… 2 Abs. 3 Z 1 lit. a GrWV bei der Ermittlung der Nutzfläche gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 lit. a GrWV nachgewiesen werden? Ist die Bodenfläche eines Kellers, für die nachgewiesen wurde, dass weniger als 35% dieser Fläche für Wohn- und Geschäftszwecke geeignet sind…
…forstwirtschaftliches Vermögen) wird für das Wohngebäude und das land- und forstwirtschaftliche Grundstück jeweils ein eigener Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur durch eine Zahl unterscheiden). Für das land- und forstwirtschaftliche Grundstück ist der Einheitswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen…
…dar, weil der Übergeber die wirtschaftliche Verfügungsmacht ja nicht erwirbt, sondern sich diese zurückbehält. Wird in der Folge die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den zivilrechtlichen Eigentümer übertragen, stellt dieser Vorgang einen weiteren grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar (Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach § 1 Abs. 2 GrEStG 1987). Für…
…mehr ihm allein zugerechnet, sondern zu 40% seiner Ehegattin, die nunmehr zu 28% als Kommanditistin am Vermögen der KEG beteiligt ist. Fragestellung 1. Wird durch die Schenkung des Gesellschaftsanteils an die Ehegattin auch eine steuerliche Mitunternehmerstellung der Ehegattin begründet? 2. Wenn ja, ist die hier…
…besteht eine Fahrfläche von 275 m² als Allgemeinfläche, die nicht parifiziert wird. Sind bei der Bewertung des "Mietwohngrundstückes" nur die parifizierten Autostellplätze oder zusätzlich auch die gesamte allgemeine Fahrfläche als Garagennutzfläche zu betrachten? Garagenflächen sind gemäß § 53 Abs. 5 BewG 1955 in die Nutzfläche einzubeziehen…
…zu nehmen; er ist ausdrücklich vom Begriff der Nutzfläche gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 GrWV zu unterscheiden. Eine nicht für Wohnzwecke ausgestattete Keller- oder Garagenfläche wird zwar auf Grund der besonderen Anordnung in der GrWV bei der Ermittlung des Grundstückswertes (pauschal) mitberücksichtigt, nicht aber…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
…sondern darauf abzustellen ist, wem im Zeitpunkt des Todes einkommensteuerlich die Kapitalerträge zuzurechnen sind (vgl. VfGH 22.06.2005, B 1349/04). Hinweis: Liegen hinsichtlich der Erträge aus dem Kapitalvermögen einer OG betriebliche Einkünfte vor, ist die Befreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG…
…ermittelten Anzahl an VE sind mit einem Ertragswert von 152,6130 Euro (1.1.1988: S 2.100,-) die darüber liegende Anzahl mit 190,7662 Euro (1.1.1988: S 2.625,-) pro VE zu bewerten. Für die Ermittlung der reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche (RLN) sind …
…dem Dach usw. bei der Ermittlung des Grundstückswertes zu berücksichtigen? Lösung: Für einen Kraftfahrzeugabstellplatz (der zum Beispiel einer Eigentumswohnung zugeordnet ist) im Gebäude (Tiefgarage, Dach usw.) kann ein pauschaler Ansatz der Nutzfläche von 12 m² bzw. der Bruttogrundrissfläche von 17 m² gewählt werden. Der Kraftfahrzeugabstellplatz…
…4 Z 9 GebG befreit Kreditverträge, die nach dem behördlich oder von einem Landeswohnbaufonds genehmigten Finanzierungsplan zur Finanzierung eines nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung geförderten Bauvorhabens erforderlich sind, sofern die Nutzfläche im Sinn des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 (WFG), BGBl…
…5 BewG 1955 Bewertung von Mietwohngrundstücken, Einstufung Bei der Ermittlung der zu bewertenden Nutzflächen von Mietwohngrundstücken treten folgende Abgrenzungsprobleme auf: Kellerräume kleiner Mietwohngrundstücke: Bei Umbau eines Einfamilienhauses in zwei Wohneinheiten sinkt der Einheitswert durch Weglassen des Kellers trotz baulicher Investitionen. Überdachungen: Diese werden vermehrt als…
…die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 BewG 1955; daher bleiben die Abschläge bzw. Zuschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen unverändert, sofern nicht eine Aktualisierung …