerätschaften. Eine alpwirtschaftliche Nutzung durch die Besitzgemeinschaft selbst liegt somit nicht vor. Teilflächen des Almgebietes im Ausmaß von ca. 2 ha dienen nur mehr als Ausflugsgebiet des ca. 10 km entfernten Hotelbetriebes der Besitzgemeinschaft, die restlichen Flächen werden von Nachbarlandwirten durch…
…in der jeweils geltenden Fassung) nicht unterschreiten dürfen. 1.2. Leistungen iZm landwirtschaftlichen Übergabsverträgen Werden im Rahmen von landwirtschaftlichen Übergabsverträgen als Auszugsleistung Nutzungen bestimmter land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen oder andere Nutzungsrechte oder Wohnrechte ausbedungen, die mit dem Ableben einer oder mehrerer Personen jedenfalls erlöschen…
…52 Abs. 1 iVm § 2 BewG 1955 Abgrenzungsfragen land- und forstwirtschaftliches Vermögen/Grundvermögen bei Schipisten Die Grundflächen der Berg- und Talstationen von Liften, Zu- und Abgangsbereiche, Liftstützen, Flächen für Beschneiungsanlagen (zB Speicherteiche) ua. sind (wären) im Grundvermögen zu bewerten. Da die Berg- und Talstationen vielfach…
…bzw. ob es sich - bei einem Tausch innerhalb des Familienverbandes - um ein land- und forstwirtschaftliches oder um ein anderes Grundstück handelt. Bei Tauschvorgängen außerhalb des Familienverbandes ist jeweils der gemeine Wert des in Tausch gegebenen Grundstückes zuzüglich einer allfälligen weiteren Leistung (Ausgleichszahlung) als Gegenleistung anzusetzen…
…5 der land- und forstwirtschaftlichen PauschalierungsVO BGBl. II 54/2001 anzuwenden, wonach aus der Veräußerungs von forstwirtschaftlichen Flächen entstehenden Gewinne mit 35% des Veräußerungserlöses angenommen werden können. Die steuerliche Erfassung des Veräußerungserlöses erfolgt - außerhalb der Pauschalierung - im Rahmen der Einkünfte aus land- und Forstwirtschaft nach…
…und forstwirtschaftlichen Betriebes in Bestand gegebene Flächen sind solange in die Durchschnittssatzbesteuerung einzubeziehen und gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfrei (ohne Optionsmöglichkeit), als für diese Flächen aufgrund der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung durch den Pächter weiterhin eine Bewertung als land- und forstwirtschaftliches…
…Grundvermögen zuzurechnenden Wohngebäuden und auf gewerblich genutzten Grundstücken; weiters auf grundsätzlich land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die jedoch land- und forstwirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind: Das Aufstellen von Handymasten auf dem Grundvermögen zuzurechnenden Wohngebäuden oder gewerblich genutzten Grundstücken ist, wenn Vermietung und Verpachtung von Grundstücken vorliegt…
…Hinblick auf eine verwaltungsökonomische Vollziehung bestehen keine Bedenken, derartige Flächen in der Regel bei Grundvermögen bei der Ermittlung des Einheitswertes mit einem Bodenwert von Null anzusetzen bzw. bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen diese Flächen wie unproduktive Flächen zu behandeln. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
…Übernehmer). Im Falle der Weitergabe an einen "Zwischenhändler" ist jedenfalls Entledigungsabsicht gegeben. Des Weiteren muss die "Nützlichkeit der Maßnahme" gegeben sein. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die vom Lebensministerium herausgegeben "Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung" land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, 2. Auflage aus…
…Ein vollpauschalierter Land- und Forstwirt übergibt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb an den Sohn und behält sich zwei Waldparzellen zurück. Der gesamte Betrieb umfasst 36 ha, wovon 20 ha auf landwirtschaftlich und 16 ha auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen entfallen (bestehend aus 10 nicht zusammenhängenden Waldparzellen)…
…mehr als 80% der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche der wirtschaftlichen Einheit zu berücksichtigen, bei denen das Schadereignis nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Inkrafttreten § 15. (1) Diese Kundmachung ist erstmals für die Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1.1.2014 anzuwenden…
…mit dem regionalen Hektarsatz bewerteten Flächen vor, sind diese Hektarsätze bei Vorlage eines Nachweises auf Antrag um 30% zu kürzen. Dabei sind nur zusammenhängende Flächen von mindestens 0,3 Hektar oder von mehr als 80% der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche der wirtschaftlichen Einheit zu berücksichtigen…
…die betroffenen Flächen (noch) einem landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Hauptzweck (§§ 30 und 46 BewG 1955) dienen oder nicht. Wenn eine gegendübliche Bewirtschaftung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, liegt land- und forstwirtschaftliches Vermögen vor. Etwaige Gebäude der Wassergenossenschaft und Flächen, die keinem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck…
…H. auszugehen. Der Gesamtwert darf das Achtzehnfache des Jahreswertes nicht überstiegen." Als Bemessungsgrundlage ist im Ergebnis die Gegenleistung (Gesamtwert [Kapitalwert] der auf Zeit beschränkten Nutzungen oder Leistungen, gedeckelt mit dem 18-fachen Jahreswert gemäß § 15 Abs. 1 BewG 1955), mindestens aber der Grundstückswert (der aufgrund…
…€). L kann die von ihr getätigten Investitionen in Höhe von 50.000 € nicht abziehen. 3.9. Unentgeltliche Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes außerhalb des Familienverbandes Ist der (einfache) Einheitswert die Bemessungsgrundlage, wenn landwirtschaftliche Grundstücke außerhalb des Familienverbandes unentgeltlich erworben werden, zumal die…
…Bei einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ist jedoch zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 BewG 1955 für eine Zuordnung der Flächen zum Grundvermögen vorliegen. Bewertung von Schottergruben im Rahmen der Einheitsbewertung Die Berücksichtigung des Wertes des Schottervorkommens darf - abgesehen von einem gegen…
…Feststellungsstichtage ab dem 1.1.2002 ersetzt. Im Sinne dieser gesetzlichen Regelungen sind auch die Schillingbeträge in den Bewertungsrichtlinien, die anlässlich der Hauptfeststellung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1.1.1988 erlassen wurden und für den Hauptfeststellungszeitraum 2001 weiter anzuwenden sind ( § 20 b BewG…