…den Wiedereinsetzungsantrag Zuständig für die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag ist die Abgabenbehörde, bei der die versäumte Handlung nachzuholen war. Bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Vorlageantragsfrist obliegt der Abgabenbehörde erster Instanz die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag. Der Wiedereinsetzungsantrag unterliegt der Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO)…
…56). Eine Verspätung ist dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Unter Fahrlässigkeit ist hier auch leichte Fahrlässigkeit zu verstehen (zB VwGH 19.1.2005, 2001/13/0133). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar…
…000 Euro, ist die Abgabenerhöhung einheitlich mit 15% vom gesamten Nachforderungsbetrag zu bemessen und nicht bloß auf den Schwellenwert übersteigenden Teil anzuwenden. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrundeliegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt…
…Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war. 2. Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen 2.1. Zahlungserleichterungen Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen kann es zu Liquiditätsengpässen oder Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Zahlungszielen kommen. Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können in…
… 201 Abs. 2 Z 2 BAO ist eine gesetzliche Frist. Sie ist somit § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar. Sie ist weiters nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. 1.5…
…wird (vgl. auch UFS 11.05.2010, RV/1092-L/08)]. Anträge auf Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides Antrag auf Wiederaufnahme eines Umsatzsteuerfestsetzungsverfahrens (§ 303 BAO) Wiedereinsetzungsantrag (§ 308 BAO) wegen Versäumung der Voranmeldungsfrist oder der Fälligkeitsfrist des § 21 Abs. 1 UStG 1994 Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§…
…hat das Finanzamt bei Versäumung der bei Abberufung gesetzten Frist bis zum Abgabetermin 5 die noch offenen Fälle von der Quote zu nehmen und gemäß § 184 BAO zu schätzen. § 135 BAO ist anzuwenden. Das Ausscheiden erfolgt mittels verfahrensleitender Verfügung. Eine Nachfrist kann in diesen Fällen…
…nur solche Personen, denen eine Pflicht zur Berechnung und Entrichtung auferlegt ist, oder die Angelegenheiten solcher Personen wahrnehmen. Dies sind der Abgabepflichtige, der nach abgabenrechtlichen Vorschriften Haftende und der Wahrnehmende. Siehe dazu Rz 172. Nichtentrichtung Grundsätzlich ist die Versäumung einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung…
…oder Abweisung) des Antrages. Solche Bescheide sind verfahrensleitende Verfügungen. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in…
…eingebracht ist. Die Jahresfrist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist daher dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar. Sie ist auch nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht…
…Wochen ab Kenntnis eine Änderung der Angaben zu übermitteln. Die Meldung hat bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres zu erfolgen, danach ist eine Meldung für das abgelaufene Jahr nicht mehr möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Versäumung der Frist eine Meldepflichtverletzung vorliegen kann…
…nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Fristverlängerung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Befolgung von Mängelbehebungsaufträgen ist nicht mit Zwangsstrafe (§ 111 BAO) erzwingbar. 2.3.6. Erklärung als zurückgenommen Wird einem rechtmäßigen Mängelbehebungsauftrag…
…kann eine Bescheiderteilung erfolgen. Die Versäumung der Frist bis 15. Juni 2009 schließt die Aufnahme in die Liste mit Stichtag 31. Juli 2009 aus, verhindert aber nicht die spätere Aufnahme in die entsprechende Liste. In diesem Fall bedarf es des Vorliegens einer Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers…