…EAS 2110, EAS 2339 und EAS 2365) vertretene Rechtsauffassung über die inländische Verwertbarkeit von Auslandsverlusten in Umgründungsfällen in dieser Form ab Einführung der Gruppenbesteuerung (2005) nicht mehr aufrechterhalten wird. In diesem Zusammenhang wird auf die durch die Einführung der Gruppenbesteuerung durch das SteuerreformG 2005 eingeräumten…
…Tätigkeit nicht erforderlich, sodass diese nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen einer ärztlichen Tätigkeit gehört. Im vorliegenden Zusammenschluss zweier Allgemeinmediziner zu einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OG wird somit durch die Übertragung des Patientenstockes die einkommensteuerliche bzw. umgründungssteuerliche Betriebseigenschaft iSd § 23 Abs. 2 UmgrStG iVm…
Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht Anschaffung einer Villa auf Mallorca durch eine Privatstiftung - Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung Bezughabende Norm § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den…
…Verwendung zum Erwerb der Anteile an der GV-GmbH) sprechen dafür, dass es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise gar nicht zu einer Zuschussleistung gekommen ist. Daran vermögen auch nachfolgende Umgründungsmaßnahmen nichts zu ändern. Es handelte sich daher letztlich um eine rein buchungstechnische Maßnahme, die nicht geeignet ist…
…nach § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 vor (Entgeltlichkeit der Anteilsabtretung, Verlust der wirtschaftlichen Identität)? b) Liegen die Voraussetzungen für einen umgründungsbedingten Manteltatbestand nach § 4 Z 2 UmgrStG vor? 1.4.3. Lösung Zu Frage a) Änderung der Gesellschafterstruktur - entgeltliche Anteilsabtretung bzw. Schenkungen unter…
…KFZ-Ummeldungen, Grundbuchseintragungen usw.) handelt. Bei Vorliegen einer tatsächlichen Vermögensübertragung, für die die angebliche Veräußerung eindeutig spricht, liegt ein im Umgründungsjargon als "kalte Einbringung" bekannter Vorgang vor, der mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen nicht unter Art. III UmgrStG subsumiert werden kann, sodass es zu einer Entnahme…
…AbgÄG 2004 (BGBl. I Nr. 180/2004) war für die Bewertung des Einbringungsvermögens die (weitere) Steuerverstrickung dieses Vermögens in Österreich ohne Bedeutung (vgl. zB Rabel in Helbich/Wiesner/Bruckner. Handbuch der Umgründungen, § 16 Rz 8 mwN). Die im Jahr 2001 bzw. im Jänner 2003 erfolgte…
…das angemessene Honorar ist weiterhin ihr zuzurechnen, der überhöhte Betrag dem Gatten im Rahmen seiner Einkünfte als Geschäftsführer. In diesem Fall ist die Judikatur zu nahen Angehörigen unerheblich. 2. Umgründungssteuerrecht 2.1. § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 und UmgrStR 2002 Rz 113 Teilwertabschreibung…
…33 TP 17 Abs. 4 GebG dar. 4 Gesellschaftsteuer und Umgründung 4.1 § 6 Abs. 1 Z 2 lit. b KVG, § 2 Kapitalberichtigungsgesetz - Nennkapitalerhöhung nach Upstream-Umgründung aus Mitteln der ehemaligen Tochtergesellschaft Sachverhalt: Die Tochter-GmbH (T) mit Nennkapital 5 Mio. wird auf die Mutter…
…ist, sofern für das an seine Stelle getretene Vermögen kein Grund für eine Nacherhebung der Steuer eintritt. Damit Umgründungen nicht schädlich sind, müssen alle Voraussetzungen für eine begünstigte Umgründung nach dem Umgründungssteuergesetz vorliegen. Die fünfjährige Behaltefrist läuft im Falle einer begünstigten Umgründung weiter. Wird innerhalb…
2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…
Salzburger Steuerdialog 2008 Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungssteuerrecht Ergebnisse 1. Einkommensteuer 1.1. Verlustvortrag - Liebhaberei - Art. II UmgrStG Bezughabende Normen: § 18 EStG 1988, § 10 UmgrStG, § 92 BAO, § 1 Abs. 1 LVO, KStR 2001 Rz 333 Sachverhalt: Bei einer GmbH haben sich hohe Verlustvorträge angesammelt. Die GmbH wird…
…Legende: BR = Baurecht; BZV = Bauzinsverpflichtung; SL = sonstige Leistung(en); GrW = Grundstückswert Wird auf Grund einer Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes im Zusammenhang mit einem Baurecht ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder 2 GrEStG 1987 verwirklicht, ist immer der Grundstückswert des…
…Personen, Herr MR mit 86% und Herr ER mit 14% beteiligt. Folgende Umgründungen werden durchgeführt: Schritt 1: Einbringung des 100%igen Kommanditanteiles an der M GmbH & Co KG durch die M Ltd & Co KG als Einbringende in die M GmbH unter Anwendung des Art. III…
…neuen Gesellschafter" übertragen, liegt ein Erwerb gemäß § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 und nicht gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 vor. Findet die Anwachsung aufgrund eines Umgründungsvorganges gemäß UmgrStG statt, beträgt die Steuer gemäß § 4 Abs. 1 erster Satz iVm § 7 Abs. 1 Z 2…
…Daraus ergibt sich, dass der Steuersatz gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 nach wie vor 3,5% beträgt, weil die Anwendbarkeit des reduzierten Steuersatzes von 0,5% für umgründungsbedingte Erwerbe gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. c GrEStG 1987 voraussetzt, dass die…
…und Vermessung | gestrichen | Allgemein gültiges Wissen, braucht nicht gesondert erwähnt werden | 6. Einbringung und Verschmelzung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 7. Gemischte Schenkung | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 8. Tauschverträge über Grundstücke | 4…
… 6 Z 14 EStG 1988). Dieser allgemeine Grundsatz wird allerdings an mehreren Stellen durchbrochen. So stellen etwa umgründungsbedingte Tauschvorgänge im Anwendungsbereich des UmgrStG keine steuerpflichtige Realisation dar. Ebenso wenig stellen Tausch- und andere Realisierungsvorgänge im Zusammenhang mit Grundstücken, aufgrund eines hoheitlichen Eingriffs oder zur Vermeidung…
…ein außergerichtlicher Vergleich vor, der gemäß § 33 TP 20 GebG gebührenpflichtig ist (siehe GebR Rz 993 ff ). 2. Kapitalverkehrsteuer und Umgründung 2.1 § 2 Z 4 lit. a KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die GmbH (G) ist zu 100% Gesellschafterin der GmbH (M), die wiederum zu 99…
…oder im Erbgang erworbene) Grundstück herausgegeben werden muss. 10. UmgrStG 10.1. Inkrafttretensregelung Im Jahr 2016 hat eine Umgründung auf einen Stichtag spätestens bis 31.12.2015 stattgefunden. Ist auf Grund des 3. Teiles Z 29 UmgrStG zwingend die Rechtslage bis Ende 2015 anzuwenden oder…