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BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Patente, Urheberrechte, Verlagsrechte), ähnliche Rechte (zB Fruchtgenussrechte, Wohnrechte, Warenbezugsrechte wie zB Warengutscheine) und Vorteile (zB Know-how, ungeschützte Erfindungen, Rezepte, Fabrikationsverfahren, Kundenkarteien, Archive, Geschäftsbeziehungen) sowie von den oben genannten Rechten abgeleitete Lizenzen. 3. Am anzeigepflichtigen Erwerb beteiligte Personen 3.1 Allgemeines Die Anzeigepflicht setzt nach …

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…AÖF Nr. .../2006, Abschnitt 8. § 295 Abs. 3 BAO ist unabhängig davon anwendbar, ob der abgeleitete Bescheid (formell) rechtskräftig ist. § 295 Abs. 3 BAO setzt voraus, dass der grundlagenbescheidähnliche Bescheid an denselben Bescheidadressaten ergangen ist wie der auf § 295 Abs. 3 BAO gestützte Bescheid (vgl…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…sich (letztlich) auf dieses Feststellungsverfahren bezieht. Ebenso wenig wird die gegenständliche Berufungsentscheidung für die abgeleiteten Verfahren anderer an dem zugrunde liegenden Feststellungsverfahren Beteiligter eine Bindungswirkung entfalten. Sofern nicht ein Rechtsmittelverfahren im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren ohnehin anhängig ist - auch in diesem Verfahren wird sich die Frage…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom 5.11.2003…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Unrichtige Sachverhaltszusammenfassung 1.1. Sachverhalt Ein Finanzamt fasst einen Sachverhalt zusammen, kürzt ihn dadurch und beurteilt ihn rechtlich richtig. Es ist zwar die inhaltliche Beurteilung richtig, aber der Beamte hat sich bei der Zusammenfassung geirrt und hat daher einen anderen Sachverhalt, der so nicht gefragt…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21. März 2012…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Eine zuständige Behörde kann die Streitfrage bspw. einseitig lösen, indem sie der Rechtsansicht der zuständigen Behörde des anderen EU-Mitgliedsstaats zur Auslegung und Anwendung des Abkommens zustimmt und die Besteuerung der betroffenen Person entsprechend anpasst. Im Falle einer einseitigen Lösung wird die Streitbeilegungsbeschwerde gegenstandslos iSd. …

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…nicht anzuwenden. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansichten des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt (ab…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Bezughabende Norm FVwGG 2012 4.2. Sachverhalt Ein Bescheidbeschwerdeverfahren ist beim Bundesfinanzgericht anhängig (nach rechtzeitiger Stellung des Vorlageantrags). Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO wird nachträglich geändert und der Gewinnanteil des Beschwerdeführers herabgesetzt. 4.3. Frage Darf das Finanzamt den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO anpassen…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte des Umsatzsteuerprotokolls sind nach Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 1, …

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…und zuzustellen. 10.2.2. Anpassung "abgeleiteter" Bescheide Rz 153 Im Falle der Erlassung eines Zuteilungsbescheides hat die Gemeinde den - davon abzuleitenden - Kommunalsteuerbescheid gemäß § 295 Abs. 2 BAO von Amts wegen anzupassen oder aufzuheben, und zwar unabhängig davon, ob die Rechtskraft eingetreten ist (§ 10 Abs…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…36), gemäß Punkt 4.1. dieser Richtlinie und im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. 2. Rechtsgrundlagen Bei der vorliegenden Richtlinie handelt es sich um eine Sonderrichtlinie gemäß Härtefallfondsgesetz auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 432/1996 idgF. Die WKÖ hat bei der Ausgestaltung…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…36), gemäß Punkt 4.1. dieser Richtlinie und im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. 2. Rechtsgrundlagen Bei der vorliegenden Richtlinie handelt es sich um eine Sonderrichtlinie gemäß Härtefallfondsgesetz auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 432/1996 idgF. Die WKÖ hat bei der Ausgestaltung…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…05.2003 S. 36), gemäß Punkt 4.1. dieser Richtlinie und im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. 2. Rechtsgrundlagen Bei der vorliegenden Richtlinie handelt es sich um eine Sonderrichtlinie gemäß Härtefallfondsgesetz auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes, BGBl. Nr. 432/1996 idgF. Die vorliegende Richtlinie…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Abgabenfestsetzung auch außerhalb eines Rechtsmittelverfahrens dann, wenn die Abgabenfestsetzung von der Erledigung einer anderen mit Berufung bekämpften Verwaltungsangelegenheit abhängig ist. Eine solche mittelbare Abhängigkeit liegt etwa dann vor, wenn die Abgabenfestsetzung von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist (zB Feststellungsverfahren nach § 188 BAO und davon abgeleitete Einkommensteuerbescheide…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Vorlageerinnerung Das Recht zur Einbringung einer Vorlageerinnerung (§ 276 Abs. 6 BAO) steht jeder Partei des Feststellungsverfahrens zu. Zur Vorlageerinnerung siehe Berufungsvorentscheidungen, Erlass des BMF vom 30.10.2006, BMF-010103/0081-VI/2006, AÖF Nr. 273/2006, Abschnitt 3. 11.3. Aussetzung "abgeleiteter" Abgaben Die…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…dass auch Gewinnausschüttungen an Betriebstätten von Muttergesellschaften anderer Mitgliedstaaten Anspruch auf Freistellung von der Quellenbesteuerung vermitteln. Aus österreichischer (und deutscher) Sicht handelt es sich bei den Betriebstätten einer Personengesellschaft um Betriebstätten der Gesellschafter (ständige deutsche Rechtsprechung des BFH vom 29.1.1964 BStBl. III 1964…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) abgeleitete Abgaben der Gesellschafter der KEG (nämlich jener Personen, die im Feststellungsbescheid genannt sind) bedeutsam. Dies gilt auch für die Einkommen(Körperschaft)steuer atypisch stiller Gesellschafter, die rechtswidriger Weise an in die KEG gerichteten Feststellungsbescheiden als Gesellschafter der KEG behandelt wurden. Nicht…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des Bundesministeriums für…