…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…
…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…
…gemäß § 188 BAO ab 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine vom Finanzamt nicht anerkannte Gesellschaft nach bürgerlichem Recht der Brüder Mag. Bw2 und…
…Berufungswerber im Innenverhältnis am Gewinn beteiligt sei. Der Berufungswerber habe diese Aussage aber nicht nachweisen können. Die Betriebsprüfung sei daher der Auffassung, dass in diesem Fall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliege, der nach § 2 UStG 1994 Unternehmereigenschaft zukomme. Denn es träten beide Gesellschafter nach außen…
…hätte dies zur Folge, dass die nachgewiesene faktische Tätigkeit der ehemaligen Gesellschafter als Rechtsanwälte nach Beendigung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft als jeweiliger neuer Betriebsbeginn anzusehen wären. Die Vorgehensweise der Behörde entspreche daher nicht den gesetzlichen Vorschriften und auch nicht der ständigen Rechtsprechung. Nach den Feststellungen…
…erwuchs in Rechtskraft. 2.) Am 24. August 2014 wurde von BC (einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) ein Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe eingebracht. Dieser Antrag betraf das Kraftfahrzeug der Marke R mit der Fahrgestellnummer 1111 und dem Verwendungszeitraum 22.09.2012 bis 15.12.2013…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…
…VwGH 10.5.1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der…
…auch bei der direkten Vergabe von Krediten Aufwendungen angefallen wären. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben…
…Zeitpunkt des Ergehens der Erledigungen des Finanzamtes am 3.2.2015 und 5.2.2015 bestand die gegenständliche Hausgemeinschaft somit nicht mehr. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie der beschwerdegegenständlichen HG besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter…
…34 BAO beziehe sich vor allem auf Vereine, GmbHs, Stiftungen, Anstalten, Genossenschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, weshalb Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht unter diesen Begriff fielen. Gleichzeitig werde aber auch Kritik an dieser einschränkenden Auslegung geübt (vgl. Ritz, BAO³, § 34 Rz 1)…
Bescheid Die Berufung des Bw1 und des Bw2 als ehemalige Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "WL", B, W-Str., vom 21. Dezember 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 19. November 2001 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO und…
…33, wie folgt begründet: "Nach der Judikatur des VwGH (VwGH 15.12.2003, 2003/17/0309) sind im öffentlichen Recht mangels spezieller Vorschriften über die rechtlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts heranzuziehen. Für die Aufrechnung war bislang ein Bescheid nicht erforderlich. Dies…
…Verordnungen nicht widerspricht." Der Bw. vertritt die Ansicht, dass die Überlassung des Rechtes zur Ausübung der Fischerei eine "Verpachtung von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden", darstellt und dieser Umsatz daher nach § 6 Z. 16 UStG 1994 umsatzsteuerfrei ist…
…Juni 2004, beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Gesellschafter-A und Gesellschafter-B führten in den strittigen Jahren 1995 bis 1999 in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Unternehmen-A und ein Unternehmen-C sowie ab 1997 zusätzlich ein Unternehmen-B. Die Umsatzsteuer…
…Betriebsfortführung im engeren Sinne könne nicht mehr die Rede sein, zumal der Betrieb nunmehr auch anderen Zwecken diene. Von Zugehör im Sinne des bürgerlichen Rechtes könne nicht gesprochen werden. Ob das gesondert ausgewiesene Zugehör gesondert veräußert werden wird, bleibe der Entscheidung des Käufers vorbehalten. Im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schmitt & Schmitt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1988 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 wird als…
…abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte dar (VwGH v. 11.8.93, 91/13/0005). Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs…