…auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, allerdings eingeschränkt auf die Festsetzung der Aussetzungszinsen ein. Sie verwies darin wiederum auf die Rechtswidrigkeit der Grundlagenbescheide. Die Beschwerden gegen die Grundlagenbescheide wurden bereits mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes BFG vom 20.10.2017, RV/2100735/2016 abgewiesen. Rechtslage…
…ihm zugesichert, dass die ursprünglich ausgewiesenen Beteiligungsverluste des Bf. bei seinen Einkommensteuerveranlagungen stets (auch bei sich später ändernden Grundlagenbescheiden) steuerlich berücksichtigt werden können. Der Grundsatz von Treu und Glauben setzt grundsätzlich ein - hier nicht gegebenes - konkretes Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der Abgabenbehörde (hier: dem…
…Der nunmehr angefochtene Pfändungs - und Überweisungsbescheid vom 22. November 2005 ist somit im Sinne der oben angeführten Bestimmungen nach den §§ 65 und 71 AbgEO zu Recht ergangen. Da durch die Berufung eine Rechtswidrigkeit des Pfändungsbescheides nicht aufgezeigt wurde, war spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 22…
…auf das Erkenntnis des VwGH vom 24.11.1980, 93/14/023 aus, dass die Rechtswidrigkeit des abgeleiteten Bescheides nicht durch einen nachträglichen Grundlagenbescheid saniert werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Mit Bescheid vom 2. Juni 2008 hat das Finanzamt dem Antrag des Bw…
…Mai 2007, 8. März 2007, gleichzeitig Anträge auf Aussetzung der Einhebung eingebracht worden seien, keine Rechtswidrigkeit des hier gegenständliche Aussetzungszinsenbescheides aufzeigen, da diese Anträge erst nach Ergehen der Bescheide vom 22. Februar 2007 über die Abweisung von Aussetzungsanträgen gestellt wurden, daher keinen Einfluss auf den…
…und des davon gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheides 2005, wobei die Anerkennung von Schadenersatzzahlungen als Betriebsausgabe begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit des…
…weiterer Zinsenbescheid, daher erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen (hier angefochtenen) Zinsenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Ein solcher Gutschriftszinsenbescheid ist am 10. November 2008 ergangen. Sollte die aufgrund des Vorlageantrages zu ergehende Berufungsentscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat zu einer weiteren Abänderung des Grundlagenbescheides führen, ergeht…
…0075). In Beschwerden gegen abgeleitete Bescheide können daher keine (allfälligen) Rechtswidrigkeiten der Grundlagenbescheide bekämpft werden. Im gegenständlichen Fall wurde mit dem Einheitswert-Feststellungsbescheid neben einer konkreten Höhe des Einheitswertes auch festgestellt, dass es sich bei der Art des Bewertungsgegenstandes um ein unbebautes Grundstück handle. Damit…
…bzw. die Abgaben der Abgabenbehörde in richtiger Höhe bekannt gegeben worden sind. Da sich sämtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. November 2003 betreffend Schenkungsvertrag vom 17. Oktober 2002 richten, vermochten diese keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzeigen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (…
…sei diese Rechtswidrigkeit selbst dadurch nicht sanierbar, dass nachträglich der Grundlagenbescheid erlassen werde. Aufgrund der Tatsache, dass die Feststellungsbescheide Nichtbescheide darstellen würden, werde in der Aufrechterhaltung der Einkommenssteuerwirkung hieraus eine Verletzung von Verfahrensvorschriften erblickt. Dies gelte auch in Bezug auf den Rechtsverweis des Unabhängigen Finanzsenates…
…dass im Zuge einer Überprüfung durch das Hauptzollamt Linz nach der Überführung des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges in den zollrechtlich freien Verkehr festgestellt worden sei, dass der PKW bereits vor der Beantragung der Ausstellung eines Grundlagenbescheides für ein in Österreich veranlagtes Unternehmen gewerblich verwendet worden und daher…
…Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1998, welches mit Bescheid vom 16. Mai 1997 rechtskräftig veranlagt worden ist. Hierbei wurde als Begründung auf einen beigelegten "Musterantrag" verwiesen, in welchem ua unter der Überschrift "Wiederaufnahmegrund" folgendes ausgeführt wurde: "Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stellt…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeänderten und in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheid 1989 vom 5. Mai 1997. Als Begründung wurde auf einen beigelegten "Musterantrag" verwiesen, in welchem ua unter der Überschrift "Wiederaufnahmegrund" folgendes ausgeführt wurde: "Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeänderten und in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheid 1989 vom 20. Mai 1997. Als Begründung wurde auf einen beigelegten "Musterantrag" verwiesen, in welchem ua unter der Überschrift "Wiederaufnahmegrund" folgendes ausgeführt wurde: "Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als…
…Dezember 2005 rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit könne mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens geltend gemacht werden, wenn die Nichtexistenz des Grundlagenbescheides dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt nicht bekannt war; der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen wurde, stelle im abgeleiteten Abgabenverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache…
…Zurückweisungsbescheid stellte der Bw mit Schreiben vom 1. Feber 2007 den Antrag, das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 1995 wiederaufzunehmen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar. Die am 5. September 2002 gemäß § 295 BAO vorgenommene Änderung sei auf…
…maßgebende Grundlagenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 5. 9. 2012, 2012/15/0062 ). Da der Bf. in seiner Beschwerde ausschließlich die Rechtswidrigkeit des Grundlagen-bescheides behauptet…
…Diese Einwendung gegen die Rechtsmäßigkeit des Feststellungsbescheids als Grundlagenbescheid des angefochtenen Bescheids kann im Beschwerdeverfahren gegen den Feststellungsbescheid vorgebracht werden. Es kann damit jedoch gemäß § 252 Abs. 1 BAO keine Rechtswidrigkeit des abgeleiteten Bescheides im gegenständlichen Beschwerdeverfahren begründet werden. Beschwerde gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…der Feststellung des Ausmaßes der nicht erfüllbaren Ersatzpflanzung bekämpft, vermögen daher eine Rechtswidrigkeit des (bindungsgemäß erlassenen) angefochtenen Bescheides nicht darzutun (VwGH 26.01.1996, 95/17/0602). Im gegenständlichen Fall hat dies also zur Folge, dass eine Bindung der belangten Behörde -und auch des Bundesfinanzgerichtes…
…sei der Änderungsbescheid zweifellos rechtswidrig ergangen und wäre in meritorischer Erledigung einer Beschwerde aufzuheben gewesen. Auch die nachträgliche Erlassung eines gültigen Grundlagenbescheides würde die Rechtswidrigkeit des Änderungsbescheides nicht sanieren (VwGH 24.11.1998, 93/14/0203). Ein Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid und damit mittelbar gegen…