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09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…besteuern. Ist eine "Vereinfachung" zulässig, wenn sichergestellt ist, dass es aufgrund der Art der steuerlichen Behandlung der Umsätze zu keinen Steuerausfällen kommen kann? Die Frage des Leistungsortes ergibt sich nur, wenn der Leistungserbringer (Hotline-Betreiber) oder der Netzbetreiber ausländischer Unternehmer ist. Es wird unterstellt, dass…

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

…Abs. 1 UStG 1994 beurteilen die Steuerpflicht nach Maßgabe des Zuflusses des Honorars. Fraglich ist damit, ob die Meldung zum Zeitpunkt der Leistung erfolgen muss oder erst, wenn das Honorar vereinnahmt wird. Rechtliche Beurteilung: Für die genannten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen bestimmt sich der Leistungsort gemäß …

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Internet-Link - Leistungsort Der österreichische Unternehmer Ö betreibt eine in Suchmaschinen gut platzierte Homepage über einen österreichischen Server. Der deutsche Unternehmer D schließt mittels einer auf einem deutschen Server liegenden Homepage Wettumsätze ab. Ö setzt auf seine Homepage einen Link zur Homepage des D (da…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…ist nicht sie, sondern der einzelne Gesellschafter (der jeweilige Ehegatte) als Empfänger der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03 , HE ). Die Umsatzsteuer…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…1 Anm. 9). Auch für die Bestimmung des Leistungsortes ist an inhaltliche Kriterien und nicht an die Bezeichnung einer Leistung zB als "Managementleistung" anzuknüpfen. Eine faktische bzw. auf Grund von Organisationsanweisungen bestehende Verpflichtung sich an inhaltliche Vorgaben zu halten, oder die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit der Durchsetzung…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…Norm Art. 4 Abs. 1 OECD-MA, Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 Sachverhalt A In den letzten zehn Jahren etablierte sich in einem stillgelegten Hotelbetrieb eine Büroadresse, die zu 75% als Anschrift von so genannten Domizilgesellschaften dient, deren Vertretung eine Steuerkanzlei übernommen hat. Meist…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…Richtlinie (EU) 2020/876 vorgesehene Option zur Verschiebung von Meldefristen wird von Seiten Österreichs nicht ausgeübt. Die im EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) normierten Meldefristen bleiben somit unverändert bestehen. Aufgrund technischer Verzögerungen auf Unionsebene bei der Erstellung des Zentralverzeichnisses wird die Übermittlung der Meldung von grenzüberschreitenden…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…örtliche Verschiebung der Ausbeutungsanlage erforderlich sein (VwGH 15.5.1964, 0953/63). Im Transportgewerbe ist Betriebsstätte idR eine örtliche Anlage oder Einrichtung, von der aus Transportmittel samt Bedienungspersonal regelmäßig eingesetzt werden (vgl. VwGH 30.4.1962, 1914/59). 4.1.3.3. Verfügungsgewalt des Unternehmers…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 2/2

…Die Frist der Meldepflicht des Hilfsintermediärs kann idR aber nicht vor Beginn der Frist des Hauptintermediärs beginnen, da gemäß § 3 Z 6 EU-MPfG eine meldepflichtige Gestaltung frühestens ab dem Zeitpunkt einer abgeschlossenen Konzeption vorliegt. Die Verschiebung der Meldefristen in anderen EU-Mitgliedstaaten hat weder…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…Eine Vorsorge gegen die Verschiebung stiller Reserven wurde in Fall b) nicht getroffen. 5.3. Fragestellung 1. Können die beiden oben dargestellten Vermögensübertragungen nach der jeweils gewählten rechtsgeschäftlichen Gestaltung beurteilt werden oder müssen - ggf. nach ergänzenden Sachverhaltsermittlungen - amtswegig die Grundsätze des Umgründungssteuerrechtes zur Anwendung kommen…

BMF-010221/0421-VI/8/2016Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0421-VI/8/201601.08.2016

…oder in Österreich ständig ansässig sind (vgl. EStR 2000 Rz 316). Fallen Mitglieder des administrativen und technischen Personals ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich auf Grund der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Ansässigkeit in Österreich nicht unter eine derartige Befreiung, ist eine allfällige DBA-rechtliche Begünstigung zu prüfen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…a sublit aa) und bb) WTBG 2017) nicht für das WiEReG anwendbar. Gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG fallen auch börsennotierte Aktiengesellschaften in den Anwendungsbereich des WiEReG. Der § 2 Z 3 FM-GwG umfasst die Begriffsbestimmungen und legt die für das FM-GwG gültigen Begriffe fest…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…zusätzlichen) Gesellschafterrechten der Vorgang in eine Einlage in Höhe der Eigenquote des einlegenden Gesellschafters und einen Tausch bezüglich der Beteiligungsquoten der anderen Gesellschafter aufzuspalten ist (siehe dazu auch zur vermögensverwaltenden Personengesellschaft BMF-Grundstücksinfo 2014 Punkt 4.3.2.). Vorsorge gegen eine endgültige Verschiebung von Steuerlasten: …

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…Eine Verschiebung in den außerbetrieblichen Bereich kommt dann in Betracht, wenn es sich um Objekte handelt, die realistischerweise nicht fremdüblich vermietbar sind (vor allem Immobilien wie zB eine Luxusvilla mit extravaganter Ausstattung; aber auch andere Luxuswirtschaftsgüter). Wenn das Wirtschaftsgut speziell auf die Bedürfnisse des Gesellschafters…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

… 1 Abs. 2 des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes die Möglichkeit, deren Verschiebung durch Bildung einer steuerfreien Rücklage zu bewirken. Diese Rücklage darf nur für Kursgewinne bei Forderungen und Verbindlichkeiten gebildet werden und errechnet sich als Differenz zwischen dem Ansatz in der Bilanz zum 31. Dezember 1998…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…eine "Verschiebung" der Geltendmachung entsprechend Rz 8228 EStR 2000 zu erfolgen? Kann die Geltendmachung für 2004 bei abweichendem Wirtschaftjahr in Teilbeträgen erfolgen? Im Hinblick auf das Auslaufen der Investitionszuwachsprämie mit dem Kalenderjahr 2004 ist bei abweichenden Wirtschaftsjahren 2003/2004 und 2004/2005 eine Zuordnung des…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…Option zur Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen - Vorsteuerabzug Der österreichische Unternehmer Ö erbringt an den deutschen Unternehmer D EDV-Dienstleistungen (Leistungsort gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 in Deutschland). Für den Fall, dass die Bezahlung des Rechnungsbetrages nicht innerhalb von fünf Tagen ab Rechnungserhalt erfolgt…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98…