…GmbH & Co KG haftet der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH für Abgabenschulden der KG (zB VwGH 14.1.2003, 97/14/0176; VwGH 21.10.2003, 2001/14/0099). 2.2.2 Zu § 9 Abs. 2 BAO § 9 Abs. 2 BAO schränkt die Haftung der Notare…
…G 173/91, als verfassungswidrig aufgehoben, weil sie keine Einschränkung der Haftung auf für den Erwerber vorhersehbare Abgabenschuldigkeiten normiert und weil die Abgabenbehörde, die den Umstand, ob der Erwerber die Abgabenschulden kannte oder kennen musste, bei der Ermessensübung berücksichtigt, sich "über das Gesetz hinwegsetzen" würde…
…nicht hinfällig. Die Haftungs- bzw. Gesamtschuld setzt bloß den Bestand der Abgabenschuld und nicht ihre bescheidmäßige Geltendmachung voraus. Für diesen Fall gilt obiger erster Absatz (Absprache über die Rechtmäßigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenanspruches als Vorfrage im Haftungsverfahren). Sofern der Haftungspflichtige mit Berufung gemäß § 248…
… 4.4. Ergebnis Scheint das beauftragte Unternehmen nicht in der HFU-Gesamtliste auf, kann sich der Auftraggeber von der Haftung für Lohnabgaben und SV-Beiträge befreien, indem er 25% des zu leistenden Werklohnes an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse (DLZ) überweist. Die beim DLZ eingehenden…
…können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer, Liquidatoren, Vorstandsmitglieder. Die Abgabenschuld muss dem…
…ist nur zulässig, wenn der gesamte vollstreckbare Rückstand bzw. im Falle eines Sicherstellungsauftrages die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld einen Betrag von 1.000 Euro übersteigt. Gibt es für einen Abgabenschuldner mehrere Vollstreckungsakten (zB eigene Steuernummer und Haftung für Rückstände einer GmbH, ein oder weitere § 213…
…Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987). Die Haftung betrifft daher Lohnsteuer nur dann, wenn der Abgabepflichtige auf Grund eines Bescheides Lohnsteueranmeldungen (§ 80 EStG 1988) einzureichen hatte. Aus § 15 BAO ergibt sich keine Verpflichtung zur Prüfung der Erklärungen. Der Nachweis für das Erkennen der Unrichtigkeit bzw. der Unvollständigkeit…
…88/13/0224). Bei Abgabenbescheiden (§ 198 BAO) sind sowohl Fälligkeitszeitpunkte (und die Höhe der betreffenden Abgabenschuldigkeiten) als auch Zahlungsfristen (und die Höhe des betreffenden Beträge) Spruchbestandteile. Auch solche Spruchbestandteile sind von der für Beschwerdevorentscheidungen geltenden Änderungsbefugnis umfasst. Daher sind diese Zeitpunkte (und die Höhe hievon…
…der Rechnungsendbetrag beläuft sich auf 126.000 S. 6 Abgabenschuldner, Entstehung des Abgabenanspruchs sowie Haftung (§ 3 WerbeAbgG 2000) 6.1 Abgabenschuldner ist grundsätzlich der Werbeleister (das Medienunternehmen), der (das) Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung von Werbeleistungen im Sinne des Gesetzes hat. 6.2…
…Gesamtschuldner und damit Abgabenschuldner (§ 7 Abs. 1 BAO). Als Abgabepflichtiger (Abgabenschuldner) im Sinne des § 77 Abs. 1 BAO unterliegen daher auch sie in vollem Umfang den abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Solange die Haftung noch nicht geltend gemacht worden ist, gelten die für die Abgabepflichtigen…
…hängt die Übernahme der Haftung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer für einen der GmbH gewährten Bankkredit oder die Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH primär mit der Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers als Gesellschafter und nicht mit jener als Geschäftsführer zusammen und hat zudem keine Auswirkungen…
…BAO) zu erfolgen. In diesem Bescheid ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftung gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 BAO begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Nach § 248 BAO kann…
…eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht durch Entrichtung erloschen ist (VwGH 30.03.2000, 99/16/0141). Die Erlassung von Haftungsbescheiden liegt stets im Ermessen der Abgabenbehörde (zB VwGH 14.01.2003, 97/14/0176). Dies gilt beispielsweise auch für die Haftung des Arbeitgebers für…
…auch nicht zur Haftung herangezogen werden könnte. Der zur Haftung herangezogene vertretungsbefugte (eingetragene handelsrechtliche bzw. "formelle") Geschäftsführer wird dadurch nicht von seiner Verantwortung frei, dass er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt oder die Geschäftsführung faktisch anderen Personen zusteht. Für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH…
…14/0082; VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151; VwGH 17.11.2004, 2000/14/0112). Für die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten (§ 236 Abs. 2 BAO) ist kein strengerer Maßstab als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103;…
…die ältere verbuchte Abgabenschuldigkeit, nämlich die Einkommensteuer 1999) zu verrechnen (mit Wirksamkeit vom 5. November 2001). 9.2 Haftung Die Anspruchszinsen sind Nebenansprüche im Sinn des § 3 Abs. 2 lit. b BAO. Daher ist bei persönlichen Haftungen § 7 Abs. 2 BAO für die Anspruchszinsen anwendbar…
…Haftung - Zahlung einer "Nichtschuld" 13.1. Bezughabende Normen §§ 9 und 224 BAO 13.2. Sachverhalt In Anknüpfung an die vorherige Fragestellung ist der Haftungsbescheid (Vertreterhaftung) wiederum rechtskräftig. Variante A: Der Haftungspflichtige bezahlt die gesamte Abgabenschuld und wenige Tage danach bezahlt der Primärschuldner ebenfalls die gesamte…
…ist. Im Ergebnis bedeutet dies, es müssen Abgaben- und Haftungsbescheide (Zweitschriften), für deren Abgabenforderungen der Vertreter zur Haftung herangezogen wird, dem an den Vertreter gerichteten Haftungsbescheid beigeschlossen werden bzw. dürfen ihm diese nicht erst nach Ablauf der Berufungsfrist gegen den Haftungsbescheid zur Kenntnis gebracht werden…
…Entstehung der Abgabenschuld (§ 4 BAO). Daher ist es zulässig, noch bevor der Abgabenanspruch mit Bescheid gegenüber der nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft festgesetzt wurde, gegenüber den Gesellschaftern (Mitgliedern) als Gemeinschuldnern einen Sicherstellungsauftrag gem. § 232 BAO bis zur Inanspruchnahme mittels Leistungsgebot zu erlassen, sollten die Voraussetzungen für einen…
…Abgabeneinhebung bzw. Rückzahlung 5.1. Zur Haftung für Verlassenschaftsverbindlichkeiten Auf den Erben gehen nicht nur die am Todestag des Verstorbenen rechtsbeständigen Abgabenverbindlichkeiten des Verstorbenen über. Auch die erst nach dem Tod des Verstorbenen festgesetzten Abgaben, die auf vom Verstorbenen zu seinen Lebenszeiten verwirklichten Tatbeständen beruhen…