… 300 Abs. 1 erster Satz BAO können Abgabenbehörden ab Stellung des Vorlageantrages beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben. Diese Bestimmung schließt eine gleichzeitige Zuständigkeit einer Abgabenbehörde und eines Verwaltungsgerichtes aus. Ab Stellung des Vorlageantrages ist…
…den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen ab 1. August 2024 gegenüber dem zuständigen Finanzamt auszuüben. Dies betrifft zB die Verpflichtung bei Nichteinhaltung der maßvollen Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik bis 31. Dezember 2024 (Punkt 8.2.1 der Spätantragsrichtlinien) bzw. die Verpflichtung zur Mitteilung von Verwaltungsübertretungen nach…
…ergänzender Prüfungsauftrag über die neu hinzukommenden Abgabenarten und Zeiträume auszustellen. Dieser ist von der neu zuständigen Abgabenbehörde zu erlassen (vgl auch Salzburger Steuerdialog 2011, Frage 4) 10. Zuständigkeit Zuständigkeit bei beschränkter Steuerpflicht 10.1. Bezughabende Norm § 25 AVOG 2010 10.2. Sachverhalt Ein beschränkt Steuerpflichtiger…
…kein ordentlicher Firmensitz sein kann. 4.3. Frage Welches Finanzamt ist für die GmbH zuständig? 4.4. Lösung Die Zuständigkeit richtet sich bei einer GmbH gemäß § 21 AVOG 2010 nach dem Ort der Geschäftsleitung. Ort der Geschäftsleitung ist gemäß § 27 Abs. 2 BAO der Ort…
…1 BAO ist die Berufung bei der Abgabenbehörde einzubringen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Berufung kann jedoch im Fall einer Änderung der Zuständigkeit bei der neu zuständigen Abgabenbehörde eingebracht werden. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat die bei ihr eingebrachte Berufung unverzüglich an die…
…bei zwei Hauptbeteiligten ist der Sitz des von der Beteiligungsgemeinschaft zum Hauptbeteiligten bestimmten Beteiligten maßgeblich." Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung kann in der Folge als eine "mit der Erhebung der Abgaben" zusammenhängende Tätigkeit gesehen werden, weshalb die Zuständigkeit zur Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung nur vom gemäß Art…
…ausschließlich § 147 BAO. 3. Zuständigkeit für Gruppen (§ 8 Abs. 3 AVOG, § 5 UnternehmensgruppenVO) 3.1 Sachverhalt Änderung der Zuständigkeit bei Unternehmensgruppen 1. Fall: Im Bereich eines anderen Finanzamtes (FA) befindet sich der Gruppenträger, in dessen Gruppe eine (kleine) GmbH ab 2005 einbezogen werden soll. Der…
…Lösung § 5 AVOG 2010 - DV stellt auf den jeweiligen Sitz der unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft ab. Aus diesem Grund ändert sich bei Sitzverlegung auch die Zuständigkeit für die Unternehmensgruppe. 16. FinanzOnline - Anbringen 16.1. Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger bringt über FinanzOnline unter "sonstige Anbringen" ein Anbringen ein…
…die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde im Beschwerdeverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. § 4 AVOG 2010 gilt auch für einen Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf ein anderes Finanzamt. Ein solcher Übergang kann sich zB aus § 15 Abs. 2 AVOG 2010 (Änderung der Größenmerkmale bei…
…gewesen wäre. 4. Zuständigkeit 4.1 Grundsatz Der VwGH schützt das Vertrauen nur in Rechtsauskünfte der für die Angelegenheit zuständigen Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196), es bestehe somit kein Schutz bei Rechtsauskünften des Bundesministeriums für Finanzen, wenn ein Finanzamt für…
…an, sie sind von Amts wegen zu tragen. Die Ausführungen zum Recht auf Abschriftnahme unter Pkt. 7 gelten auch für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren. 8.2.2. Gerichtliches Finanzstrafverfahren Bei gerichtlicher Zuständigkeit richtet sich das Recht auf Akteneinsicht des Beschuldigten nach den §§ 51 ff StPO. Während…
…und auch keine verbindliche Beurteilung ausländischer Rechtsformen durch das Bundesministerium für Finanzen darstellen. Die Verantwortung für die Beurteilung der erforderlichen rechtsformspezifischen Nachweise und für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke …
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff…
…4. Wechsel der Zuständigkeit während einer Außenprüfung 4.1. Sachverhalt Im August 2008 erfolgte der Beginn einer Außenprüfung der Jahre 2003 - 2007 bei der X GmbH mit vor Jahren im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes A gelegenen Ortes der Geschäftsführung. Die Ermittlungen im Zuge der Außenprüfung ergaben…
…der mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO in Anspruch genommen wird, keine Anwendung. 24. Aussetzung der Einhebung Antrag auf Aussetzung der Einhebung- Bewilligung bei geänderten Voraussetzungen 24.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 24.2. Sachverhalt Einem anlässlich der Beschwerde eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung wurde…
…2014, BMF-AV Nr. 102/2014 (Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen): In Absatz 4 wird die Wortfolge "Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart" durch "Finanzamt für Großbetriebe" ersetzt. (2) Die Erlässe des BMF vom 14.08.1981, Z 04 1483/21-IV/4/81, vom…
…Zuständigkeit Die Berichtigung obliegt jener Abgabenbehörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat. Bei Übergang der sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit (insbesondere nach § 52a BAO bzw. nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit zur Berichtigung von Bescheiden der bisher zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz auf die neu…
…eine inländische Betriebsstätte als Anknüpfungsmerkmal für die Bestimmung von Zuständigkeiten im Rahmen des AVOG und der BAO (auch in analoger Anwendung des § 58 letzter Halbsatz BAO und des § 70 Z 2 BAO), so richtet sich diese bei mehreren inländischen Betriebsstätten eines Unternehmens mit Geschäftsleitung im…
…lit. a BAO). 8. Zuständigkeit Die Berichtigung obliegt der Abgabenbehörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat (vgl. zB VwGH 13.10.1995, 93/17/0268; VwGH 21.04.1997, 96/17/0467). Bei Übergang der sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit (insbesondere nach § 52a BAO bzw…
…beantragt und als Folge der Nichtbeantwortung des Vorhaltes nicht anerkannt, so weicht der Bescheid in diesen Punkten vom Anbringen des Steuerpflichtigen ab und ist der Antrag auf Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen zu bewilligen. 26. Aussetzung der Einhebung - von Anspruchszinsen 26.1…