…1.6. Selbstberechnungsbefugnis für Parteienvertreter Die Befugnis der Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) als Bevollmächtigte eines Steuerschuldners die Grunderwerbsteuer gemäß § 11 Abs. 1 GrEStG 1987 selbst zu berechnen, wird ausgedehnt und erfasst nun auch Grundstückserwerbe von Todes wegen. Unverändert nicht selbstberechnet werden dürfen Vorgänge gemäß § 17…
…die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt. Ergänzend…
…Vertragsentwurfes ohne Abschluss desselben. Ein strafbares Verhalten des Parteienvertreters nach § 49a FinStrG kommt jedoch nur in Betracht, wenn Vorsatz auf Umgehung der Anzeigepflicht seitens de Parteienvertreters vorgelegen ist. Die berufsrechtliche Geheimhaltungspflicht von Rechtsanwälten und Notaren ist der Anzeigverpflichtung des § 121 a Abs. 3 BAO hintanzustellen…
…befreit sind Zuwendungen, die unter das neue Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Wer ist zur Anzeige verpflichtet? Erwerber und Geschenkgeber (Zuwendender, Beschwerter) sowie Rechtsanwälte und Notare, die beim Erwerb oder bei Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben oder zur Erstattung der Anzeige beauftragt wurden, sind zur…
…in der Registrierkasse zu erfassen ist. (vgl. Abschnitt 6.7.) Wenn die von Rechtsanwälten/Notaren erbrachten Leistungen bar bezahlt werden (bspw. Honorar wird bar, mit Bankomat oder Kreditkarte unmittelbar bezahlt) und die Barumsätze übersteigen auch die Umsatzgrenze des § 131b Abs. 1 Z 2 BAO von…
…iVm §§ 16 und 17 BewG 1955) Hinsichtlich Schenkungsverträgen auf den Todesfall, die vor dem 1. August 2008 abgeschlossen wurden, siehe Pkt. III.3. Übergangsbestimmungen. 2.5. Selbstberechnungsbefugnis für Parteienvertreter Die Befugnis der Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer gemäß § 11 Abs. 1 GrEStG…
… 11 Abs. 3 GrEStG 1987 hat der Steuerschuldner dem selbstberechnenden Parteienvertreter die Grundlagen für die Selbstberechnung anzugeben und deren Richtigkeit und Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen. Nach Abs. 1 leg.cit. sind Rechtsanwälte und Notare nach Maßgabe der §§ 12, 13 und 15 befugt, die Steuer für…
… 121a Abs. 3 BAO sind der Geschenkgeber und der Geschenknehmer zur ungeteilten Hand zur Anzeige der Schenkung verpflichtet. Rechtsanwälte und Notare kann ebenso die Anzeigepflicht treffen, wenn sie am Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben oder mit der Schenkungsmeldung…
…der Rechtsanwalts-Gesellschaften (§ 1a Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung) eingetragenen Rechtsanwaltschaften die im Verzeichnis der Notare eingetragenen Notare (§ 134 Abs. 1 Z 1 Notariatsordnung iVm § 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 15. Februar 1928 über die Einrichtung und Führung der Verzeichnisse der Notare und Notariatskandidaten…
…berechtigten Interesses) Sonstige natürliche Personen und Organisationen können einen Antrag für die Einsicht bei berechtigtem Interesse über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen stellen Eine Antragstellung über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie für Rechtsträger in Bezug auf…
…Entsprechend dem erhöhten Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen und der in der österreichischen Bevölkerung mit diesen Daten verbundenen besonderen Sensibilität soll diese Abfrage auch nicht von Parteienvertretern (das sind die Teilnehmer gemäß § 2 Abs. 2 FOnV 2006, insbesondere Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare und Bilanzbuchhalter) für ihre Klienten vorgenommen…
…15. Februar 1928 über die Einrichtung und Führung der Verzeichnisse der Notare und Notariatskandidaten, BGBl. Nr. 47/1928), die für diese bestellten Substitute (§ 119 NO) und die durch die Notariatskammer genehmigten Notar-Partnerschaften (§ 22 Abs. 2 NO) sowie in die Liste der Rechtsanwälte eingetragene Rechtsanwälte (…
… 9 Abs. 2 BAO § 9 Abs. 2 BAO schränkt die Haftung der Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder wegen Handlungen, die sie in Ausübung ihres Berufes bei der Beratung in Abgabensachen vorgenommen haben, auf Handlungen ein, die eine Verletzung ihrer Berufspflichten enthalten. Ob eine solche Verletzung der…
…Weiterverrechnung offengelegt ist, Stempelgebühren und Gerichtsgebühren, die vom Parteienvertreter (zB Rechtsanwalt, Notar) für den Klienten ausgelegt werden, Vignette (wenn der Verkauf durch die Tankstelle im Namen und auf Rechnung der ASFINAG erfolgt), Rezeptgebühren, die zB die Apotheke im Namen und für Rechnung des Sozialversicherungsträgers vereinnahmt…
…Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder usw). Die organisatorischen Voraussetzungen laut Rz 875 UStR 2000 liegen vor; fraglich ist, ob der Lehrstoff mit dem öffentlicher Schulen vergleichbar ist. An der Universität Klagenfurt gibt es dazu einen berufsbegleitenden Universitätslehrgang, am Juridicum Wien gibt es das Wahlfach "Mediation und andere…
…1 Gerichtskommissärsgesetz nur ein Rechtsanwalt oder Notar bevollmächtigt werden.) ein vom Abgabepflichtigen zu dessen Lebzeiten Bevollmächtigter - z. B. auch Steuerberater - sofern die Vollmacht als über den Todesfall hinaus gehend oder auf den Todesfall erteilt wurde und von dem oder den erbantrittserklärten Erben (noch) nicht beendet…
…BAO) 2.1. Sachverhalt Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern und Notaren ersetzt die Berufung auf die erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Im Rahmen eines zulässigerweise mittels Telefax eingebrachten Anbringens beruft sich ein Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder oder Notar auf die erteilte Bevollmächtigung (auch Geld- und Zustellvollmacht). 2.2. Fragestellung …
…meldepflichtigen Gestaltung zu beurteilen und nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Er wird jedoch primär von Personen erfüllt, die steuerliche, juristische, unternehmensberatende oder vermögensverwaltende Dienstleistungen anbieten. Unter den Intermediärsbegriff fallen beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter, Rechtsanwälte, Notare, Finanzberater sowie auch Banken, Family-Offices und Steuerabteilungen in Konzernen…
…aus § 88 Abs. 9 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, § 36 Abs. 5 Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BibuG 2014) für Bilanzbuchhalter, § 8 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung für Rechtsanwälte, § 5 Abs. 4a Notariatsordnung für Notare. Bestehen (zB nach der Aktenlage) konkrete Zweifel, ob der betreffende Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt ist…
…aus § 88 Abs. 9 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, § 73 Abs. 5 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) für Bilanzbuchhalter, § 8 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung für Rechtsanwälte, § 5 Abs. 4a Notariatsordnung für Notare. Bestehen (zB nach der Aktenlage) konkrete Zweifel, ob der betreffende Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt ist, so hat…