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BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…ohne Wertermittlung mit der Zustelladresse "Finanzamt" anzulegen. Die vorgeschriebenen Beiträge sind abzuschreiben. § 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung - zwei Rechtsvorgänge in einem Gerichtsbeschluss Zwei Rechtsvorgänge folgen aufeinander, zum Beispiel Erbfall im Jahre 2005 und Verkauf aus der Verlassenschaft 2006. Der Gerichtsbeschluss wird nur über den Verkauf erlassen…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…Befreiung bezieht sich deshalb auch auf die Steuer gemäß § 8 Abs. 4 bzw. 5 ErbStG. 1.1 Zeitlicher Geltungsbereich Die Bestimmung des § 15a ErbStG ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, für die die Steuerschuld (§ 12 ErbStG) nach dem 31. Dezember 1999 entsteht. 1.2 Person des Übergebers…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu 5/8 der Ehegattin und zu 3/8 dem Ehegatten. EWAZ 2Das neue, bisher als Gebäude auf…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Finanzamt gemeldet werden, bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich), für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…1 KVG für die Vorlage der Abgabenerklärung, das ist bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem der Rechtsvorgang stattgefunden hat, zweitfolgenden Monats zulässig. Die Selbstberechnung ist auch bereits vor Entstehen der Gesellschaftsteuerschuld zulässig. In diesem Fall ist der Selbstberechnung die voraussichtliche Höhe…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…kann der Vergleich mit vergleichbaren bestehenden Umsätzen des Jahres 2021 erfolgen, sofern nicht die Daten des Rechtsvorgängers herangezogen werden. In diesen Fällen wird der durchschnittliche Umsatz der Monate der Geschäftstätigkeit herangezogen (Gesamtumsatz aus touristischer Vermietung 2021 dividiert durch fünf [Anzahl der Monate uneingeschränkter Geschäftstätigkeit im…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…von mehr als der Hälfte gesunder Bäume aufweisen. Schäden, insbesondere Rotfäule, die ihre Ursache in der Sphäre des Rechtsvorgängers haben (zB als Folge von vorrangig jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Schädigung zu vermeiden. Eine Waldnutzung infolge höherer…

BMF-010221/0538-IV/4/2012Österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung zu Hinterbliebenenpensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0538-IV/4/201210.10.2012

…Rechtsnachfolger sind unter die abkommensrechtliche Einkunftsart einzuordnen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen ist. Entsprechend ist auch für Zwecke der Anwendung des Artikels 19 Absatz 2 Satz 2 des Abkommens nur auf die Staatsangehörigkeit des ursprünglichen Ruhegehaltsempfängers abzustellen. Daher ist eine nach dieser Abkommensbestimmung in…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…nur insoweit erhoben, als die Bemessungsgrundlage für den späteren Erwerbsvorgang den Betrag übersteigt, bei dem beim vorangegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Beispiel: Der Vater überträgt der Tochter im Jahr 2016 ein Grundstück, behält sich aber das Fruchtgenussrecht vor und auch, dass die Tochter…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Steuerbarkeit fällt mit dem Entstehen der Steuerschuld zusammen. Wie bisher stellt für den Kaufvertrag der Kaufpreis zuzüglich eines allfälligen Entgelts für die Übertragung der Option die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dar. Entsteht die Steuerschuld für den Rechtsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 bis 31…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…31.07.2008 ein. Fragestellung: Das Grunderwerbsteuergesetz enthält keine dem § 5 Abs. 2 ErbStG 1955 entsprechende Bestimmung. Wie ist daher dieser Erwerb zu versteuern? Lösung: Es liegen zwei gesondert zu beurteilende Rechtsvorgänge vor (vgl. Rummel, ABGB, § 608 Tz 2): Der Vorerbe erwirbt zeitlich befristetes Eigentum …

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…4 § 15a Abs. 5 ErbStG 1955, Anlassfallwirkung Art. 140 Abs. 7 B-VG - auch für Nacherhebung Sachverhalt: Einem Rechtsvorgang, der dem ErbStG 1955 unterliegt, wurde vom VfGH iZm der Aufhebung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer die Anlassfallwirkung zuerkannt. Im Oktober 2007 wird ein Nachversteuerungstatbestand (zB § 15a…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…im vorliegenden Fall das vereinbarte Entgelt von 10.000.   III. Grunderwerbsteuer Allgemeines Gemäß § 1 GrEStG 1987 (in der Folge kurz GrEStG 1987) unterliegen Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer. Sowohl Grundstückserwerbe von Todes wegen als auch solche durch Schenkungen unter Lebenden…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Abs. 5 ErbStG (unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Schenkung geltende Zuwendung einer Heiratsausstattung) - und die in § 4 Z 2 ErbStG (Zweckzuwendung unter Lebenden) ErbStG bezeichneten Rechtsvorgänge, wenn die Selbstberechnung innerhalb der Anmeldungsfrist von drei Monaten (§ 22 Abs. 1 ErbStG) erfolgt. Bei Rechtsvorgängen, für die gemäß …

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

…Grund hat. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO tritt zwar im Bereich des Kapitalverkehrsteuergesetzes in den Hintergrund, weil das Gesetz an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft. Eine solche Betrachtungsweise gilt aber auch im Bereich des Verkehrsteuerrechts immer dann, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…knüpft § 19 Abs. 1 BAO ausschließlich an die Gesamtrechtsnachfolge an: Nur im Fall einer solchen gehen die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Nur der eingeantwortete Erbe (bei Vorliegen mehrere Erben siehe Punkt 4.3), der Erbschaftskäufer…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…Unternehmen, die vor dem 1. November 2021 noch keine Umsätze erzielt haben; wird die Tätigkeit von einem Rechtsvorgänger übernommen, kann ein Ausfallsbonus III gewährt werden. Im Eigentum von Körperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen; 11.3. Betrachtungszeitraum und Kumulierung: Der Betrachtungszeitraum für den…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Unternehmen, die vor dem 1. November 2020 noch keine Umsätze erzielt haben; wird die Tätigkeit von einem Rechtsvorgänger übernommen, kann ein Ausfallsbonus II gewährt werden. Im Eigentum von Körperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen; 11.3. Betrachtungszeitraum und Kumulierung: Der Betrachtungszeitraum für den…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse liegen etwa bei vertraglich festgelegten…

BMF-010203/0312-VI/6/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0312-VI/6/201403.10.2014

… 27 oder § 30 EStG 1988 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 EStG 1988 sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der…