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Findok · Erlässe & Informationen

04 4282/8-IV/4/88

Österreichisch-schweizerisches DBA - Art. 19; Besteuerungsrecht für Bezüge aus öffentlichen Kassen

geltende FassungErlass04 4282/8-IV/4/88vom 11.01.1989

Wortlaut laut Findok

Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Steuervertragsrechtes (vgl. Art. 19 des OECD-Musterabkommens 1977) das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen Kassen dem Schuldnerstaat zugewiesen. Da Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens keine dem Art. 19 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Beschränkung seiner sachlichen Anwendung auf den Bereich der Hoheitsverwaltung enthält und sich die Schweiz ausdrücklich für eine wörtliche Auslegung dieser Bestimmung ausgesprochen hat, findet die Zuteilungsregel des Art. 19 im Verhältnis zur Schweiz daher auch auf Vergütungen für Dienst- oder Arbeitsleistungen Anwendung, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erbracht werden. 11. Jänner 1989 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Öffentlicher DienstDBA SchweizKassenstaatsregelErwerbsklausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 4282/8-IV/4/88
Stammnummer
80894
Gültig
11.01.1989 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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