Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028…
…für 1999 berichtigt aufgelegt: Folgende Vordrucke werden gegenwärtig für 1999 berichtigt aufgelegt: | U 30 | Umsatzsteuervoranmeldung | U 30a | Umsatzsteuervoranmeldung für ausländische Unternehmer | U 13 | Zusammenfassende Meldung | U 14 | Fortsetzungsblatt zur Zusammenfassenden Meldung | Gre 1 | Grunderwerbsteuererklärung |…
…die Streitfrage weitere Steuerjahre betrifft, kann der Antrag nachträglich ausgedehnt werden. Dies hat innerhalb der maßgeblichen Antragsfrist (s.u.) für das jeweilige Steuerjahr i.S.d. DBA zu geschehen. Ein Verständigungserfahren kann nicht anstelle eines Rückerstattungsantrages ausländischer Quellensteuern beantragt werden. Folglich kommt ein Verständigungsverfahren i…
…erst frei, wenn alle zuständigen Behörden dem Antrag auf Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss stattgegeben haben. Die Entscheidungsfrist für die österreichische zuständige Behörde beträgt 30 Tage ab Einlangen des Antrags auf Zulassung. Sie wird im Falle der Mängelbehebung bis zur erfolgreichen Behebung verlängert (§…
…fristgerecht erfolgt, so kann der Abkommensberechtigte das BFG anrufen: Falls die Benennung der unabhängigen Personen nicht rechtzeitig erfolgt ist, kann die betroffene Person innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist beim BFG die Benennung der unabhängigen Personen für Österreich beantragen (§ 42 EU-BStbG). Gegen…
…5.1999 [1999/C 202/01] und des Übereinkommens vom 8.12.2004 [2005/C 160/01]. 9 Überarbeiteter Verhaltenskodex zur wirksamen Durchführung des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2009/C 322/01) vom 30.12.2009…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…an die anderen Mitglieder der Schiedsstelle und die andere zuständige Behörde weiter. Ein erläuterndes Positionspapier darf höchstens 30 Seiten zuzüglich Anhänge umfassen. 27. Jede zuständige Behörde kann den Mitgliedern der Schiedsstelle und der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats ausserdem innerhalb von 150 Tagen nach Bestellung…
…Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten Steuerpflicht des österreichischen EStG 1988 oder KStG 1988 gleichgestellt werden. Denn bei Doppelansässigkeit besteht zwar nach nationalem Recht weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht im Inland (siehe auch EAS 367 vom 30. Dezember 1993)…
…deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) handelt, hinsichtlich derer Deutschland nach Artikel 18 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) das (ausschließliche) Besteuerungsrecht zugeteilt wird (vgl. EAS 1815 vom 6. März 2001 und ergänzend EAS 3099 vom 28. Oktober 2009), trifft nur noch für Fälle zu, bei denen die Steuerpflichtigen…
…Schweiz oder in Liechtenstein ausschließlich Spekulationseinkünfte erzielt (keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, keine "Wurzelhinterziehung"). Diese Einkünfte haben gemeinsam mit den sonstigen positiven Spekulationseinkünften in den maßgeblichen Steuerjahren nicht die Grenze von € 440,- überschritten (§ 30 Abs. 4 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012, BGBl…
…Management-Vertrag resultierende Leistungsbeziehung zwischen der "Responsible Entity" und der österreichischen Retail-GmbH nicht einer steuerlichen Arm's Length - Prüfung zu unterziehen sei, da keine verbundenen Unternehmen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 und Artikel 9 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. April 1969, BGBl…
…widersprechen, sind sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs. 1 BAO bereits abgelaufen ist, müsste der abkommensgemäße Rechtszustand auf Antrag in einem Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) hergestellt werden. Bundesministerium für Finanzen, 8…
…€ 37.000,--, dessen Gattin verfügte über eine Pension iHv ca. € 9.300,--. Im selben Kalenderjahr haben die beiden Steuerpflichtigen eine in ihrem jeweiligen Hälfte-Eigentum stehende Liegenschaft veräußert. Der gesamte Veräußerungserlös (also für den Hälfteanteil des Steuerpflichtigen und dessen Gattin) betrug € 760…
…Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr. 193/2014, wonach gemäß Art. 30 Abs. 1 lit. b des Übereinkommens die Vollstreckungsamtshilfe von österreichischer Seite generell ausgeschlossen wird, stellt die Amtshilfekonvention keine Rechtsgrundlage für die internationale Vollstreckungsamtshilfe dar. Bundesministerium für Finanzen, 19. Dezember 2025
…EG , und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen zumindest soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im Wettbewerb stehen (vgl. EuGH 07.03.2013, Rs C-424/11 , Wheels u.a., Rn 24 mVa , EuGH 04.05.2006, Rs C-169/04 , Abbey National, Rn…
…3642 | Himbeeren, Brombeeren u.a. | 10.000 | 726,7283 | Beerensträucher | 7.500 5.000 | 545,0463 363,3642 | Ananaserdbeerkulturen | 25.000 20.000 5.000 | 1.816,8209 1.453,4567 363,3642 3. 4 Richtlinien…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
…ImmoESt - Herstellerbefreiung 1.1.1. Bezughabende Norm § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 1.1.2. Sachverhalt Im Jahr 2011 wurde eine 1998 angeschaffte bebaute Liegenschaft mit 1.500 m² Grund in eine bebaute Liegenschaft mit 850 m² Grund und eine unbebaute Liegenschaft mit…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…