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05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass wird im AÖF veröffentlicht. 18. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Bibus Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…der Parteienvertreter gemäß Abs. 7 leg. cit. auch für die Entrichtung (nicht für die Richtigkeit) einer selbst berechneten Steuer. Die Einzahlung erfolgt auf ein auf den Namen des Vertreters lautendes Sammelkonto, das für unterschiedliche Abgabepflichtige ieS bzw. Primärschuldner der Schenkungssteuer besteht. Diese zusammengefasste Verbuchung der…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…Beförderungsmittel im Zusammenhang steht, das in dem Mitgliedstaat zugelassen ist, in dem die Dienstleistungen tatsächlich erbracht wurden, können die Mitgliedstaaten annehmen, dass die Gegenstände nicht aus diesem Staat versandt oder befördert werden." 19. November 2001 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…Bei bekanntem Risiko bzw. begründetem Verdacht betreffend Richtigkeit des Nachweises ist das Original jedoch anzufordern. Eine mögliche Prüfung nach Artikel 48 UZK muss zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Aus diesem Grunde haben die beteiligten Unternehmen die Originale im Sinne der Aufzeichnungspflicht nach § 23 ZollR…

04 0610/269-IV/4/81Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/269-IV/4/8122.01.1982

…und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße zu berücksichtigen sein, als sie im Wortlaut der österreichischen Abkommen Deckung findet.   Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 0610/286-IV/4/95Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen in der jeweils geltenden Fassung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/286-IV/4/9527.10.1995

…Kommentar zugrundeliegende Bestimmung des Musterabkommens in der jeweils geltenden Fassung mit dem Wortlaut der vergleichbaren Bestimmung des betroffenen bilateralen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens zumindest sinngemäß übereinstimmt. In Verständigungsverfahren getroffene Abkommensauslegungen bleiben davon unberührt.   27. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 3682/10-IV/4/03Feststellung der Gegenseitigkeit betr. Steuerfreiheit von Schachteldividenden bei 10%iger Mindestbeteiligung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3682/10-IV/4/0313.08.2003

…Gesellschaften an niederländische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des § 94a EStG 1988 von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung der niederländischen Gesellschaft an der österreichischen Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt. 13. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

04 0610/188-IV/4/96Anwendung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/188-IV/4/9608.07.1996

…er in der österreichischen Rechtsordnung (unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen und der einschlägigen Judikatur der Höchstgerichte) Deckung findet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden durch diese Ausführungen nicht begründet.   8. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

04 4283/1-IV/4/92Steuerliche Behandlung der Gesellschafterdienstnehmer nach dem DBA Schweiz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4283/1-IV/4/9219.03.1992

…Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet.   19. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

94.826–8/1957Anwendung der steuerrechtlichen Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland auf das Saarland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass94.826–8/195703.09.1957

…der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern, BGBl. Nr. 220/1955, sowie der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 4. Oktober 1954 über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955, im Verhältnis zum Saarland anzuwenden. Für die Richtigkeit der…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…elektronischen) Einbringung der Abgabenerklärungen ist daher für sich alleine nicht zum Anlass eines Finanzstrafverfahrens wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu nehmen (§ 25 Abs. 1 FinStrG).   30. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Nolz   Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

50 0501/4-IV/03FinanzOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/4-IV/0304.06.2003

…bzw die Gesellschaft, der die kaufmännische Geschäftsführung übertragen wurde, stets selbst ARGE-Partner sein muss. 4. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr.Nolz   Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Formular zur Bekanntgabe der vertretungsbefugten kaufmännischen Geschäftsführung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß BMF-Erlass vom 4. Juni 2003…

08 1426/2-IV/8/01Euroumstellung der luf Bewertungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1426/2-IV/8/0120.12.2001

…1,3 | 0,094475 | Masthybridkücken | 0,9 | 0,065406 20. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Kuttin Für die Richtigkeit der Ausfertigung: I. HEKTARSÄTZE für ALPWIESEN und ALPWEIDEN (zu Abschnitt 3.4) | Durchschnittliche Seehöhe | Bodenkundlich - geologische Verhältnisse | m …

04 4702/1-IV/4/93Österreichisch-tschechoslowakisches Doppelbesteuerungsabkommen – Anwendung auf die Gebiete der Nachfolgestaaten Slowakische Republik und Tschechische Republik
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4702/1-IV/4/9327.01.1993

…Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis auf weiteres für die Slowakische Republik und die Tschechische Republik sinngemäß anzuwenden ist.   27. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

… 6. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Nolz   Für die Richtigkeit der Ausfertigung: a [1] Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ABl. Nr. L 145 vom 13.06…

04 0101/78-IV/4/90Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/78-IV/4/9011.02.1991

…Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten vorliegen. Bei folgenden weiteren Ländern ist die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet: Peru Republik Jemen (Rechtsnachfolgerin sowohl der Arabischen Republik Jemen als auch der Demokratischen Volksrepublik Jemen).   11. Februar 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…Richtigkeit auf Basis der Angaben des Förderwerbers und Plausibilität geprüft. Entscheidungen über Förderungsanträge trifft die WKÖ im Namen und auf Rechnung des Bundes: Im Falle einer positiven Entscheidung über einen Förderungsantrag übermittelt die WKÖ dem Förderungswerber eine verbindliche Förderungszusage für die Auszahlung. Im Falle der…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

…Die Übermittlung und Verarbeitung der Daten ist gemäß §§ 2 und 3 Härtefallfondsgesetz nur insofern zulässig, soweit sie zum Zweck der Prüfung der Richtigkeit der Angaben der Förderungswerber im Rahmen des Härtefallfonds verhältnismäßig und unbedingt notwendig ist. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel können Ansuchen…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…Richtigkeit auf Basis der Angaben des Förderwerbers und Plausibilität geprüft. Entscheidungen über Förderungsanträge trifft die WKÖ im Namen und auf Rechnung des Bundes: Im Falle einer positiven Entscheidung über einen Förderungsantrag übermittelt die WKÖ dem Förderungswerber eine verbindliche Förderungszusage für die Auszahlung. Im Falle der…

04 1482/52-IV/4/99Auslegungsfragen zum DBA Deutschland; Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999; Information betreffend Aufhebung der deutschen "Werkvertragsabgabe"
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/52-IV/4/9923.08.1999

…bereits einbehaltene und abgeführte Steuern sofort zu erstatten, soweit die Freistellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zuständig für die Erstattung ist das deutsche Finanzamt, an das die Steuer abgeführt wurde (Finanzamt des Vergütungsschuldners).   23. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: