…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…
… 1 Abs. 1 GrEStG 1987. 4.6 § 2 GrEStG 1987 - Mietkauf iVm Baurecht Sachverhalt: Ein Einzelunternehmer kauft eine Liegenschaft und lässt sie in mehrere Teilgrundstücke teilen. Die Einzelfirma räumte der GmbH, an welcher der Einzelunternehmer und Angehörige zu je 25% beteiligt sind, an den Teilgrundstücken…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Grundriss, Aufriss und Seitenansicht sind 1 Beilage (siehe GebR Rz 274 ). Leere Seiten sind außer Ansatz zu lassen, es zählen nur die beschriebenen Seiten. Beispiele: DIN A3 + 2 DIN A4 (jeweils einseitig) = 1 Bogen; Übergröße (größer als DIN A3) + 2 DIN A4 (alle einseitig…
…Betrag hat sie als Gegenleistung für das Rechtsgeschäft unter Lebenden erhalten. b) Wird die Differenz von 29.000 nicht durch Barzahlung, sondern durch Übernahme von auf der Liegenschaft lastenden Verbindlichkeiten erbracht, sind diese Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Anfalles an die Erbin zur Gänze abzugsfähig…
…Schiedsverfahrens. Gemäß Art. 23 Abs. 1 MLI soll grundsätzlich das Final Offer-Verfahren - auch Last Best Offer-Verfahren oder Baseball Arbitration genannt - zur Anwendung kommen. Bei diesem besteht die Entscheidung der Schiedsrichter darin, zwischen den von den zuständigen Behörden vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten einen Vorschlag auszuwählen. Staaten…
…die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst. Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31. März 2007 betreffend einheitliche Anwendung der Kombinierten…
…7,90 | Romman Good Times | 100 | 7,90 | Romman Ivory Coast | 100 | 7,90 | Romman Last Kiss | 100 | 7,90 | Romman Long Iceland | 100 | 7,90 | Romman Queen Bee | 100 |…
…Begünstigung des § 14 Abs. 3 WEG 2002 ist zu beachten. Der Übernahmspreis und die mit dem halben erworbenen Mindestanteil in wirtschaftlicher Beziehung stehenden Schulden und Lasten stellen die Gegenleistung dar. Die Zahlung des Übernahmspreises kann dem Begünstigten unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 5 letzter…
…Mittel letztlich von der Gesellschaft selbst stammen. Auch wenn sie der Vermögenssphäre des Kommanditisten zuzurechnen sein mögen, bewirken sie für ihn keine (zusätzliche) Last zu Gunsten der Gesellschaft. Den Gesellschaftsgläubigern gegenüber wird kein (zusätzliches) Kapital oder eine zusätzliche Haftung verschafft. Solcherart besteht aber auch keine …
…setzt voraus, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad…
…Kulturpflege oder Aufforstungsverpflichtungen. Sie sind allerdings auch nicht (eigen)jagdberechtigt. Beim Verpflichteten - überwiegend die Österreichischen Bundesforste - sind diese Nutzungsrechte immer im C-Blatt als Last, beim Berechtigten meist im A-Blatt grundbücherlich erfasst. Der jährliche Bezug wird im sogenannten Holzverlass (jährliche Zusammenkunft) besprochen und durch…
…Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der RL 69/335/EWG dar. 1.4. Die Gesellschaftsteuer stellt keine Last bzw Verbindlichkeit im Sinne von Artikel 5 Abs 1 Buchstabe a der RL 69/335/EWG dar. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte im Erkenntnis vom 6. November 2002…
…| Betrag in Euro | Hektarsätze für Alpwiesen und Alpweiden | Siehe Anhang | Siehe Anhang | Hektarsätze für verwachsene Flächen und Bergmähder | 300 100 | 21,8019 7,2673 3.5 Richtlinien für die Bewertung von Weiderechte und Berücksichtigung der Lasten beim Verpflichteten…
…auf Gutschriften. Guthaben werden nicht verzinst. Ein Guthaben entsteht erst, wenn die Summe der Gutschriften (Zahlungen und sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Die Anspruchszinsen werden mit rechtsmittelfähigem Bescheid festgesetzt. Nachforderungszinsen werden einen Monat nach Bescheiderteilung fällig, Gutschriftszinsen werden mit Bescheiderteilung wirksam. 2. Normzweck…
…des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird." Auch bei den Kleinlastkraftwagen ist die zum 1. 1. 1995 in Geltung gestandene Verwaltungspraxis zu…
…9 kann ein Last-Best-Offer Verfahren oder ein Independent Opinion Verfahren vorgesehen werden. Zusätzlich können sich die zuständigen Behörden darauf einigen, ein vereinfachtes Verfahren gemäß Punkt VI zu führen. Können sich die zuständigen Behörden nicht auf eine Verfahrensart einigen, kommt das Last-Best-Offer…
…im Rahmen einer betrieblichen Fahrt). Betriebsausgaben liegen aber dann vor, wenn die zur Last gelegte Handlung ausschließlich aus der betrieblichen Tätigkeit heraus erklärbar ist und das Verfahren mit einem Freispruch endet (VwGH 6.6.1984, 83/13/0050 ); gleiches gilt, wenn das Verfahren wegen eines…
…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…