… 52 Abs. 2 BewG 1955 für eine Zuordnung der Flächen zum Grundvermögen vorliegen. Bewertung von Schottergruben im Rahmen der Einheitsbewertung Die Berücksichtigung des Wertes des Schottervorkommens darf - abgesehen von einem gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden tatsächlichen Schotterbau - ua. nur dann auf Menge und Qualität des…
…und übergeben wurden, anwendbar? Sofern die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 BewG 1955 - Bewertung als Grundvermögen - nicht bereits zum 1. Jänner des Jahres der Schenkung vorgelegen sind, ist der anteilige land- und forstwirtschaftliche Einheitswert zugrunde zu legen. Die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 BewG 1955…
…des Obstbaus und Abgrenzungsfragen zum Mostbuschenschank ist jedenfalls der/die zuständige FachexpertenIn (BodenschätzerIn) des bundesweiten Fachbereiches GVB einzubinden. §§ 30, 46, 52 BewG 1955 Vermögensart - Grundbesitz von Wassergenossenschaften Wie ist der Grundbesitz von Wassergenossenschaften zu bewerten? Handelt es sich dabei um landwirtschaftliches Vermögen oder um Grundvermögen…
…zum Zwecke der Verbauung verschenkt werden? b) Wie ist bei Austragshäusern vorzugehen, die zwar fertiggestellt sind, für die jedoch noch kein Grundvermögenseinheitswert vorliegt. Muss ein fertiggestelltes Austraghaus bereits nach der GrWV beurteilt werden, weil es offensichtlich fertig gestellt worden ist, obwohl es (noch) keinen Grundvermögenseinheitswert…
…2 BewG 1955 gesondert zu bewerten. Gemäß § 52 Abs. 1 BewG 1955 gehört Grundbesitz nicht zum Grundvermögen, der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört. Diese Bestimmungen zielen somit nicht auf den Eigentümer eines derartigen Grundbesitzes ab, sondern auf die tatsächliche Nutzung. Auch ein Nichtlandwirt bzw…
…damit das FA GVG gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG 1987 einen besonderen Einheitswert zum grunderwerbsteuerlich maßgeblichen Stichtag ermitteln kann, der der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. 6.5. Erwerbe durch/von Privatstiftungen oder Personengesellschaften iSd UGB Können Übertragungen von Grundstücken an/von Personengesellschaften (OG…
…auch nach dem Zweck dieser Bestimmung bezieht sich § 30 Abs. 4 EStG 1988 somit nur auf Grundstücke, die zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren. Daraus ergibt sich, dass diese Grundstücke zu diesem Zeitpunkt bereits im Vermögen des Veräußerers vorhanden gewesen sein mussten. § 30 Abs…
…22/2012, wurde § 4 Abs. 3 EStG 1988 um folgende Sätze erweitert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in…
…ist diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache (zB eines Grundstückes) ist für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder mittelbar die Sache, die mit dem…
…der Mitunternehmerschaft und des Grundstücks zum Stichtag auszuweisen. Damit ist sichergestellt, dass diese bei einem späteren Realisierungsvorgang durch Auflösung der Ergänzungsbilanzansätze demjenigen zugerechnet werden, der sie erwirtschaftet hat. Ist im Falle von Gebäuden des Altvermögens der Teilwert anzusetzen, erfolgt die Zurechnung bei einem späteren Realisierungsvorgang…
…Die Regel "Wer die Ernte hat, der hat die Zurechnung" ist auf unterjährige Grundstückskäufe und -verkäufe nicht anwendbar. § 1 Abs 2 LuF PauschVO 2001 bezieht sich für Zwecke der Pauschalierung auf den "entsprechenden" Einheitswert, das ist der zum 1.1. eines Kalenderjahres (Veranlagungsjahres) geltende Einheitswert…
…des Kunden nicht derart eindeutig gegeben, sprechen folgende Indizien für eine Zurechnung zum Kunden: Der Kunde kann die Depotbank wählen. Der Kunde kann den für die Verwaltung von dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren zuständigen Berater/Manager wählen. Die Wertpapiere des Deckungsstocks, die dem Kunden zugeordnet sind…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…
…Juli 2008 liegt, ist Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht gegeben oder nicht. 1. Rechtsfolgen infolge Auslaufens des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 Das ErbStG 1955 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung sah für bestimmte Rechtsvorgänge Begünstigungen und Befreiungen vor, für deren endgültige Gewährung bestimmte Voraussetzungen…
…befreit, hat sie nach § 18 Abs. 1 KStG 1988 zum Zeitpunkt des Endes der Steuerpflicht den Buchwert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens dem gemeinen Wert dieser Wirtschaftsgüter gegenüberzustellen und den Unterschiedsbetrag der Besteuerung zugrunde zu legen. Von diesem Unterschiedsbetrag ist bei einem nicht unter § 7 Abs…
…ebenfalls 140, die Begünstigung des § 36 EStG 1988 kommt nicht zur Anwendung Grundsätzlich sollen die Gewinnermittlung durch Bilanzierung und die Gewinnermittlung durch E/A-Rechnung zum selben Totalergebnis führen (vgl. zB die Steuerwirksamkeit eines ausgefallenen betrieblichen Darlehens bei E/A-Rechnung auch ohne Abfluss iSd §…
Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht Anschaffung einer Villa auf Mallorca durch eine Privatstiftung - Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung Bezughabende Norm § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den…
…hat, den auf einen dem Stichtag möglichst naheliegenden Zeitpunkt ermittelten Wert der Anteile der Besteuerung zugrundezulegen. Es wird dies auf der Basis des dem Bewertungsstichtag nächstliegenden Bilanzstichtages erfolgen können. Über Antrag kann der Ermittlung auch eine zum Bewertungsstichtag erstellte Bilanz oder Vermögensstatus zugrundegelegt werden. Grundsätzlich…
…Bemessungsgrundlage in Höhe von 29.000 (Gegenleistung für den Erwerb des restlichen dreifachen Einheitswertes von 9.338,98) an. 2. Der Erbin ist zusätzlich zum übrigen Erbanfall der anteilige Einheitswert in Höhe von 9.338,98 hinzuzurechnen. Für diesen anteiligen Einheitswert ist auch Erbschaftssteuer nach …
Mit der Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) vom 14.5.2014, LGBl. Nr. 70/2014, wurde in Umsetzung der bisherigen verfassungsrechtlichen Judikatur die Organisationsstruktur der Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften neu geregelt. Die neu eingeführten umfassenden Einflussmöglichkeiten der substanzberechtigten Gemeinden mittels des neu eingerichteten Organs des…