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Findok · Erlässe & Informationen

04 0101/78-IV/4/90

Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit

geltende FassungErlass04 0101/78-IV/4/90vom 11.02.1991

Wortlaut laut Findok

Mit Erlass vom 11. Mai 1990, Z 04 0101/25-IV/4/89, ZS 700, wurde eine aktuelle Liste jener Länder bekanntgegeben, für die Feststellungen über die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten vorliegen. Bei folgenden weiteren Ländern ist die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet: Peru Republik Jemen (Rechtsnachfolgerin sowohl der Arabischen Republik Jemen als auch der Demokratischen Volksrepublik Jemen).   11. Februar 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

FerialpraktikantenGegenseitigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 0101/78-IV/4/90
Stammnummer
80913
Gültig
11.02.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF