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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

  1. Allgemeines Für Abgabepflichtige, die einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen berechtigten Revisionsverband mit der Einreichung von Abgabenerklärungen beauftragt haben, gilt eine Einreichfrist bis 31.3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…gemäß § 3 Abs. 7 WiEReG einen berufsmäßigen Parteienvertreter mit Sitz im Inland, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten zu beauftragen. Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…21.1.2004, 2001/16/0479, 0480). Dies gilt auch für Verschulden von Organen juristischer Personen (VwGH 8.10.1990, 90/15/0134). Das Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. zB VwGH 10.9.1998, 98/15/0130). Maßgebend ist…

BMF-010200/0000-IV/2/2007Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010200/0000-IV/2/200722.02.2007

…v. 27.12.2006 2. Neuanmeldung (Formular Verf 16) Zur Neuanmeldung der Personengesellschaft (Personengemeinschaft) in FinanzOnline ist jede/r einzelne Beteiligte (mit aufrechter Steuernummer) und bevollmächtigte berufsmäßige Parteienvertreter/innen befugt. Dazu wird in FinanzOnline eine neue Funktion zur Verfügung gestellt. Nach dem Ausfüllen der Eingabemaske…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Vorlage sprechen können. Die gemäß § 5a Abs. 3 Z 4 WiEReG erforderliche Beschreibung der relevanten Teile des Dokuments wird es zudem erforderlich machen, dass der berufsmäßige Parteienvertreter oder der berechtigte Dritte gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der RL (EU…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Rechtsträgers - sondern auf einer übergeordneten Beteiligungsebene - besteht (siehe dazu Abschnitt 5.4.3 Meldung von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) an das Register)). [Grafik]   2.3.4 Berufsmäßige Parteienvertreter als Nominees (Treuhänder) Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bei Meldungen an das Register anzugeben sind…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…treuhändig auftritt. Dies gilt insbesondere auch für Fälle, bei denen berufsmäßige Parteienvertreter treuhändig als Stifter oder Begünstigte für Klienten auftreten. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist regelmäßig ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art "Stifter" (bzw. "Begünstigter") unter Angabe der Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) und Auswahl der Rolle…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…können alle für die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter im elektronischen Wege über das Unternehmensserviceportal an die Registerbehörde übermittelt werden, wenn dieser die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers gemäß den Anforderungen des WiEReG festgestellt…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Die zu pflegende Person kann sich selbstverständlich auch durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertreten lassen, der sich der Abgabenbehörde gegenüber auf seine Vollmacht berufen kann. Die Vertretung durch nicht berufsmäßige Parteienvertreter ist sowohl durch die BAO als auch durch berufsrechtliche Vorschriften der steuerberatenden Berufe begrenzt: Nach…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…geht das Finanzamt (materiellrechtlich) davon aus, dass die den weichenden Gesellschaftern geleisteten Abschichtungsbeträge zuzüglich der negativen Kapitalkonten zu versteuern sind. Unmittelbar nach Beantwortung eines diesbezüglichen Vorhaltes legt der berufsmäßige Parteienvertreter seine (Zustell-) Vollmacht zurück. Es ist nun keine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person mehr vorhanden…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…Hinweis, ob dieser bereits verwirklicht worden ist, die Formulierung konkreter Rechtsfragen, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben, allenfalls Lösungsvorschläge zu den Rechtsfragen (jedenfalls bei Anfragen von berufsmäßigen Parteienvertretern zumutbar). 4.2. Zuständigkeit Die Erteilung einer Auskunft erfolgt durch das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt. Das…