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UFSI RV/0254-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…

UFSI RV/0253-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…

UFSW RV/2373-W/13Gesellschaft nach bürgerlichen Recht und Angehörigenjudikatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2013

…gemäß § 188 BAO ab 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine vom Finanzamt nicht anerkannte Gesellschaft nach bürgerlichem Recht der Brüder Mag. Bw2 und…

UFSF RV/0178-F/08Unternehmereigenschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2010

…Berufungswerber im Innenverhältnis am Gewinn beteiligt sei. Der Berufungswerber habe diese Aussage aber nicht nachweisen können. Die Betriebsprüfung sei daher der Auffassung, dass in diesem Fall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliege, der nach § 2 UStG 1994 Unternehmereigenschaft zukomme. Denn es träten beide Gesellschafter nach außen…

UFSW RV/2080-W/07Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Fortführung der Teilbetriebe als Einzelunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…hätte dies zur Folge, dass die nachgewiesene faktische Tätigkeit der ehemaligen Gesellschafter als Rechtsanwälte nach Beendigung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft als jeweiliger neuer Betriebsbeginn anzusehen wären. Die Vorgehensweise der Behörde entspreche daher nicht den gesetzlichen Vorschriften und auch nicht der ständigen Rechtsprechung. Nach den Feststellungen…

BFG RV/3101133/2016Keine NoVA-Vergütungsberechtigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn die tatsächliche Verwendung des Kraftfahrzeuges nur durch einen Gesellschafter erfolgte.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2020

…erwuchs in Rechtskraft. 2.) Am 24. August 2014 wurde von BC (einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) ein Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe eingebracht. Dieser Antrag betraf das Kraftfahrzeug der Marke R mit der Fahrgestellnummer 1111 und dem Verwendungszeitraum 22.09.2012 bis 15.12.2013…

BFG RV/4100344/2014Verrechnung von Guthaben einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2017

…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…

BFG RV/4100349/2014Verrechnung von Guthaben einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…

BFG RV/4100348/2014Verrechnung von Guthaben einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2017

…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 1/2

…VwGH 10.5.1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…auch bei der direkten Vergabe von Krediten Aufwendungen angefallen wären. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben…

BFG RV/7103334/2015Bescheiderlassung an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) nach ihrer Beendigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.05.2017

…Zeitpunkt des Ergehens der Erledigungen des Finanzamtes am 3.2.2015 und 5.2.2015 bestand die gegenständliche Hausgemeinschaft somit nicht mehr. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie der beschwerdegegenständlichen HG besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter…

UFSF RV/0169-F/11Beurteilung der Steuerfreiheit von gemeinschaftlichen Einkünften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der zwei Vereine beteiligt sind, bereits im Einkünftefeststellungsverfahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2013

…34 BAO beziehe sich vor allem auf Vereine, GmbHs, Stiftungen, Anstalten, Genossenschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, weshalb Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht unter diesen Begriff fielen. Gleichzeitig werde aber auch Kritik an dieser einschränkenden Auslegung geübt (vgl. Ritz, BAO³, § 34 Rz 1)…

UFSF RV/0135-F/03Zurückweisung einer Berufung wegen Bescheidzustellung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2007

  Bescheid Die Berufung des Bw1 und des Bw2 als ehemalige Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "WL", B, W-Str., vom 21. Dezember 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 19. November 2001 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO und…

BFG RV/2100072/2021Die Aufrechnung von negativen Masseforderungen mit unberichtigten Masseforderungen ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zulässig. Eine Auszahlung des strittigen Teils des Abgabenguthabens an die Insolvenzmasse war daher nicht möglich.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2023

…33, wie folgt begründet: "Nach der Judikatur des VwGH (VwGH 15.12.2003, 2003/17/0309) sind im öffentlichen Recht mangels spezieller Vorschriften über die rechtlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts heranzuziehen. Für die Aufrechnung war bislang ein Bescheid nicht erforderlich. Dies…

UFSK RV/0329-K/10Fischereirecht als Berechtigung, auf die die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2011

…Verordnungen nicht widerspricht." Der Bw. vertritt die Ansicht, dass die Überlassung des Rechtes zur Ausübung der Fischerei eine "Verpachtung von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden", darstellt und dieser Umsatz daher nach § 6 Z. 16 UStG 1994 umsatzsteuerfrei ist…

UFSI RV/0494-I/05Berufungszurückweisung wegen unrichtiger Adressierung von Bescheiden an eine nicht mehr existente Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2009

…Juni 2004, beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Gesellschafter-A und Gesellschafter-B führten in den strittigen Jahren 1995 bis 1999 in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Unternehmen-A und ein Unternehmen-C sowie ab 1997 zusätzlich ein Unternehmen-B. Die Umsatzsteuer…

UFSG RV/0937-G/02Was als Zugehör zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes (§ 2 Abs. 1 GrEStG 1987).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2007

…Betriebsfortführung im engeren Sinne könne nicht mehr die Rede sein, zumal der Betrieb nunmehr auch anderen Zwecken diene. Von Zugehör im Sinne des bürgerlichen Rechtes könne nicht gesprochen werden. Ob das gesondert ausgewiesene Zugehör gesondert veräußert werden wird, bleibe der Entscheidung des Käufers vorbehalten. Im…

UFSW RV/0022-W/04Schenkung einer Liegenschaft an die Ehegattin als Scheingeschäft, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schmitt & Schmitt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1988 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 wird als…

UFSW RV/0001-W/021. Schenkung einer Liegenschaft an die Ehegattin als Scheingeschäft 2. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes 3. Zeitpunkt des Entstehens der Umsatzsteuerschuld, Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2003

…abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte dar (VwGH v. 11.8.93, 91/13/0005). Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs…