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2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

…Beschreibungen | 5 | Analysen | 6 | Auskunftsblatt zur Erleichterung der vorübergehenden Ausfuhr von Waren zwecks Umwandlung, Veredelung oder Reparatur (nur für die passive Veredelung geeignet) | 7 | sonstige Nämlichkeitsmittel (Erläuterung der zu verwendenden Nämlichkeitsmittel) | 8 | ohne Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung gemäß…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…auch nach Fristablauf pandemiebedingt verlängerbar. Unbeschadet der 12-monatigen Maximalfrist für die bewilligte vorzeitige Ausfuhr von Waren besteht im Veredelungsverkehr keine konkrete Obergrenze für die Fristbemessung. Artikel 257 UZK Frist für die Erledigung (1) Die Zollbehörden setzen die Frist fest, innerhalb deren die aktive Veredelung…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen eine nachträgliche Rechnungsberichtigung nicht dazu führen, dass er wegfällt; dies wird vielmehr erst dann der Fall sein, wenn die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland nachgewiesen wird. Art. 7 UStG 1994 Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…behandeln (eine vorübergehende Verwendung ist hier nicht gegeben, da der beabsichtigte Verkauf eine endgültige Verfügung ist - vgl Kolacny-Mayer, UStG 1994 2 , 745). Der Verkauf auf der Messe stellt grundsätzlich eine steuerpflichtige Lieferung in Österreich dar. Ist der Käufer Unternehmer, der die Waren für sein…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…der Belegerteilung kann dann im Registrierkassenbeleg auf den Waagenbeleg verwiesen werden. In dem Fall, dass im Registrierkassenbeleg auf den Waagenbeleg verwiesen wird, kann die Übergabe des Waagenbelegs an den Kunden nach § 132a Abs. 4 BAO entfallen. Eine gesonderte Ausweisung der auf dem Waagenbeleg angeführten Waren…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…Einfuhrabgaben für die vorübergehende Verwendung im Gemeinschaftsgebiet gegeben sein kann, wenn das Beförderungsmittel außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebietes ansässigen Person amtlich zugelassen ist. Die Tatsache, dass der Dienstnehmer das Fahrzeug auch privat verwenden darf, wäre hier nicht schädlich…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…2012) sind die Regelungen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO (Ausnahmen von der Pflicht zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) nicht anzuwenden. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansichten des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…über. Ist der Verkauf an den italienischen Abnehmer von Anfang an vorgesehen, liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen des Leders durch Ö nach Spanien vor. Ein nicht steuerbares Verbringen zur vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 3 Abs. 1 Z 1 lit. c UStG 1994 (zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie im Inland steuerbar - steuerfrei sein würden. Nach UStR 2000 Rz 2005 kann unter folgenden Voraussetzungen der Ausschluss vom Vorsteuerabzug unterbleiben (vgl. auch BFH 06.05.2004, V R 73/03 BStBl. II 856): Der Unternehmer…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden. Nach derzeitiger österreichischer Rechtsauffassung kann auf die Steuerfreiheit eines im Ausland ausgeführten Umsatzes nicht verzichtet werden, und zwar auch dann nicht, wenn…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 2/2

…Waren um 140 gegen Barzahlung. Im Jahr 02 werden vom Lieferanten die Warenschulden im Rahmen eines Schuldnachlasses zur Gänze nachgelassen. Gewinnauswirkungen im Jahr 01 und im Jahr 02 Jahr 01 Sowohl bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung als auch bei Gewinnermittlung durch E/A-Rechnung ist der…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf den hoheitlichen Charakter dieser Leistungen bzw. aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen "real" und faktisch keine Möglichkeit haben, gleichartige Leistungen zu gleichen Bedingungen zu erbringen. Die obigen Ausführungen gelten auch für Zusammenschlüsse von Gemeinden (zB Verwaltungsgemeinschaften), soweit es sich hierbei um KöR handelt. …

2022-0.433.0293. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.433.02917.06.2022

…besteuert werden darf. Etwaige bilateral getroffene Konsultationsvereinbarungen hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, die das Ausmaß der persönlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer möglichst geringhalten sollen und eine vorübergehende Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip für im Homeoffice erbrachte Tätigkeiten ermöglichen, gehen obigen Ausführungen vor (vgl…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…gilt Folgendes: § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche ansonsten als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären. Der Anwendungsbereich des § 5 Z 12 KStG 1988 ist nicht auf bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts eingeschränkt. Betroffen sind zB die…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…oder lediglich gegen einen Kostenersatz von dritter rfolgende kurzfristige Immobilienüberlassung an Flüchtlinge durch Körperschaften, die betriebliche oder außerbetriebliche Einkünfte aus der Überlassung von Immobilien erzielen, gelten gleichermaßen die vorangegangenen ertragsteuerlichen Ausführungen in Pkt. 2.1 zum Vorliegen einer Einkunftsquelle. Vom Fortbestand einer Einkunftsquelle wird auch…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Anlage oder Einrichtung, von der aus Transportmittel samt Bedienungspersonal regelmäßig eingesetzt werden (vgl. VwGH 30.4.1962, 1914/59). 4.1.3.3. Verfügungsgewalt des Unternehmers Rz 42 Dem Unternehmer muss eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsgewalt über die Anlagen oder Einrichtungen zustehen. Die Verfügungsmacht…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…kann der gemeine Wert angesetzt werden (wenn ein österreichisches Besteuerungsrecht entstehen sollte; hier selten). | Einlagen außerhalb des UmgrStG sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen; Korrekturen im Vergleich zu den IFRS sind insoweit nicht nötig. Hinsichtlich eines Firmenwertes gelten die Ausführungen in Tabelle 4. &nbsp…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…eingegangen wäre. Für die Berechnung der Höhe der Kosten (Aufwendungen) sind künftige Kostensteigerungen bzw -minderungen nur dann zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bei Bilanzerstellung bereits sicher sind und nicht auf dem Grunde nach erst nach dem Bilanzstichtag entstandene Umstände zurückgehen. Mit Wirkung ab der…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Dann stellen alle diese Handlungen in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht eine einheitliche Leistung dar, die gemäß § 3a Abs. 7 UStG 1994 am Unternehmensort des Dienstleistungserbringers steuerbar sind. 3.3.2. Zuständiges Finanzamt 3.3.2.1. Für die Erhebung der Einkommensteuer/Lohnsteuer Siehe…