…Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis gilt ferner nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens…
…innergemeinschaftliche Lieferung, die aber im Sinne des zitierten VwGH-Erkenntnisses unecht steuerbefreit ist. Dies steht auch im Einklang mit der Judikatur des EuGH, nach der unechten Steuerbefreiungen der Vorrang vor echten Steuerbefreiungen einzuräumen ist (vgl. EuGH 07.12.2006, Rs C-240/05 , Eurodental ). Damit…
…Möglichkeit, über separat aufgestellte Spendenboxen unentgeltliche Zuwendungen zu tätigen, stellen diese echte Spenden und somit keine Betriebseinnahmen dar. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen steht dem Verein ein Freibetrag nach § 23 KStG 1988 iHv 10.000 Euro zu…
…hat, ebenfalls einen (Zweit-)Wohnsitz haben, um die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen zu können? Genügt als Anknüpfungspunkt die Betriebsstätte, sofern diese eine echte Betriebsstätte ist und keine Scheinbetriebsadresse (nur Postkasten/gelegentliche Postabholung) darstellt? 2. Welches Finanzamt ist für die Erhebung der Steuern (Einkommensteuer/Lohnsteuer, Familienbeihilfe…
…2014, stellt in Abs. 2 ausdrücklich klar, dass dem die Grundlage dieser Erlassregelung bildenden Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031 nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung - also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen", wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen…
…geltend gemacht. Zur Abdeckung der Kosten erhält die WG einerseits Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder, andererseits zahlt die Gemeinde monatlich fixe Zuschüsse an die WG. 1.3. Fragestellung Liegt direktes Leistungsentgelt, Entgelt von dritter Seite oder ein echter Zuschuss vor? 1.4. Lösung Gemäß § 1 Abs. 1…
…Abs. 1 UStG 1994 ausgeschlossen. Bedient sich ein Projektpartner zur Erstellung seines Teilprojektes Dritter (= "Subvergabe" von Teilleistungen), liegt jedenfalls ein Leistungsaustausch vor und sind die dafür getätigten Zahlungen nicht als echte Zuschüsse zu qualifizieren, auch wenn sie aus den erhaltenen EU-Zuschüssen finanziert werden. …
…hat die echte Steuerbefreiung Vorrang. Rz 972 Rechtslage ab 1.1.2001 Bei der Lieferung von Zahnersatz ins Ausland hat die unechte Steuerbefreiung Vorrang. 3 Steuerfreiheit des innergemeinschaftlichen Erwerbs Rz 3941 Rechtslage bis 31.12.2000 Steuerfrei ist der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen die im…
…Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die nicht auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Eine bloß abweichende, aber vertretbare Rechtsansicht (reine Rechtsfrage) Ein "echter" Sicherheitszuschlag (Eine notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung", begründet in der Regel einen Verdacht) Eine bloß fahrlässige Nichtabfuhr von…
…Factors und der von ihm als Vergütung erhaltenen Gegenleistungen, so dass nicht gesagt werden kann, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der echtes Factoring betreibt, seinen Anschlusskunden keine entgeltliche Leistung erbringe und damit keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Art. 2 und 4 der 6. EG-RL ausübe…
…einen Gesamtbetrag von xxx S zuzüglich Umsatzsteuer an die Grundeigentümer. Liegt echter Schadenersatz oder Leistungsaustausch vor? Die Entschädigungen sind als Entgelte für die Einschränkung von Rechten der Grundstückseigentümer anzusehen. Sie sind kein echter Schadenersatz und daher umsatzsteuerbar (in diesem Sinne VwGH v 8.2.1963…
…wie Zahlungen an öffentliche Versorgungsbetriebe (§ 1 Abs. 3 Z 6 EU-AHG). Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 (BGBl. Nr. 267/1957 idaF) fallen als echte Steuern weder unter § 1 Abs. 3 Z 5 EU-AHG noch § 1 Abs. 3 Z 6 EU-AHG und sind…
…Beitragszahler gegenüber (vgl. VwGH 21.09.2006, 2003/15/0026). 3.3.2.1. Abgrenzung Rz 29 Zur Abgrenzung echter und unechter Mitgliedsbeiträge siehe VereinsR 2001 Rz 432 bis 438; UStR 2000 Rz 33 f. Diese Frage stellt sich nur dann, wenn auch Arbeitslöhne gewährt…
…nicht mehr ohne Weiteres entzogen oder verändert werden kann. Die Wohnung des Heimarbeiters kann, unabhängig davon, ob es sich um einen echten oder freien Dienstnehmer handelt, bei Einräumung eines gewissen Verfügungs- oder Nutzungsrechts für den Arbeitgeber eine Betriebsstätte bei diesem begründen (vgl. auch EAS 3392)…
…bestehen keine Bedenken, eine Vereinbarung (Mischschlüssel) der Bemessungsgrundlage aus der Relation befreiter (zB Familienfürsorge) und nicht befreiter (zB Schuldnerberatung) Agenden (Vereinsaufgaben), unternehmerischer (unechter Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge, etwa auf Grund von Leistungsaustausch) und nicht unternehmerischer (echte Subventionen und Mitgliedsbeiträge) durchzuführen. 9. Steuersatz, Freibetrag und Freigrenze (§ 9…
…zweiten Lebensjahres eine gesetzliche Karenz in Anspruch genommen (zB aus Anlass einer Adoption bzw. aus Anlass einer Pflegeübernahme eines Kindes oder aus Anlass einer "aufgeschobenen" Karenz), handelt es sich um eine "echte" Elternkarenz, sodass das Kontrollsechstel nicht zum Tragen kommt. Mangels Aufzählung in § 77 Abs…
…echten stillen Gesellschafter besteht darin, dass der unechte stille Gesellschafter am Firmenwert und an den stillen Reserven beteiligt ist. Ertragsteuerlich liegt im Fall einer unechten (atypischen) stillen Gesellschaft eine Mitunternehmerschaft gemäß § 22 Z 3 EStG 1988 oder § 23 Z 2 EStG 1988 vor; der echte…
…dass bei sog. Scheidungsklauseln zu unterscheiden ist. Eine echte Scheidungsklausel stellt die Auflösung der Fruchtgenussvereinbarung nicht in die ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Fruchtgenussgebers. Die Folgen treten auch nicht unmittelbar mit dem Willensentschluss des Fruchtgenussgebers ein, sondern sind auch von der Reaktion des Ehepartners und dem Vorgehen…
…Umsatzsteuerlich wird davon ausgegangen, dass dieser Zuschuss als echte Subvention zu behandeln ist. Fragestellung Ertragsteuerlich ist bei der Vermietung eines Gebäudes durch die KB GmbH an die Gemeinde ein fremdübliches Mietentgelt anzusetzen (fremdüblich wäre im vorliegenden Fall in etwa der Betrag, der als Miete und…
…Grund der Mitgliedschaft bei der Körperschaft geleistet werden (echte Mitgliedsbeiträge eines ordentlichen Mitgliedes). Auch Beiträge, die zur Erlangung einer von der Organisation konkret erwarteten bzw. erbrachten Gegenleistung gefordert und entrichtet werden (unechte Mitgliedsbeiträge), sind nicht abzugsfähig. Echte Mitgliedsbeiträge dienen vor allem der laufenden Abdeckung des…