RIS AI
117 Treffer556 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

… Lösung: Ja, früherer Wert bedeutet auch frühere Gegenleistung. Es wird jener anteilige Grundstückswert für die Zusammenrechnung herangezogen, auf den - damals - der Stufentarif angewendet wurde. 6.2. Definition "wirtschaftliche Einheit" Der Sohn erhält von seinem Vater die Wohnung A und ein Jahr später von seiner Mutter…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…als Insolvenz- bzw. Masseforderung einzuordnen ist, erforderlich. In der Praxis obliegt diese Trennung dem Insolvenzverwalter, der für die ordnungsgemäße Entrichtung des Anteils, der als Masseforderung einzustufen ist, Sorge zu tragen hat (Kanduth-Kristen in ZIK 6/2011, 205 [ZIK 2011/292], Anmerkungen zu OGH 24…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…In diesen Fällen haftet der Parteienvertreter gemäß Abs. 7 leg. cit. auch für die Entrichtung (nicht für die Richtigkeit) einer selbst berechneten Steuer. Die Einzahlung erfolgt auf ein auf den Namen des Vertreters lautendes Sammelkonto, das für unterschiedliche Abgabepflichtige ieS bzw. Primärschuldner der Schenkungssteuer besteht…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…benutzt werden, nicht geschlossen werden kann, dass die in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiungen - soweit ausdrücklich von Umsätzen einer "Einrichtung" die Rede ist - nur juristischen Personen vorbehalten wären, während sie in den anderen Fällen auch von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden könnten (vgl. auch Rn…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Beim Erwerb der Lebensgefährtin des Sohnes bleibt die Gegenleistung maßgeblich. Tritt die aufschiebende Bedingung ein und wird die Gegenleistung über den anteiligen dreifachen EW erhöht, ist die nachträgliche Gegenleistung mit Eintritt der Bedingung steuerpflichtig. Es bleibt aber die Erhöhung der Gegenleistung maßgeblich für diesen nachträglichen…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…Steuersubjekt, wenngleich sie im wirtschaftlichen Verkehr rechtsgeschäftlich tätig wird. Steuerlich wird durch die Gesellschaft "durchgegriffen", ihre Wirtschaftsgüter werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet. Vor diesem Hintergrund kann von einer vermögensmäßigen Belastung des Gesellschafters nur gesprochen werden, wenn der Gesellschaft dadurch ein (zusätzlicher) Vorteil verschafft wird. Werden…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…Wohnsitz angibt, einen Wohnsitzwechsel nicht meldet oder der Versicherer - aus welchem Grund auch immer - die Steuerpflicht in Österreich nicht wahrnimmt. Vertragliche Vereinbarungen über die Steuertragung und Entrichtung im Innenverhältnis bleiben davon unberührt. Der Versicherer kann allfällige zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend machen. Aus § 7…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…ist eine Aufteilung vorzunehmen: Soweit die Arbeitskraft im unternehmerischen Bereich tätig wird, ist Steuerschuldner der Beschäftiger (Bemessungsgrundlage: Anteiliges Gestellungsentgelt). Soweit die Arbeitskraft im nichtunternehmerischen Bereich tätig wird, fällt keine KommSt an. Hinsichtlich der Zuordnung zum unternehmerischen und nichtunternehmerischen Bereich kann der Beschäftiger eine Vereinbarung mit…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…95% der Anteile an der grundstücksbesitzenden G-GmbH wird der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 durch die Unternehmensgruppe erfüllt. Es kommt daher zu einer sogenannten "Entdichtung" (Verwässerung) und zu einem Zurechnungswechsel hinsichtlich der Beteiligung an der G-GmbH: Die Anteile an der G…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…sich nur um einen besonderen Zahlungsmodus für eine bereits vor dem 1. August 2008 entstandene Steuerschuld. 1.3. Sonderform der Entrichtung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (§ 29 Abs. 2 ErbStG 1955) Machte ein Abgabepflichtiger von der Möglichkeit Gebrauch…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Parteienvertreter als Masseverwalter oder als Geschäftsführer einer GmbH vornimmt. 2.3 Abgabenforderung gegen den Vertretenen Die Geltendmachung der Haftung (mit Haftungsbescheid) setzt ua voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden ist und dass sie noch nicht (zB durch Entrichtung) erloschen ist (vgl. zB VwGH 22.9.1999…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…den Legataren und Pflichtteilsberechtigten anteilig zu. Der überschießende Steuervorteil steht unabhängig davon zu, ob und in welchem Maße der Erbe zur Entrichtung des Legates oder zur Erfüllung des Pflichtteiles endbesteuertes Vermögen realisiert oder auf andere Nachlassgegenstände oder auf nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…die für diesen Zeitraum zu erheben sind, in Schilling oder in Euro oder die wahlweise unbare Entrichtung von Abgaben in Schilling oder in Euro. Im Folgenden werden die wesentlichen formellen und materiellen abgabenrechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Währungsumstellung auf den Euro zu beachten…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Anleihen) unterliegen grundsätzlich der Anzeigepflicht iSd § 121a Abs. 1 Z 1 lit. a BAO. Aktien sind Anteile an Kapitalgesellschaften, Anleihen stellen Kapitalforderungen dar. Die Betragsgrenze ist überschritten, somit tritt die Anzeigepflicht ein. Für die Ermittlung der Betragsgrenzen iSd § 121a BAO ist der gemeine Wert der…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…Ra 2018/15/0030). Unter die Befreiungsbestimmung des § 8 Z 2 KommStG 1993 können auch Einrichtungen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen fallen, deren Zielsetzung in der Wiedereingliederung von Personen mit psychisch oder sozialen Defiziten am Arbeitsmarkt liegt. Im Bereich der Straffälligen- und Opferhilfe handelt es sich…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…wobei im Detail folgende Baumaßnahmen geplant sind: Fassadensanierung, Fensteraustausch, bauphysikalische Maßnahmen zur Energieoptimierung, Innenraumsanierung (Türen, Böden, Beschichtung, Einrichtung), Lifteinbau, Erneuerung der Elektroinstallationen, Erneuerung Sanitärräume, Warmwasseraufarbeitung, Erneuerung der Sicherheitstechnik und der Heizungsanlagen, Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Dachboden für einen etwaigen späteren Dachbodenausbau. Variante: Im…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…nicht als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Weinbaubetriebes gelten. Der anteilige Grund und Boden ist ebenfalls aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden und bei der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens zu erfassen. Die Einordnung in die Grundstückshauptgruppe erfolgt gemäß § 54 BewG 1955. Es bestehen jedoch…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…der Vermögenswert an Hand der Vermögensverhältnisse des letzten Wirtschaftsjahres ermittelt. Für die Bewertung der (nicht börsenotierten) GmbH-Anteile wird ein eigenes Ertragswertgutachten vorgelegt. Frage: Kann das Ergebnis dieses Gutachtens anstelle des Ertragswertes in die Formel des Wiener Verfahrens eingesetzt werden? Lösung: Verfahrensrechtlich ist die Ermittlung…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…5 erster Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…folgende Bereiche, die dem Fruchtnießer (= Stifter = Begünstigter) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden: Sie errichtet Bauten, die Wohnzwecken des Stifters sowie dessen Familie dienen und trägt sämtliche Kosten für Einrichtung, Hausrat, Lebenshaltung etc für die Familie des Stifters. Faktisch werden alle Einnahmen, Ausgaben und…