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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010313/0250-IV/6/2015

Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU

geltende FassungInfoBMF-010313/0250-IV/6/2015vom 18.03.2015

Wortlaut laut Findok

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO; VO 2454/93) in den Art. 553 ff ZK-DVO festgelegt. Gemäß Artikel 561 ZK-DVO dürfen dies auch Mitarbeiter eines drittländischen Unternehmens, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der EU haben, unter bestimmten Bedingungen. Mit der Regelung der VO 234/2015, ABl. Nr. L 39 vom 14.2.2015 S. 13, wird die Regelung ab 1. Mai 2015 dahingehend verschärft, dass bei einem drittländischen Betrieb Beschäftigte dieses Verfahren nur mehr für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe verwenden dürfen. Dies hat zur Folge, dass die bisher erlaubte darüberhinausgehende Nutzung als "Familienfahrzeug" - auch wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen ist - zollrechtlich nur mehr erlaubt ist, wenn das Fahrzeug in der EU verzollt wird. Andererseits dürfen nun aber auch andere Beschäftigte als Angestellte, gemeint sind vor allem Leiharbeiter und Führungskräfte, die KFZ in der vorübergehenden Verwendung auch für Heimfahrten an den Wohnsitz nützen. Bundesministerium für Finanzen, 18. März 2015

Normen und Schlagworte

Vorübergehende VerwendungFamilienfahrzeugeAnstellungsvertrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
BMF-010313/0250-IV/6/2015
Stammnummer
70262
Gültig
18.03.2015 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

BMF-010313/0250-IV/6/2015 — Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU · RIS AI