…späterer Ablehnungsanträge. Daraus folgt, dass etwa ein Ablehnungsantrag, welcher sich auf ein Ereignis gründen will, das sich am dritten Tag nach Zustellung des Ladungsbescheides zugetragen habe, ebenfalls unverzüglich, also allenfalls spätestens am Tag darauf, zu stellen ist. Später einlangende Ablehnungsanträge fallen nicht in die Zuständigkeit…
…Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…10). Weder der bestellte Referent noch der Berufungswerber haben die Möglichkeit, eine Referentenbestellung anzufechten. Zu einer faktischen rückwirkenden Änderung der Referentenbestellung kann es bei Änderungen der Zuständigkeiten des Senates kommen, dessen Mitglied der Referent im Zeitpunkt der Fallzuteilung war. Denkbar ist auch die Zuweisung des…
…Anträgen angeschlossen wurde ein Ablehnungsantrag ihres Alleingesellschafters vom 7. Mai 2012, zwei an die genannten Prüfer gerichtete Auskunftsbegehren sowie der Entwurf einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft. Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 25. Juli 2013 gemäß § 311 BAO den Übergang der Zuständigkeit auf den unabhängigen…
…abschließend durch die zuständige Staatsanwaltschaft geprüfte Strafanzeige bei einem objektiven Betrachter keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit des/der Angezeigten zu begründen. Die Berufungsbehörde hat in der gegenständlichen Berufungsentscheidung ebenso wenig wie das Finanzamt im angefochtenen Zurückweisungsbescheid inhaltlich über die Ablehnungsanträge abgesprochen. Ungeachtet des Fehlens eines…
…§ 68 FinStrG) ergebenden neuerlichen Zuständigkeit des bisher abgelehnten Spruchsenatsvorsitzenden über den letzten, bisher lediglich als verspätet zurückgewiesenen Ablehnungsantrag des Beschuldigten vom 28. Juni 2004 gemäß § 74 Abs. 1 FinStrG zuständigen Vorstand des Finanzamtes, bei dem der Spruchsenat eingerichtet ist, meritorisch zu entscheiden sein werde. Die…
…Kreditverträgen sei ersichtlich, dass die Kreditvaluta auf das betriebliche Konto des Bw bei der EÖSC bzw. ÖPSK zur Abdeckung der Girokonten erfolgte. Die Rückstände seien durch die Bestreitung der Betriebsausgaben (zB Software, Autokauf etc.) entstanden. I. Entscheidung über den Ablehnungsantrag: Der Antrag des Ing. XY…
…Finanzamtes Feldkirch bei der Erledigung des mit 18. Dezember 2012 datierten Ablehnungsantrages wegen Befangenheit gemäß § 76 BAO entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) begehrte mit Eingabe vom 25. Juli 2013 den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung…
…Finanzamtes Feldkirch bei der Erledigung des mit 18. Dezember 2012 datierten Ablehnungsantrages wegen Befangenheit gemäß § 76 BAO entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) begehrte mit Eingabe vom 25. Juli 2013 den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung…
…einen Ablehnungsantrag des Antragstellers gegenüber der Richterin R für das von ihm beantragte Wiederaufnahmeverfahren. Dieser Antrag wird so verstanden, dass er auch für den alternativ gestellten Antrag nach § 293 BAO gedacht war, soweit dessen Erledigung in die Zuständigkeit der genannten Richterin fällt. Laut der Geschäftsverteilung…
…Die Entscheidung über diesen Antrag obliege im Verfahren bei der Finanzstrafbehörde dem Vorstand. Das angerufene Organ der angerufenen Behörde sei damit entgegen der Ansicht der belangten Behörde - für diesen Antrag zuständig gewesen. Die belangte Behörde führt dazu aus wie folgt: Die Zurückweisung des Ablehnungsantrages gem…
…Die Entscheidung über diesen Antrag obliege im Verfahren bei der Finanzstrafbehörde dem Vorstand. Das angerufene Organ der angerufenen Behörde sei damit entgegen der Ansicht der belangten Behörde - für diesen Antrag zuständig gewesen. Die belangte Behörde führt dazu aus wie folgt: Die Zurückweisung des Ablehnungsantrages gem…
…Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Die Zuständigkeit des…
…einen Ablehnungsantrag des Antragstellers gegenüber der Richterin R für das Wiederaufnahmeverfahren. Dieser Antrag wird so verstanden, dass er auch für den alternativ gestellten Antrag nach § 293a BAO gedacht war, soweit dessen Erledigung in die Zuständigkeit der genannten Richterin fällt. Nachdem der vom Antragsteller im Schriftsatz…
…gemäß § 149 Abs. 1 BAO beim Bf. ab, bei welcher der Bf. keine Einwendungen gegen die Feststellungen der Außenprüfung erhob. Am 21.11.2025 fertigte die Prüferin den Prüfungsbericht gemäß § 150 BAO aus. Mit Vorhalt vom 3.12.2025 hat das Gericht den Bf. unter…
…Abs. 8 EStG 1988 nur mit Euro 286,21 festgesetzt (55% von 520,38 - § 33 Abs. 8 Z. 3 EStG 1988: Ergibt sich bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag haben, eine Einkommensteuer unter null, sind nur 55% der Sozialversicherungsbeiträge rückzuerstatten). Mit Schriftsatz vom 10…
…wenn die Beschwerden in die gleiche Zuteilungsgruppe (ZG) fallen. In Punkt 3.1. ist die örtliche Zuständigkeit, welche sich nach dem Hauptwohnsitz des Beschwerdeführers bei Einbringung der Beschwerde richtet, geregelt. Aus diesem Grund fielen die beim BFG Außenstelle Linz anhängigen Beschwerden in die ZG 6014…
…Die von § 33 Abs. 3 lit. a zweiter Halbsatz ausdrücklich geforderte Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches sei diesfalls nicht gegeben. Im Hinblick darauf, dass bei der folgenden Schätzung auch eine zu niedrige Abgabenfestsetzung i.S.d. § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG…
… 12 Abs. 1 FLAG 1967 hat das Wohnsitzfinanzamt bei Entstehen oder Wegfall eines Anspruches auf Familienbeihilfe eine Mitteilung auszustellen. Beim Familienbeihilfenanspruch handelt es sich demnach um ein antragsgebundenes Verfahren. Die Beantwortung des Überprüfungsschreibens stellt keinen (neuerlichen) Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe dar. Die Bw wollte…
…vorgenommen werden durften. Bei der Durchführung dieser Amtshandlungen sind die Organe dann als Organe des jeweils zuständigen Finanzamtes tätig (§ 12 Abs. 4 letzter Satz AVOG 2010). In allen anderen Fällen - ebenso in meinem Falle - bedurfte es des Überganges der Zuständigkeit durch Delegierung gemäß § 3 AVOG…