RIS AI
35 Treffer635 msnur geltende Fassungen
BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…jedoch die Bindung an die - ab dem Veranlagungszeitraum 2010 rechtswirksame - Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 auch hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Umsätze wieder Wirksamkeit und gilt bis zum schriftlichen Widerruf durch den Unternehmer (im Beispiel frühestens mit Wirkung ab 1.1.2015 möglich…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…C verzichtet noch zu Lebzeiten des A auf seinen Pflichtteil gegen Entgelt, das ihm B bezahlt. Im Rahmen der Rechtslage vor dem 1. August 2008 wurde dieser Vorgang nach der gesetzlichen Fiktion in § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG 1955 als Schenkung des A an…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…unter Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung) für einzelne Umsätze gemäß § 24 Abs. 12 UStG 1994 auf die Differenzbesteuerung verzichtet? Bei der Differenzbesteuerung als einer besonderen Besteuerungsform gelten die Befreiungsvorschriften (mit Ausnahme jener für die steuerfreie Ausfuhrlieferung im Sinne des § 7 UStG 1994) nicht, demzufolge sind Umsätze…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…ist, hat der Bauführer nach § 1041 ABGB Anspruch auf den Ersatz seiner Aufwendungen. Die Bereicherung beim Ehegatten tritt ein, wenn der Bauführer auf den Ersatzanspruch verzichtet. Schenkungssteuerpflicht ist im Umfang der Erhöhung des Einheitswertes gegeben. 6.9 § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 und § 3 Abs…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…eine Verständigungsvereinbarung der zuständigen Behörden umgesetzt. Wenn dem Abkommensberechtigten nach Ergehen des Schiedsspruchs noch innerstaatliche Rechtsmittel gegen die im Schiedsverfahren behandelte Frage zur Verfügung stehen, dann muss er binnen 60 Tagen nach Übermittlung der Mitteilung über die Verständigungsregelung darauf verzichten bzw. bereits ergriffene Rechtsmittel zurückziehen…

VS-1105/6-III/11/98Verwaltungsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungErlässe & InformationenErlassVS-1105/6-III/11/9819.05.1998

…bedarf der vorherigen Zulassung. Die Zulassung ist bei der für den Geschäftssitz des Antragstellers zuständigen Behörde zu beantragen und wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. (2) Zuständige Behörden sind: für das Königreich der Niederlande: die Douanedistricten; für das Großherzogtum Luxemburg: die Direktion Zölle…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 befreit sind, bis zur Rechtskraft des Bescheides gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Die Erklärung stellt ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten dar. Da der Antrag nach Rechtskraft gestellt wurde, ist dieser betreffend die…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…auf die Anführung von Name und Anschrift des Lieferanten verzichtet! 2.3.2 "Erinnerungsschilling" - "Erinnerungswert" Die Einrichtung eines "Erinnerungswertes" bzw. "Erinnerungsschillings" ist durch den Bilanzierungsgrundsatz der Vollständigkeit begründet. Auch voll abgeschriebene, aber im Unternehmen noch vorhandene (genutzte) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen im Inventar erfasst werden…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

…anderes ergibt, weiterhin Soll-Vorschriften. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den folgenden Ausführungen auf die Soll-Form verzichtet.   2. Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen   2. Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen 2.1 Betroffener Personenkreis (1) Aufgrund des § 126 Abs. 2 haben…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung führt ein wesentlicher Irrtum etwa dann, wenn er von der Abgabenbehörde veranlasst wurde (vgl. zB VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Rechtswidrige (zur Ungültigkeit des Rechtsmittelverzichtes führende) Drohungen könnten etwa bei Androhung der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, der Ausdehnung des Prüfungszeitraumes,…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…ist an Hand des Gesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Eine im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht offensichtlich unrichtige Rechtsansicht wird durch Judikatur oder Änderungen höchstgerichtlicher Rechtsprechung, die nach Erlassung des Auskunftsbescheides erstmalig ergehen, keinesfalls rückwirkend offensichtlich unrichtig. Ein rückwirkender Widerruf des Auskunftsbescheides kommt…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…richtig, aber der Beamte hat sich bei der Zusammenfassung geirrt und hat daher einen anderen Sachverhalt, der so nicht gefragt war, beurteilt. 1.2. Frage Wie kommt der Antragsteller zur Beurteilung des Sachverhaltes, den er gefragt hat? Muss er darum noch einmal ansuchen? 1.3…

BMF-010220/0025-VI/9/2015Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Stoffe (Nachhaltigkeitsverordnung)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0025-VI/9/201520.02.2015

…die Nachversteuerung gemäß Punkt 4. dieses Erlasses zu erfolgen. 7.2. Abschließende Kontrollmaßnahmen Bei Widerruf der Bewilligung, Betriebseinstellung, usw. haben abschließende Kontrollmaßnahmen (Bestandsaufnahmen, Einsicht in Buchhaltung und Bezugslisten, usw.) zu erfolgen. Auf den Erlass des BMF vom 21. Juli 2014, BMF-010220/0098-VI/9…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…verwendet werden können. Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung durch den Förderungswerber ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss er gegenüber der WKÖ schriftlich erklärt werden. Die weitere Verwendung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes bei der WKÖ unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 8. Gerichtsstand …

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…verwendet werden können. Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung durch den Förderungswerber ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss er gegenüber der WKÖ schriftlich erklärt werden. Die weitere Verwendung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes bei der WKÖ unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 8. Gerichtsstand …

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…verwendet werden können. Ein Widerruf dieser Zustimmungserklärung durch den Förderungswerber ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss er gegenüber der WKÖ schriftlich erklärt werden. Die weitere Verwendung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes bei der WKÖ unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 10. Gerichtsstand …

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

…verarbeitet werden können. Ein Widerruf dieser Einwilligungserklärung durch den Förderungswerber ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss er gegenüber der AMA schriftlich erklärt werden. Die weitere Verarbeitung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes bei der AMA unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 13. Gerichtsstand …

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…verarbeitet werden können. Ein Widerruf dieser Einwilligungserklärung durch den Förderungswerber ist jederzeit zulässig. Zu seiner Wirksamkeit muss er gegenüber der AMA schriftlich erklärt werden. Die weitere Verarbeitung der Daten wird unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes bei der AMA unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. 13. Gerichtsstand …

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…widerruft diese Anfang 2008 auf Grund eines vorbehaltenen Widerrufsrechtes und der Stiftungsvorstand fasst unmittelbar darauf den Auflösungsbeschluss. Da gemäß § 36 Abs. 2 Privatstiftungsgesetz iVm § 213 Aktiengesetz 1965 das Vermögen vor Ablauf eines Jahres nach dem Gläubigeraufruf nicht verteilt werden darf, erfolgt die tatsächliche Herausgabe des…