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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010224/0374-IV/8/2018

Konsultationsvereinbarung vom 30. Oktober 2018 zur Auslegung von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002

geltende FassungErlassBMF-010224/0374-IV/8/2018vom 22.11.2018

Wortlaut laut Findok

Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht hat, die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend von Artikel 18 Absatz 1 des DBA nur in diesem anderen Staat besteuert werden ("Kassenstaatsprinzip"). Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlungen direkt von den Sozialversicherungseinrichtungen geleistet werden, oder die Zahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen und diese dem Arbeitgeber von den Sozialversicherungseinrichtungen erstattet werden. Zu den Zahlungen aus der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung gehören auch Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Diese Konsultationsvereinbarung ist auf alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch offenen Fälle anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2018

Normen und Schlagworte

BauarbeiterurlaubskasseBUAKSozialversicherungunselbständige Arbeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010224/0374-IV/8/2018
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 165/2018
Stammnummer
75107
Gültig
22.11.2018 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF