Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010221/0666-IV/4/2006
Verwertbarkeit von Auslandsverlusten bei Umgründungen
geltende FassungErlassBMF-010221/0666-IV/4/2006vom 21.12.2006
Wortlaut laut Findok
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die in
mehreren EAS-Auskünften (siehe insbesondere EAS 1992, EAS 2110, EAS 2339
und EAS 2365) vertretene Rechtsauffassung über die inländische
Verwertbarkeit von Auslandsverlusten in Umgründungsfällen in dieser
Form ab Einführung der Gruppenbesteuerung (2005) nicht mehr
aufrechterhalten wird. In diesem Zusammenhang wird auf die durch die
Einführung der Gruppenbesteuerung durch das SteuerreformG 2005
eingeräumten neuen Möglichkeiten der Verwertung von Auslandsverlusten
verwiesen.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember
2006
Normen und Schlagworte
- § 4 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
- § 9 Abs. 6 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0666-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25582
- Gültig
- 21.12.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF