…befasst sich eine aus zwei Technikern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Entwicklung und Vermarktung von Industriedesign. Am 16.02.2010 errichten diese beiden Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit 28.02.2010 stellt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ihre Tätigkeit ein und überträgt ihr…
…nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an das Steuersubjekt (das nicht rechtsfähige Gebilde). Die Gesellschafter sind in diesem Fall gemäß § 6 Abs. 2 BAO Gesamtschuldner. Gegen die Gesellschaft kann mangels bürgerlicher Rechtsfähigkeit…
…des § 47 Abs. 1 und 2 EStG 1988. Die gesetzliche Definition des Dienstverhältnisses ist eine eigenständige des Steuerrechts. Sie ist weder dem bürgerlichen Recht, noch dem Sozialversicherungsrecht, noch anderen Rechtsgebieten entnommen. Eine Bindungswirkung durch das Steuerrecht besteht nur im Verhältnis zur Sozialversicherung, und zwar insoweit…
…Geschenkgeber und Geschenknehmer, ihrem Vermögen und ihrer Lebensstellung) zu beurteilen (VwGH 17.09.1992, 91/16/0086). Der Bereicherungswille für eine Schenkung im bürgerlichrechtlichen Sinn ist gegeben, wenn die objektive Bereicherung des Erwerbers sowohl vom Schenker als auch vom Erwerber selbst gewollt ist. Für eine…
…nur von Seiten des Geschenkgebers der Wille vorliegt, den Beschenkten zu bereichern. Als Schenkung im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes gilt somit jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts, darüber hinaus aber auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…
…über den Tod hinaus oder auf den Todesfall vgl. 3.4.) muss der Vollmachtgeber jedenfalls handlungsfähig sein; gemäß § 79 BAO richtet sich die Handlungsfähigkeit nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Handlungsfähigkeit setzt Entscheidungsfähigkeit iSd § 24 ABGB voraus, im jeweiligen Zusammenhang können noch weitere Erfordernisse vorgesehen…
…Dienstleistung zugewiesen werden. 6.2. Personengesellschaften Rz 100 Bei Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Gesellschafter (Mitglieder) Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB) der KommSt. Dazu gehören Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Arbeitsgemeinschaften), Hausgemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter (zB Komplementäre, Kommanditisten) Mitunternehmer…
…Abmachungen der Erben darüber, wem die Einkünfte aus der Verlassenschaft bis zur Einantwortung zufließen sollen, steuerlich grundsätzlich (auch rückwirkend) anzuerkennen, soweit sie nicht einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd § 22 BAO darstellen (vgl. VwGH vom 20.04.2004, 2003/13/0160…
…als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß § 2 Abs. 1 GrEStG 1987 sind unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Nach Abs. 2 stehen unter anderem Baurechte den Grundstücken gleich. Auch nach § 51 Abs…
…als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß § 2 Abs. 1 GrEStG 1987 sind unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Nach Abs. 2 stehen unter anderem Baurechte den Grundstücken gleich. Auch nach § 51 Abs…
…b EStG 1988 unterliegen Zinsen der beschränkten Steuerpflicht, wenn das Kapitalvermögen durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke unterliegen, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind. Mittelbare Besicherung liegt zB vor, wenn Betriebsvermögen des Schuldners als Besicherung dient und dazu…
…Falle der Bargeldschenkung zum Liegenschaftserwerb eine Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO nicht gegeben, wenn das geschenkte Geld zum Ankauf eines bestimmten Grundstückes geschenkt wird, weil es bei einer Schenkung im Sinn des bürgerlichen Rechts, einem Erkenntnis des VwGH vom 24.05.1991, 89/16/0068, folgend…
…des Geschenkgebers ist nunmehr die Geschenknehmerin mit 28% am Vermögen, Gewinn und Verlust an der Gesellschaft beteiligt. Ebenfalls auf den 1.5.2005 wird die Rechtsform des Unternehmens von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditerwerbsgesellschaft umgewandelt, wobei die Geschenknehmerin die Stellung einer Kommanditistin erhält…
… 110 Abs. 1 BAO nicht erstreckbar. Gesamtrechtsnachfolge im Sinn des § 118 Abs. 7 lit. a und b BAO ist nicht nur eine Gesamtrechtsnachfolge im Sinn des bürgerlichen Rechts (zB Verschmelzung), sondern auch eine abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge, wie etwa zufolge § 19 Abs. 2 BAO. Die Bindungswirkung hinsichtlich…
…rechtlichen Verhältnisse zwischen den Partnern durch eine klare Kooperationsvereinbarung geregelt sind. Aus abgabenrechtlicher Sicht sind in diesem Zusammenhang alle "transparenten" Vereinigungen wie OG, KG oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts geeignet. Dass einem der Partner das Projektmanagement übertragen wird, ändert daran nichts. 8.1.8 Sparsame Verwaltung…
…Körperschaft öffentlichen Rechts oder als juristische Person privaten Rechts errichtet sein. Ist nach einem Landesrecht keine körperschaftliche Einrichtung vorgesehen, liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Bei allen diesen Rechtsformen begründet die Abtretung von Anteilen an Agrargemeinschaften keine Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 21 GebG. 3.11 …
…1 BAO nur eigenberechtigten Personen erteilt werden. Von "Eigenberechtigung" kann nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nur bei physischen (natürlichen) Personen gesprochen werden (VwGH 10.01.1985, 83/05/0073). Ist die GmbH laut Anfrage nicht berufsrechtlich zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt (wie dies…
…Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Die Haftung nach § 12…
…5.2000, 95/14/0029) oder kommt § 30 Abs 1 lit a EStG 1988 (Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen) zur Anwendung? Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot stellt kein Wirtschaftsgut im steuerlichen Sinn dar (VwGH 23.5.2000, 95/14/0029). Da…