…ein. Die Beschwerdevorentscheidung (Zurückweisung der Beschwerde wegen verspäteter Einbringung), datiert mit 14.02.2024, wurde von der Bf. - nach Hinterlegung bei der zuständigen Poststelle - am 21.02.2024 übernommen. Im Vorlageantrag vom 08.03.2024 verweist die Bf. auf die einmonatige Beschwerdefrist und dass sie…
…die Beschwerde der Bf., datiert mit 18. März 2025, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. Februar 2025, GZ. GZ XY betreffend die Zurückweisung des Einspruchs vom 18. Dezember 2024 gegen die Strafverfügung vom 3. Jänner 2023 den Beschluss gefasst: Die Beschwerde…
…vom Berichterstatter ausgeübt werden. Diesem obliegen auch unter anderem Zurückweisungen gemäß § 260 BAO. Nach § 274 Abs 3 Z 1 BAO iVm § 274 Abs 5 BAO kann ungeachtet eines Antrages auf mündliche Verhandlung von einer solchen abgesehen werden, wenn die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist (§ 260)…
…Zurückweisungen (§ 260). Nach § 274 Abs. 3 Z 1 BAO kann ungeachtet eines Antrages auf mündliche Verhandlung von einer solchen Verhandlung abgesehen werden, wenn die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Hinweis: Es ergeht an dieser Stelle der Hinweis auf die…
…Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Zurückweisung der Beschwerde in Folge Verspätung ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen war…
…zurückzuweisen (vgl. VwGH 14.10.1981, 81/13/0081). Das ist hier der Fall. Obliegt die Entscheidung über Beschwerden dem Senat, so können die dem Verwaltungsgericht gemäß § 269 BAO eingeräumten Rechte gem. § 272 Abs. 4 BAO vom Berichterstatter ausgeübt werden. Diesem obliegen auch Zurückweisungen gem. §…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung ist keine Revision zulässig, weil sich die Beschwerdefrist samt Rechtsfolge der Überschreitung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt…
…133 Abs. 4 B-VG eine (ordentliche) Revision nicht zulässig. BEGRÜNDUNG Verfahren Der Antrag betreffend den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung wurde am 19.04.2017 von der Beschwerdeführerin unterschrieben (Formular Beih 3) . Eingebracht wurde der Antrag bei der Behörde am 14.06.2017…
…4 BAO die dem Verwaltungsgericht gemäß § 269 eingeräumten Rechte zunächst vom Berichterstatter ausgeübt werden. Diesem obliegen auch zunächst Zurückweisungen gem. § 260 BAO. Ungeachtet eines Antrages kann gem. § 274 BAO von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, wenn die Beschwerde gem. § 260 BAO als unzulässig zurückzuweisen ist…
…in die Databox der bf. Partei (SID ***4***) elektronisch zugestellt. Die Abfrage des Wieregzos Verfahrens ergibt, dass der Zustell-Status dieses Bescheides "gelesen und gelöscht" lautet. Unter "Zeitpunkt gelesen" ist der 26.4.2023, 10:12 Uhr ersichtlich. Dass die bf. Partei die Möglichkeit der…
…am 03.09.2021 durch den Bf. Beschwerde erhoben. Rechtliche Beurteilung: § 13 AVG normiert: (3) Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels innerhalb…
…zu erklären, weil der Beschluss nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhing, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, da die Feststellung der Fristversäumnis eine Sachverhaltsfrage darstellt. Die Rechtsfolge der Zurückweisung der Beschwerde bei verspäteter Einbringung derselben ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Wien, am 22…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X. (vormals X1.), Adr., vertreten durch Hochleitner Ransmayr, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Honauerstr. 2, vom 10. Juni 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 26. Mai 2009, Zl. 520000/00000/1/2009, betreffend Aussetzung der…
…Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung gemäß § 7 ZustG als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Zum Bescheid vom 28.02.2022 (Zurückweisung der Beschwerde): Nach den Erläuterungen zu § 98 Abs. 2 BAO (270 BlgNR 23. GP…
…Zurückweisung der Beschwerde und des Vorlageantrages unmittelbar aus dem Gesetz ergeben - § 260 Abs. 1 lit. a BAO und § 260 Abs. 1 lit. a iVm § 264 Abs. 4 lit. e BAO - weil sie sich gegen einen mit absoluter Nichtigkeit behafteten Bescheid und gegen eine nichtige Beschwerdevorentscheidung…
…seiner Uneinbringlichkeit die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird.“ Gegen den angeführten Zurückweisungsbescheid erhob der Bf. folgende Beschwerde: „Hiermit antworte ich auf die Zurückweisung des Bescheids vom 11.8.14. Gleichzeitig erhebe ich Beschwerde, da der von mir eingebrachte Einspruch (direkt auf der Homepage) offensichtlich nicht einlangte oder…
…November 2013 (Eingang 27. November 2013) erhob der Bf. gegen die Zurückweisungen betreffend die Jahre 2004 bis 2009 Beschwerde und führte aus, dass er das Finanzamt bereits mehrmals darum ersucht habe, seine getätigten Aufwendungen bei der Bemessung der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Mit Mängelbehebungsauftrag vom 25…
…I. (Zurückweisung Beschwerde USt 2022) Die Bescheidbeschwerde ist nach § 260 Abs. 1 lit. b. BAO mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nach § 245 Abs. 1 erster Satz BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Diese gesetzlichen Prämissen vorangestellt…
…gem. § 108 Abs. 3 BAO am nächstfolgenden Werktag, somit am 6.6.2016. Die Beschwerde des Bf. vom 9.8.2016 war daher verspätet und ist gem. § 260 Abs.1 BAO zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Dr. RA, W, vom 30.9.2014 gegen die Bescheide vom 22.2.2010 betreffend Körperschaftsteuer 2008, vom 24.5.2011 betreffend Körperschaftsteuer 2009, vom 4.11.2011…