…wirksam. Siehe jedoch letzter Absatz dieses Abschnittes (Zustellung je einer Ausfertigung an jeden Gesellschafter). Zur Rechtswidrigkeit auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheide mangels Wirksamkeit des Grundlagenbescheides siehe Abschnitt 1.1 der Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO, Erlass des BMF vom 30.01.2007…
…des Grundlagenbescheides gegenüber dem Adressaten des abgeleiteten Bescheides voraus (VwGH 6.4.1995, 93/15/0088). Erfolgt eine auf § 295 Abs. 1 BAO gestützte Änderung oder Aufhebung, obwohl kein wirksamer Grundlagenbescheid existiert, so ist dieser Bescheid gesetzwidrig. Diese Rechtswidrigkeit ist durch die nachträgliche Erlassung des…
…der Gesellschafter. Aus den allgemeinen Bescheidwirkungen ("Verbindlichkeit") ergibt sich die Bindungswirkung. Berufungen gegen den abgeleiteten Bescheid, die lediglich die Rechtswidrigkeit der im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen geltend machen, sind daher abzuweisen. Die Anpassung abgeleiteter Bescheide an nachträgliche Erlassungen (Aufhebungen, Änderungen) des Grundlagenbescheides hat gemäß § 295 Abs…
… 295 Abs. 1 BAO gezogen werden. Entgegengesetzte Erstbescheiderlassungen an Beteiligte wären zwar wirksam ergangen, aber mit Rechtswidrigkeit belastet. Ein gegen einen Nichtbescheid erhobenes (zurückzuweisendes) Rechtsmittel könnte nur indirekt mittelbare Auswirkungen im Sinn des § 209a Abs. 2 BAO zeitigen, nämlich auf Grund eines in der Folge…
…zu Ungunsten des Beschwerdeführers (vgl. VwGH 13.5.2004, 2002/16/0192, 0193). Eine "Verböserung" ist somit zulässig (vgl. zB VwGH 15.3.2001, 2000/16/0082; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0227). Grenzen der Abänderungsbefugnis ergeben sich beispielsweise aus der Bindung an Grundlagenbescheide …
…anwendbar. Es gelten vielmehr die spezielleren Bestimmungen des § 118 Abs. 9 BAO. Der Auskunftsbescheid ist (von Amts wegen oder auf Antrag) änderbar oder aufhebbar, wenn sich sein Spruch als nicht richtig erweist. Entscheidend ist die objektive Rechtswidrigkeit. Solche Maßnahmen liegen im Ermessen der Abgabenbehörde. Sie…
…für die Entscheidung des UFS vom 17. Juli 2009 gelten. Sie stellt kein rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a BAO dar. Sie spricht auch nicht über einen erst nachträglich verwirklichten Sachverhalt ab, sondern über die Verhältnisse im Steuerzeitraum. d) Anpassung an einen nachträglichen grundlagenbescheidähnlichen Bescheid …
…eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85…
…haben, sind taxativ aufgezählt. Eine direkte Vorlage wegen EU-Rechtswidrigkeit ist nicht vorgesehen. EU-Recht ist unmittelbar von der Abgabenbehörde anzuwenden und es besteht eine Bindung der Abgabenbehörde an Entscheidungen des EuGH. Es ist daher zwingend (ausgenommen die Unterlassung einer BVE wird gemäß § 262 Abs…
…98/14/0170; VwGH 29.5.2001, 2001/14/0033). 2.4 Verfahrenstitel Weitere Beispiele für im Ermessen liegende Maßnahmen, bei denen der Grundsatz von Treu und Glauben entscheidungserheblich sein kann: Aufhebung bei Rechtswidrigkeit des Bescheidspruches gemäß § 299 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 26…
…Unter den Voraussetzungen des § 152 Abs. 2 FinStrG kann jedoch ein solche durch die Finanzstrafbehörde zuerkannt werden. Stellt das BFG in seiner Beschwerdeentscheidung die teilweise oder gänzliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Auskunftsersuchens fest, dürfen die vom Kreditinstitut übermittelten Informationen insoweit nicht zu Lasten des Beschuldigten verwertet…
…Rechtswidrigkeit festgestellt, hat die österreichische zuständige Behörde unverzüglich das rechtswidrige Verhalten zu beenden, d.h. sie hat unverzüglich die Benennung ihrer Vertreterin bzw. ihres Vertreters vorzunehmen. Innerhalb derselben Frist von 120 Tagen hat die österreichische zuständige Behörde dem Abkommensberechtigten außerdem 1.die unterschriebene Geschäftsordnung des…
…seiner berichtigten Fassung. Es bedarf daher keiner neuerlichen Berufung, um die Rechtswidrigkeit der Berichtigung geltend zu machen (VwGH 20.05.1987, 86/13/0088). Wird nach Erlassung des berichtigenden Bescheides der berichtigte Bescheid aufgehoben, so verliert der berichtigende Bescheid seine rechtliche Grundlage (vgl. zB VwGH…
…für die Aufhebung wegen Widerspruches mit Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (darunter fällt Primärrecht und Sekundärrecht wie beispielsweise Richtlinien und Verordnungen). Bei derartigen Rechtswidrigkeiten des Bescheides ist die Aufhebung zulässig bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (dies betrifft sowohl die Bemessungsverjährung als auch die Einhebungsverjährung), nach Ablauf…
…den Rückerstattungsbetrag nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 13 ff COFAG-NoAG an den Bund zu leisten. A.1.2. Rückerstattungsanspruch Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches sieht § 14 Abs. 1 COFAG-NoAG vor, dass das zuständige Finanzamt (Punkt A.5.1.) nach den Bestimmungen der BAO…
…KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle…
…sowie von der Abgabe und den Beiträgen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben befreit. § 8 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes 1955 (GrStG), BGBl. Nr. 149/1955 in der derzeit geltenden Fassung zufolge ist land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz auch dann steuerpflichtig, wenn er einem der in …
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…1 BAO nur eigenberechtigten Personen erteilt werden. Von "Eigenberechtigung" kann nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nur bei physischen (natürlichen) Personen gesprochen werden (VwGH 10.01.1985, 83/05/0073). Ist die GmbH laut Anfrage nicht berufsrechtlich zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt (wie dies…