… 245 Abs. 3 und 4 BAO). Über Fristverlängerungsanträge ist mit Bescheid abzusprechen. In Betracht kommt insbesondere die Bewilligung der Fristverlängerung sowie die Ablehnung (Zurückweisung oder Abweisung) des Antrages. Solche Bescheide sind verfahrensleitende Verfügungen (im Sinn der §§ 94 und 244 BAO). Gegen die Ablehnung eines Antrages…
…sind. Die Zurückweisung obliegt dem Verwaltungsgericht. Sie hat mit Beschluss zu erfolgen. 4.7. Weitere Rechtsfolgen des Vorlageantrages (§ 300 BAO) 4.7.1. Unzuständigkeit der Abgabenbehörde Ab Stellung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab…
…von Beschwerdezinsen unmittelbar mit Einbringung der Beschwerde gegen einen Festsetzungsbescheid erfolgt, ist der Antrag bescheidmäßig als unzulässig zurückzuweisen, weil noch keine Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge einer Beschwerde erfolgt ist. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge der Beschwerde nicht…
…kostenpflichtig ist. 2.3. Sachverhalt 2 Im Zusammenhang mit einem Umgründungsvorgang wird von einer Steuerberatungskanzlei im Namen von drei Unternehmen in verschiedenen Finanzamts-Bereichen mit einem einzigen Schriftsatz ein Auskunftsbescheid beantragt. Es sind drei Bescheide auszufertigen. 2.3.1. Frage Liegen drei Anträge vor, dh…
…Fristenlaufes bis zur Zustellung der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag an den Antragsteller sowie eine allfällige Verlängerung der Beschwerdefrist mit Bescheid an den Antragsteller gilt nur für diesen, nicht auch für andere Beschwerdelegitimierte. Die Zurückweisung der (damals noch) Berufung des Beteiligten B erfolgte daher zu Recht…
…über die Zurückweisung in einem der betroffenen EU-Mitgliedstaaten ergangen, dann beginnt die Frist ab der Mitteilung dieser Entscheidung zu laufen (§ 17 Abs. 6 Z 2 EU-BStbG). In Österreich gilt als Zeitpunkt der Mitteilung der Tag der Zustellung des die Streitbeilegungsbeschwerde zurückweisenden Bescheides bzw…
…0092). Über Fristverlängerungsanträge ist mit Bescheid abzusprechen. In Betracht kommt insbesondere die Bewilligung der Fristverlängerung sowie die Ablehnung (Zurückweisung oder Abweisung) des Antrages. Solche Bescheide sind verfahrensleitende Verfügungen. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs…
…und gegebenenfalls ein anschließendes Schiedsverfahren (§§ 32-65 EU-BStbG). Das EU-BStbG bietet der beschwerdeführenden Person verfahrensrechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen die zuständigen Behörden, zB bei der Nichteinhaltung von Fristen (siehe etwa C.3.4.). A.2.3.2. Der Anwendungsbereich des EU-BStbG Das EU-BStbG…
…Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Verhängung des Verkürzungszuschlages unbegründet ist, ist er mit Bescheid abzuweisen. Sowohl der Zurückweisungs- als auch der Abweisungsbescheid sind mit Beschwerde anfechtbar. Für das Rechtsmittelverfahren gelten die Vorschriften der BAO. 4.6. Rechtsmittelverzicht Der Abgabepflichtige muss wirksam auf ein Rechtsmittel gegen…
… 299 Abs. 1 BAO) Bescheide, Verfügungen und Bewilligungen von Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO). Aufhebbar sind auch Berufungsvorentscheidungen und andere von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Entscheidungen über Berufungen (zB Zurückweisungen gemäß § 273 BAO). Bescheide sind unabhängig davon, ob sie endgültig oder vorläufig (zB gemäß…
…mit weiteren Hinweisen auf seine Vorjudikatur). In einem solchen Fall (Antrag auf Feststellung) hat das Finanzamt den Feststellungsantrag zurückweisen und entweder die Abgabe festsetzen oder - wenn es die ursprünglich selbst berechnete Höhe der Abgabe als richtig erachtet - den Festsetzungsantrag abzuweisen. Daher war die Abweisung richtig…
… 118 Abs. 9 lit. a BAO, weil das Wort "nicht" vergessen wurde. 2.2. Frage Wer ist sachlich zuständig und kann eine Änderung oder Aufhebung des UFS-Bescheides bewirken? 2.3. Lösung In Analogie zu § 293 BAO obliegt die Berichtigung jener Behörde, die den zu…
…Berufungs-(vor)entscheidung an den berufenden Kommanditisten bedarf es nicht. Bloß formale Entscheidungen (zB Zurückweisung mangels Legitimation zur Einbringung der Berufung oder wegen Verspätung) hätten jedoch nur an den Einschreiter (Berufungswerber) zu ergehen (diesfalls an den Kommanditisten zu Handen seines Zustellungsbevollmächtigten). 8. Bescheiderlassung an Personen…
…Reformgesetz (AbgRmRefG) durch den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) oder durch die Abgabenbehörde erster Instanz zu erlassen? 3. Ist die Aufhebung eines angefochtenen (unrichtigen) Bescheides gemäß § 299 BAO iVm einem ersetzenden richtigen Bescheid unter Erklärung der Gegenstandslosigkeit der Berufung eine verfahrensrechtlich mögliche Alternative? Lösung: Ad 1) Gemäß …