Findok · Erlässe & Informationen
04 0101/78-IV/4/90
Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlass04 0101/78-IV/4/90vom 11.02.1991
Wortlaut laut Findok
Mit Erlass vom 11. Mai 1990, Z 04 0101/25-IV/4/89, ZS 700, wurde eine aktuelle Liste jener Länder bekanntgegeben, für die Feststellungen über die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten vorliegen. Bei folgenden weiteren Ländern ist die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet:
Peru
Republik Jemen (Rechtsnachfolgerin sowohl der Arabischen Republik Jemen als auch der Demokratischen Volksrepublik Jemen).
11. Februar 1991
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 04 0101/78-IV/4/90
- Stammnummer
- 80913
- Gültig
- 11.02.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF