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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Zurückweisung oder Abweisung) des Antrages. Solche Bescheide sind verfahrensleitende Verfügungen (im Sinn der §§ 94 und 244 BAO). Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…In diesem Fall gilt der Zurücknahmebescheid formal als Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde iSd § 15 Abs. 2 EUBStbG, womit die Grundvoraussetzung für einen Antrag auf Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss erfüllt ist. Das Zusammenspiel der zwei Rechtsschutzmöglichkeiten wird auch durch die folgende Abbildung und die…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…einzubringen bei der Abgabenbehörde, welche die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat, bei einer Änderung der Zuständigkeit weiters bei der neu zuständigen Abgabenbehörde. 4.2. Frist Die Frist zur Stellung des Vorlageantrages beträgt ein Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung. Diese Monatsfrist ist auf Antrag verlängerbar (nach § 264 Abs…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…diesem Tag gestellte Anträge sind unzulässig und somit zurückzuweisen. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat allerdings zu prüfen, ob die Aufhebung von Amts wegen zu erfolgen hat. 9. Hinweis Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…der grundsätzlich von den beiden Legitimierten zu entrichten ist. Vom nicht legitimierten Antragsteller wird aus Ermessensgründen nicht mehr als der Verwaltungskostenbeitrag für die Zurückweisung (500 Euro) zu verlangen sein. 5. Advance Ruling - Anfrage eines ausländischen Unternehmens 5.1. Sachverhalt Das Unternehmen AB hat seinen Sitz…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Beschwerdepunkt). 31.3. Frage Eine Aufhebung/Abänderung durch die Abgabenbehörde ist nicht möglich. Wie ist der Aufhebungsantrag/Wiederaufnahmsantrag zu erledigen (Abweisung/Zurückweisung oder direkte Weiterleitung des Antrages an BFG ohne formelle Erledigung des Antrages)? 31.4. Lösung Der Antrag nach § 299 BAO Aufhebung des Bescheides…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…einer Beschwerde erfolgt ist. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge der Beschwerde nicht entgegen. Ein Mängelbehebungsauftrag wegen des Fehlens der Inhaltserfordernisse des § 205a BAO ist in diesem Fall nicht zu erlassen. Die Mängelbehebungsfrist ist zwar erstreckbar, doch kommt einem…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Auf österreichischer ann keine Gegenberichtigung vorgenommen werden, weil sich die Feststellungen der osteuropäischen Steuerverwaltungen - unter Anwendung der einschlägigen OECD-VPL - als unberechtigt herausstellen. Die deutsche GmbH kann in Deutschland einen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens stellen. Dieser würde jedoch nur die Beziehungen zwischen der GmbH…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…ist der Antrag unzulässig und daher bescheidmäßig zurückzuweisen. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge der Berufung nicht entgegen. Ein Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs. 2 BAO (wegen Fehlens von im § 205a Abs. 2 BAO geforderten Inhaltsbestandteilen des Antrags) ist in…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…In diesem Verfahrenstadium können sowohl der Vorlageantrag als auch die Berufung wirksam zurückgenommen werden. Dabei ist zu unterscheiden, welcher der beiden oder ob allenfalls beide Anträge unter einem gemäß § 256 BAO zurückgezogen werden. Betrifft die Zurücknahme nur den Vorlageantrag (wenn er von mehreren hiezu Befugten…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…was idR unzweckmäßig wäre. Einer gesonderten (zusätzlichen) Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung an den berufenden Kommanditisten bedarf es nicht. Bloß formale Entscheidungen (zB Zurückweisung mangels Legitimation zur Einbringung der Berufung oder wegen Verspätung) hätten jedoch nur an den Einschreiter (Berufungswerber) zu ergehen (diesfalls an den…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…sowie die Ablehnung (Zurückweisung oder Abweisung) des Antrages. Solche Bescheide sind verfahrensleitende Verfügungen. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…sind somit für die den Verspätungszuschlag betreffende Verjährungsfrist bedeutungslos. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages kann mittelbar (im Sinn des § 209a Abs. 2 BAO) von der Erledigung einer die Stammabgabe betreffenden Berufung oder eines diese Abgabe betreffenden Antrages abhängen. Beispiel: Im Jahr 2003 ergehen der Einkommensteuerbescheid für…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…mit weiteren Hinweisen auf seine Vorjudikatur). In einem solchen Fall (Antrag auf Feststellung) hat das Finanzamt den Feststellungsantrag zurückweisen und entweder die Abgabe festsetzen oder - wenn es die ursprünglich selbst berechnete Höhe der Abgabe als richtig erachtet - den Festsetzungsantrag abzuweisen. Daher war die Abweisung richtig…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…abzuweisen. Sowohl der Zurückweisungs- als auch der Abweisungsbescheid sind mit Beschwerde anfechtbar. Für das Rechtsmittelverfahren gelten die Vorschriften der BAO. 4.6. Rechtsmittelverzicht Der Abgabepflichtige muss wirksam auf ein Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Verkürzungszuschlages verzichten. Ein Rechtsmittelverzicht stellt gleichzeitig eine Einverständniserklärung dar. 4.7…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Fördervertrag vereinbarte Betrag wegen einer nach der einschlägigen Förderrichtlinie falschen Bemessungsgrundlage zu hoch ausgefallen ist - zB weil im Förderantrag falsche Angaben (zB zur Umsatzhöhe der Vorjahre, zu den Fixkosten oder zur unternehmerischen Tätigkeit) gemacht worden sind, weil die Förderrichtlinie durch den Antragsteller falsch ausgelegt worden…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…Regel kein Verschulden (zumindest kein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden). 6. Nachsicht zur Durchsetzung des Grundsatzes von Treu und Glauben 6.1 Allgemeines 6.1.1 Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgaben Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu stellen oder lebt der alte Antrag wieder auf? 28.3. Lösung …