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2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

…Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält. Die Anzeige…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…Betriebsstätte im Inland sind, haben auch diese ihre Anmeldung persönlich bei einem Finanzamt vorzunehmen. Eine Anmeldung wie bei "inländischen" Unternehmern durch eine Wirtschaftstreuhandkanzlei mit anschließender Zusendung der Zugangskennungen in das Ausland kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: Zur Zustellung der Zugangskennungen (TID, BENID, Start-PIN)…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Wohnsitz dem gewöhnlichen Aufenthalt vor, daher ergibt sich keine Änderung der Zuständigkeit. Ist jedoch aufgrund der Dauer der Inhaftierung (im Extremfall lebenslänglich) auf eine Aufgabe des Wohnsitzes zu schließen, so ändert sich die Zuständigkeit. 6. Zustellung - in Databox 6.1. Bezughabende Norm FinanzOnline, § 98 BAO …

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…an diesen, sondern direkt an die Partei erfolgt? Lösung: Die Gebührenschuld und Gesamtschuld entsteht nur, wenn die Zustellung rechtswirksam iSd ZustG erfolgt ist (siehe GebR Rz 146 ). Als Gesamtschuldner kann ein Parteienvertreter nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gebührenschuld entstanden ist. 3.3 § 14…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…geführt werden. Maßnahmen gegen die Gesellschafter erfordern ein konkretes Leistungsgebot an ebendiese Gesellschafter. Unter dem Begriff "Leistungsgebot" versteht man die Aufforderung mittels Bescheid zur Erbringung der geschuldeten Leistung. Dieses Leistungsgebot hat gegebenenfalls durch Zustellung eines Bescheides, der an den (die) Gesellschafter gerichtet ist, zu erfolgen…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Dennoch verlangt der Steuerberater, dass weiterhin nur an ihn zugestellt wird. Nur eine Zustellung an ihn persönlich sei rechtsgültig. 1.2 Fragestellung Beinhaltet die Ablehnung als Bevollmächtigter gemäß § 84 BAO auch die Zustellvollmacht oder muss weiterhin an den Steuerberater zugestellt werden? 1.3 Lösung Der…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…II Nr. 97/2006 idgF, regelt die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form. 2. Selbstberechnung 2.1 Begriff des Parteienvertreters Die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Gesellschaftsteuer darf nur durch Parteienvertreter durchgeführt werden; es ist nicht erforderlich, dass…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

…nicht anzuwenden, wenn eine Institution zwar (auch) im Amtskalender aufscheint, aber im Firmenbuch eingetragen ist. Info zum Supervisor: Zur Vermeidung von Missverständnissen und Problemen, die mitunter gleich nach Zustellung bzw. Übernahme der Zugangscodes auftreten, empfiehlt das Bundesministerium für Finanzen schon vorher intern festzulegen, wer mit…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides liegt vor, wenn sie nach Bekanntgabe (§ 97 BAO, somit in der Regel nach Zustellung) des abgeleiteten Bescheides erfolgt. Für vor Erlassung abgeleiteter Bescheide erfolgte Abänderungen, Aufhebungen oder Erlassungen von Feststellungsbescheiden ist § 295 Abs. 1 BAO somit nicht anwendbar. Hingegen…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…Verkürzungszuschlag kann nur verhängt werden, wenn sich der Abgabepflichtige spätestens 14 Tage nach Festsetzung der Abgabennachforderung damit einverstanden erklärt oder diesen beantragt. Als Zeitpunkt der Festsetzung gilt der Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides. Im Falle, dass der Antrag unzulässig ist, beispielsweise wegen Versäumung der 14…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…gemäß § 15 Abs. 3 COFAG-NoAG (im Einklang mit § 210 BAO) mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids ein. Die Bekanntgabe erfolgt grundsätzlich durch Zustellung (§ 97 BAO). Die Rückerstattung ist auf einem Abgabenkonto im Sinn des § 213 Abs. 2 BAO (abgesondert) zu verbuchen. Die…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Beaufsichtigung oder Überwachung von Geschäftsstellen sind idR zur Gänze der Zentrale zuzurechnen (VwGH 30.03.1992, 91/15/0112). Postzusteller sind nicht dem Einsatzort (Gemeinde, in der die Zustellung erfolgt), sondern dem Dienstort zuzuordnen (zB Postamt, Postzustellverteilerzentrum). Heimarbeiter iSd Heimarbeitsgesetz 1960 sind jener Betriebsstätte zuzuordnen…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…1993) 15.6.1. Zustellung von Erkenntnissen und Beschlüssen Rz 177f Eine schriftliche Ausfertigung der Erkenntnisse und Beschlüsse (ausgenommen verfahrensleitende Beschlüsse) eines Verwaltungsgerichtes des Landes im Zusammenhang mit einer Bestimmung des Kommunalsteuergesetzes ist dem Bundesminister für Finanzen unverzüglich zuzustellen. 15.6.2. Parteistellung des Bundesministers…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…205a Abs. 2 lit. c BAO sind insbesondere: Angaben über den Tag (die Tage) der Entrichtung (zB Tag der Überweisung), Angaben über den Tag der Bekanntgabe (Zustellung) des die Abgabe herabsetzenden Bescheides oder Erkenntnisses, Angaben darüber, ob die Beschwerde gegen einen amtswegigen Bescheid bzw. gegen…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Betroffene ein Rechtsmittel erheben. Für die Erledigung dieses Rechtsmittels ist ein Senat des BFG zuständig. Achtung Beweisverwertungsverbot: Im Falle der Bewilligung des Auskunftsverlangens wird es zweckmäßig sein, mit der Zustellung an das Kreditinstitut den Ablauf der Rekursfrist abzuwarten. Für den Fall dass, Rekurs eingebracht wird…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…dass die Vertragsstaaten denselben Sachverhalt auf Grund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen unter verschiedene Verteilungsnormen subsumieren und in der Folge zu einer unterschiedlichen Zuteilung der Besteuerungsrechte gelangen oder unterschiedliche Rechtsmeinungen zur Interpretation der Verteilungsnormen vertreten. Wenn die Vertragsstaaten aufgrund unterschiedlicher Rechtsmeinungen oder unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen die Einkünfte einer Person…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…3 EU-BStbG). Die Antragsfrist beträgt gem. § 17 Abs. 6 EU-BStbG 50 Tage ab Zustellung der letzten Mitteilung der zuständigen Behörde eines betroffenen Mitgliedstaates über die Zulassung bzw. Zurückweisung an den Steuerpflichtigen. Dies gilt auch, wenn ein innerstaatliches Rechtsmittelverfahren gegen einen Zurückweisungsbescheid in Gang…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 84 Abs. 2 BAO aufgenommen werden. Das von einer abgelehnten Person nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist nach § 84 Abs. 2 BAO ohne abgabenrechtliche Wirkung. Vor Zustellung des Ablehnungsbescheides vom Vertreter vorgenommene Prozesshandlungen sind gültig und rechtswirksam (vgl. Ritz, BAO5, § 84 Tz 11…