…Wiederaufnahme von Amts wegen (Neuerungstatbestand) vor, so wird grundsätzlich der auf § 295 BAO gestützten Änderung der Vorrang zukommen. Hiefür sprechen insbesondere verwaltungsökonomische Überlegungen (zwei Bescheide nach § 307 Abs. 1 BAO erfordern mehr Verwaltungsaufwand als ein Bescheid). Aus denselben Überlegungen besteht auch ein grundsätzlicher Vorrang des…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…Anerkennung der IZP bei der V GmbH & Co KG wieder rückgängig gemacht werden kann, da ansonsten für den betreffenden Vorgang insgesamt eine IZP von 130.000 Euro lukriert wird. 26.2. Frage Im vorliegenden Fall ergibt sich einerseits das Problem der Verjährung des Abgaben- bzw…
…eine zwischenzeitlich allenfalls erlassene Berufungsvorentscheidung scheidet von selbst aus dem Rechtsbestand aus. Das Finanzamt kann auch nach Berufungsvorlage an die zweite Instanz (wovon die Partei des Berufungsverfahrens zu verständigen ist) noch eine Berufungsvorentscheidung erlassen oder eine (das Berufungsverfahren abschließende) Formalerledigung über die Berufung treffen (zB…
…Teiles der Erträgnisse, die aus der Vermietung der Liegenschaft resultieren, stellen - selbst bei Überschreiten der Wertgrenze von 50.000 Euro - keinen schenkungsmeldepflichtigen Vorgang dar, weil die Liegenschaft als Ganzes verschenkt wurde. Auch eine Rückschenkung vom Sohn an den Vater liegt nicht vor, da der Vater…
…wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt (ab 1. Jänner 2014) folgende Erlässe: Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, BMF-010103/0056-VI/2006 vom 6…
…VfGH 09.03.1987, B 605/85; VwGH 30.01.1991, 90/13/0043) - obwohl in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert - mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. 28. VwGH-Entscheidung 28.1. Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum…
…ohne wesentliche Mehrarbeiten möglich sein. Die einzige Zusatzarbeit besteht darin, dass der materienkundige Verfasser / Bearbeiter des Dokumentes sein ohnehin vorhandenes ("implizites") Wissen um das Dokument nunmehr auch in schematisierter Form (Kategorisierung) und unter Einhaltung von Formalkriterien (Erlasskultur) zusätzlich zum Text erfasst. Es ist dabei wichtig…
…des Pflegeregresses Durch die Einführung eines neuen § 330a ASVG als Verfassungsbestimmung wurde ein Verbot des Pflegeregresses normiert, das mit Inkrafttreten 01.01.2018 einen Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/innen im Rahmen der Sozialhilfe…
…wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden…
…2 BAO § 85 Abs. 2 BAO lautet: "Formgebrechen von Eingaben wie auch das Fehlen einer Unterschrift berechtigen an sich die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung. Sie hat dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Eingabe nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu…
…BAO zulässig (zB VwGH 17.12.2003, 99/13/0036). Zu § 238 BAO siehe zB RAE, Rz 1830 ff. Zur Einhebung von Haftungsbeträgen siehe zB VereinsR 2001, Rz 852 ff. 2. Haftung des Vertreters (§ 9 BAO) 2.1 Haftungstatbestand des § 9 BAO Die Vertreterhaftung nach…
…zur Einantwortung an die Erben. Mit Einantwortung treten die Erben rückwirkend auf den Todestag als Gesamtrechtsnachfolger (§ 19 BAO) in die von der Verlassenschaft fortgeführte Rechtsposition des Erblassers ein. Ab diesem Zeitpunkt können Abgabenbescheide nur mehr an die Erben gerichtet werden. Mehrere Erben sind im Bescheid…
1. Einleitung Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird verstanden, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und…
…1058; Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6, 1871). Dies gilt sowohl, wenn der Zustellungsbevollmächtigte von vornherein keine Berufsbefugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung hat als auch, wenn er nachträglich diese Befugnis verliert. Daher dürfen Wirtschaftstreuhänder auch nach Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes (zB durch Verzicht nach § 103 WTBG…
…oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…
…betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf der Homepage des BMF bewertet und beläuft sich auf ca. 143.000 €. Abzüglich der voraussichtlichen Kosten der Renovierung verbleibt ein vermögenswerter Vorteil von 43.000 €. 7.3. Fragestellung Handelt es sich bei diesem Vorgang um…
…Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein. Daraus folgt, dass auch die Anmeldung von Abgabenforderungen im Konkursverfahren in den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Amts- und Rechtshilfevertrages in Abgabensachen Deckung findet, wobei entsprechend den allgemeinen Amtshilfegrundsätzen im Vollstreckungsverfahren zu beachten ist, dass ein Einschreiten österreichischer Abgabenbehörden unter…
…der beiden Staaten ergangen ist und dass etwaige laufende Gerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren entweder ausgesetzt oder beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Schiedsantrags übersendet die zuständige Behörde, bei der dieser ohne Hinweis auf Übersendung auch an die andere zuständige Behörde eingegangen ist…
…Wiederaufnahmsantrag ident. 27.3. Fragestellung Wie ist mit dem Wiederaufnahmeantrag umzugehen? 27.4. Lösung Der Vorrang von zwingend vorzunehmenden Maßnahmen vor im Ermessen liegenden wird idR dann, wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer in den Fällen des § 262 Abs…