…österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Bundesministerium für Finanzen, 3. Oktober 2013 a [1] Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 23. Oktober 2013 wurde der Satz "Dies entspricht im Ergebnis einem Wegzug von Kapitalanteilen (natürliche Person bringt MU-Anteil ein, erhält Kapitalanteil und zieht dann weg)." entfernt.
…Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn aufgrund der geänderten Einkünftequalifizierung bereits ab 2007 buchführungspflichtige selbständige Buchhalter und selbständige Buchhalter GmbHs ihre Umsätze für 2007 weiter nach vereinnahmten Entgelten abrechnen und erst mit Beginn des Jahres 2008 auf die Sollbesteuerung wechseln. Bundesministerium für Finanzen, 13…
…vgl. VwGH 29.11.1994, 93/14/0150). Bei der Zurechnung von Einkünften kommt es dabei auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an (VwGH 26.09.2000, 98/13/0070, VwGH…
…weniger als 110.000 Euro betragen, so kommt es ab 2014 abermals zum Wechsel der Besteuerungsart, diesmal von Soll zu Ist. Beim Übergang von der Soll- zur Istbesteuerung sind Entgelte für die vor dem Übergang zur Istbesteuerung bewirkten Umsätze, die erst nach dem Übergang vereinnahmt…
…Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden die sich aus diesen Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die…
…als Umsatz für den ersten Voranmeldungszeitraum nach dem Übergang zu versteuern. Der Wechsel in der Besteuerungsart ist nur zu Beginn eines Veranlagungsjahres zuzulassen ( § 17 Abs. 4 UStG 1994 ). Somit wird im Jahr 2012 der noch nicht vereinnahmte Restbetrag (abzüglich allfälliger echter Zuschüsse) zu besteuern sein.
…1 für die erstmalige Abbildung der Beziehung abzugeben. 2.2. Das Finanzamt merkt die Vertretungs-Beziehung zwischen der ARGE und ihrer kaufmännischen Geschäftsführung als Vertreter an. 3. Änderungen der Beziehung: Änderungen (Zugänge, Abgänge, Wechsel der kaufmännischen Geschäftsführung) im Bestand der vertretenen ARGEN sind dem zuständigen…
…4. Wechsel der Zuständigkeit während einer Außenprüfung 4.1. Sachverhalt Im August 2008 erfolgte der Beginn einer Außenprüfung der Jahre 2003 - 2007 bei der X GmbH mit vor Jahren im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes A gelegenen Ortes der Geschäftsführung. Die Ermittlungen im Zuge der Außenprüfung ergaben…
…jedoch durch Zwischenschaltung der Treuhand ein Wechsel de-facto nicht vorgenommen worden sei. Isabella H. könne nur im Sinne des bisherigen Gesellschafter Ewald H. handeln und diese Treuhand sei auch ausreichend offen gelegt worden. Änderung der organisatorischen Struktur: Wird verneint, weil der bisherige Geschäftsführer nach…
…getroffene Antwort. Sie lautet (angepasst an neue Begrifflichkeiten, Paragraphenverschiebungen und nunmehrige Kommentarstelle): Nach Ellinger/Sutter/Urtz (BAO, § 253 Anm. 7) tritt in diesem Fall ein Wechsel der Amtspartei (§ 265 Abs. 5 BAO) ein und hätte eine allfällige Gegenstandsloserklärung iSd § 261 Abs. 1 lit. a BAO…
…Finanzamt abgetreten. Kurz darauf ergeht der Jahresbescheid für die Umsatzsteuer 2009. 23.2. Frage Welches Finanzamt ist für die Erledigung der Berufung zuständig? 23.3. Lösung Nach Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz (BAO3, § 274 Anm. 7) tritt in diesem Fall ein Wechsel der Amtspartei (§ 276…
…ständiger, unterjähriger Wechsel der Ansässigkeit je nachdem, wo sich der Steuerpflichtige augenblicklich aufhält, ist jedenfalls nicht möglich. Hält sich eine vormals ausschließlich in Österreich ansässige Person einen Teil des Jahres im Ausland auf, so wird dadurch nicht automatisch der Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlagert…
…Kalenderaufzeichnungen seien. Darüber hinaus behauptet Herr A, dass die 183-Tage-Klausel keine Anwendung findet, da aufgrund einer Weiterverrechnung der anteiligen Lohnkosten die Tochtergesellschaft die Vergütungen trage. 1.3. Fragestellung Ist Herr A seiner erhöhten Mitwirkungspflicht hinreichend nachgekommen? Wie hat die Abgabenbehörde die Angaben zu…
…der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der…
…Die einzigen Einnahmen bestehen aus Zinsen aus dem Bankguthaben (ca. 4-5% p.a.). Die Gesellschaft war nie operativ, auch nicht durch Wechsel der Veranlagungsform des Vermögens, tätig. Wie hat die Bewertung zu erfolgen? Das Wiener Verfahren ist eine Methode zur Schätzung gemäß § 184 BAO…
…ist. Der zu verzinsende Eigenkapitalzuwachs des ersten Wirtschaftsjahres nach dem Wechsel besteht im gewichteten durchschnittlichen Eigenkapitalstand dieses Jahres, dh. es ist - wie bei Eröffnung oder unentgeltlichem Betriebserwerb nach § 11 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 letzter Satz - zunächst ein Ausgangseigenkapitalstand von Null anzusetzen, der sodann…
…wenn der Wille der Behörde nicht auf die Erlassung eines Bescheides gerichtet war (insbesondere wenn die Bescheiderlassung lediglich Folge eines Eingabefehlers war). Weiters kommt ein Wechsel der Bescheidart (zB Nichtveranlagungsbescheid an Stelle eines lediglich durch ein Versehen bei der Eingabe von Bemessungsgrundlagen ergangenen Abgabenbescheides) in…
…wenn sich der auf die Beteiligten entfallende Gewinn/Verlust nicht durch bloße Verteilung des gesamten Gewinnes/Verlustes nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis ermitteln lässt. Dies ist insbesondere bei Vorliegen von Sonderbetriebseinnahmen und/oder -ausgaben oder bei einem Wechsel der Gesellschafter der Fall. In diesem Fall ist…
…sind nicht mehr vorhanden. b) Im zweiten Halbjahr 04 verkauft B seine Anteile an A. Der Geschäftsbetrieb in Form einer Buchhandlung wurde wieder aufgenommen. Umsatz 600.000 Euro. Es erfolgte ein Wechsel der Geschäftsführer, eigenes Personal ist nicht vorhanden. c) Die Gesellschaft wird gemäß Art…
…wählen. Der Übergang eines Betriebes von Todes wegen oder aufgrund schenkungsweiser Übertragung erfordert keinen Wechsel der Gewinnermittlung und keine Erstellung einer (Todfalls-, Schluss-)Bilanz (VwGH 27.6.2000, 99/14/0281, EStR 2000 Rz 718 ). Dem Übernehmer steht es aber frei, die Gewinnermittlungsart zu wechseln…