Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…
Anlässlich der österreichisch-deutschen Konsultationsgespräche vom 15. Dezember 2004 ist im Grunde Einvernehmen erzielt worden, dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht…
…jedenfalls als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist und daher die sogenannte "Erwerbsklauseln" (dem Art. 19 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen) eine Anwendung der Vorschriften des Art. 15 bewirken. Anders ist die Rechtslage im Verhältnis zu Deutschland. Im derzeitigen Abkommen mit Deutschland fehlt die "Erwerbsklausel"…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
…lit. b DBA-Italien ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die "an das Personal […] der Vertretungen oder Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.) […] in Österreich gezahlt werden", wobei im Übrigen die Erwerbsklausel des Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien wirkungslos bleibt (vgl. EAS 1510)…
…Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von den öffentlich rechtlichen Körperschaften Österreichs für eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung gezahlt wurden. Anders als das ab 2003 in Wirksamkeit tretende neue Doppelbesteuerungsabkommen enthält das Abkommen aus dem Jahr 1954 keine "Erwerbsklausel"; dh…
…Nr. 24/1971, grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Liechtenstein. Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens (die so genannte "Erwerbsklausel") bestimmt allerdings, dass dies dann nicht gelten soll, wenn es sich um Arbeitnehmerbezüge im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Stellen Liechtensteins handelt…
…Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein. Dies kann nur so verstanden werden, daß die Erwerbsklausel des Artikels 19 Abs. 4, also jene Klausel, die das Personal erwerbswirtschaftlicher…
…Abs 1 DBA das alleinige Besteuerungsrecht zukommt, oder ob die Erwerbsklausel gemäß Art 19 Abs 4 DBA als lex specialis greift und der Ruhebezug daher gemäß Artikel 18 DBA Italien nur im Ansässigkeitsstaat Österreich einer Besteuerung zuzuführen ist. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen betreffend den inländischen…
…der Artikel 18, 19 sowie 23 des DBA-Italien ausgeführt: „Der Anwendungsbereich des Artikel 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die „Erwerbsklausel“ des Absatzes 4 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Ruhebezügen nicht…
…eines DBA - abweichend vom Musterabkommen - auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, so greift die Kassenstaatsregel dennoch nicht, wenn das Abkommen eine sogenannte "Erwerbsklausel" iSd Artikels 19 Abs. 3 OECD-MA enthält, wonach bei Vergütungen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit der juristischen Person des öffentlichen…
…oder gewerbliche. Sie ist nicht einnahmenorientiert. Die Erwerbsklausel des DBA kommt nicht zur Anwendung. 17.11.2014 Mündliche Verhandlung Konkretisierung Tätigkeitsbereich ***5*** und Geschäftsleiterin (Beschwerdeführerin), Anhörung ***2***sräte ***5*** 18.02.2015 Antrag des BFG Feldkirch auf Aufhebung der VO BGBl II Nr. 450/2013…
…P*** erfolgt. Es handle sich daher unzweifelhaft um eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Das DBA-Schweiz enthalte keine dem Art. 19 Abs. 3 OECD-MA nachgebildete "Erwerbsklausel". In einer österreichisch-schweizerischen Verständigung sei daher in wörtlicher Auslegung des Abkommens vereinbart worden, dass Art. 19…
…19 Abs. 2 DBA-Liechtenstein (Erwerbsklausel) handeln, würde in Liechtenstein seitens der Steuerverwaltung lediglich der regelmäßige Quellensteuerabzug iHv 4% vorgenommen und keine ordentliche Steuerveranlagung bei der Gemeinde Vaduz durchgeführt und auch keine Versicherung in der zweiten Säule bei der liechtensteinischen Pensionskasse für das Staatspersonal erfolgen…
…natürliche Person durch einen der dort angeführten öffentlichen Rechtsträger für einem solchen gegenüber erbrachte Dienste. Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Art. 19 DBA-Deutschland sind nach der Erwerbsklausel des Art. 19 Abs. 3 DBA-Deutschland lediglich Vergütungen und Ruhegehälter für im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erbrachte Dienste…
…15 Abs. 4 auch für Vergütungen für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeiten eines der Vertragsstaaten oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden ("Erwerbsklausel"). Die Auslegung des im Beschwerdefall im Vordergrund stehenden Begriffes "Ausübung öffentlicher Funktionen" in Art. 19 Abs. 1 DBA hat…
…Vertragsstaaten dienen solle. Wenn die Vertragstaaten das Kassenstaatsprinzip - wie hier - nicht allein an die Auszahlung der Bezüge aus öffentlichen Kassen bzw. umfassend an den Umstand einer Dienstleistung für die öffentliche Hand unter der Einschränkung der Erwerbsklausel anknüpften, sondern darüber hinaus an ein zusätzliches, auf die…
…Vertragsstaaten dienen solle. Wenn die Vertragstaaten das Kassenstaatsprinzip - wie hier - nicht allein an die Auszahlung der Bezüge aus öffentlichen Kassen bzw. umfassend an den Umstand einer Dienstleistung für die öffentliche Hand unter der Einschränkung der Erwerbsklausel anknüpften, sondern darüber hinaus an ein zusätzliches, auf die…
…Vertragsstaaten dienen solle. Wenn die Vertragstaaten das Kassenstaatsprinzip - wie hier - nicht allein an die Auszahlung der Bezüge aus öffentlichen Kassen bzw. umfassend an den Umstand einer Dienstleistung für die öffentliche Hand unter der Einschränkung der Erwerbsklausel anknüpften, sondern darüber hinaus an ein zusätzliches, auf die…
…Vertragsstaaten dienen solle. Wenn die Vertragstaaten das Kassenstaatsprinzip - wie hier - nicht allein an die Auszahlung der Bezüge aus öffentlichen Kassen bzw. umfassend an den Umstand einer Dienstleistung für die öffentliche Hand unter der Einschränkung der Erwerbsklausel anknüpften, sondern darüber hinaus an ein zusätzliches, auf die…