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BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Anmeldungsfrist (Forderungsanmeldung) in der Regel auf 14 Tage vor der allgemeinen Prüfungstagsatzung anzuordnen ist (§ 74 Abs. 3 IO). Die Geltendmachung der Forderungen von Insolvenzgläubigern hat gemäß den §§ 102 ff IO zu erfolgen. Gemäß § 103 Abs. 1 IO sind in der Anmeldung der Betrag der Forderung…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…am 17. Jänner 2005 fälligen, auf den Lohnzahlungszeitraum Dezember 2004 entfallenden Lohnsteuerbeträge). Die Geltendmachung der Haftung ist nur insoweit zulässig, als die betreffenden Abgaben (im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides) noch nicht entrichtet sind. Dies gilt zB auch für die Haftung für Lohnsteuerbeträge. Insoweit diese…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…dass auch das Land oder der Bund sehr erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt haben. Es ist von Bedeutung, dass die Stadt auch ein eigenes Förderungsinteresse unabhängig von ihrer Gesellschafterstellung hat. Es ist daher sowohl im Fall A) und B) von Investitionskostenzuschüssen aus öffentlichen Mitteln auszugehen…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…besteht hinsichtlich der unmittelbar mit der Veräußerung zusammenhängenden Vorleistungen ein Vorsteuerausschluss (Rz 1997 UStR 2000; EuGH vom 6. 4. 1995, Rs. C-4/94, BLP Group PLC). § 16 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 (Rz 2388 UStR 2000) Uneinbringlichkeit des Entgelts - Qualifiziertes Bestreiten einer Forderung …

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…selbst, nicht deren Finanzierung. Beispiel: Ein Pflegeheim wird durch Eigenleistungen der Pfleglinge und/oder durch Tagsätze von Sozialversicherungen und Körperschaften öffentlichen Rechtes ausfinanziert. Das Pflegeheim ist als mildtätig anzusehen. Die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Es wird mit dieser Begründung eine Abwertung der Forderungen an Kunden dieser Staaten von 6,20 % (Schweiz) oder 62,20 % (Türkei) vorgenommen und mit Rz 2378 EStR 2000 begründet. Dabei wird keine Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse genommen und etwa auch Abwertungen von Forderungen vorgenommen…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Gesetz eingehobenen Beiträge werden der GmbH als Zuschüsse zur Verlustabdeckung gewährt. Die Zuschüsse werden als nicht umsatzsteuerbar behandelt, die Vorsteuern aus den für die Werbemaßnahmen angefallenen Kosten werden geltend gemacht. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages ist die GmbH gemeinnützig. Zweck ist die Förderung und Sicherung des Absatzes…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Bund übergegangen sind. Als gerichtliche Geltendmachung gilt auch die Anmeldung der Forderung in einem allfälligen Insolvenzverfahren des Vertragspartners. Wurde der Anspruch gerichtlich geltend gemacht, liegt ein Exekutionstitel vor oder wurde eine Vereinbarung über die Rückforderung getroffen, tritt der Bund in diese Ansprüche der COFAG ein…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…Theaters sind, kann der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen. Dem einladenden österreichischen Theaterverein kann aber auch nicht die Verpflichtung zu einem Lohnsteuerabzug auferlegt werden, sodass die Geltendmachung der Steuerpflicht der Künstler nur im Veranlagungsweg stattfinden kann. Allerdings greift…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…1689 EStR 2000). Der rechtswidrige Entzug von Betriebsvermögen ist beim Bilanzierer insofern erfolgsneutral, als diesem ein Ersatzanspruch gegen den Schädiger in gleicher Höhe gegenübersteht. Wird auf die Geltendmachung dieses Anspruchs aus Gründen verzichtet, die außerhalb des Betriebes liegen, stellt der Forderungsabgang keinen betrieblichen Aufwand dar…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…von der Geltendmachung von Terminverlusten abzusehen, vorausgesetzt, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung ist bereits aufrecht. Die Behörde hat dem Antrag zu entsprechen, wenn spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe die Zahlung erfolgt oder ein neues Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung eingebracht wird. Antrag auf Herabsetzung…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…den Gemeinschuldner aus seinen persönlichen rechtswidrigen Handlungen nach der IO weder Insolvenz- noch Masseforderungen seien (Konecny in Konecny/Schubert, IO § 102 Rz 17). Da die Haftung gemäß § 9 BAO rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten voraussetze, finde diese Auffassung auch auf Forderungen aus solchen Haftungsbescheiden Anwendung. es darüber…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…kommt nicht zur Anwendung. Der Pflichtteil stellt ein Forderungsrecht gegen die Erbmasse dar. Die Geltendmachung des Pflichtteiles ist kein Rechtsgeschäft zwischen Erben und Noterben. Die Erklärung zur Geltendmachung unterliegt weder einer Rechtsgeschäftsgebühr noch der Erbschaftssteuer. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist der Erwerb von Vermögen auf Grund…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…in der Bilanz zum 31.3.00. Die M weist zum 31.3.00 eine Forderung gegenüber G für den noch nicht bezahlten Teil des Zuschusses an E in Höhe von 400.000 aus. Am 4.4.00 überweist G auf dasselbe Konto der E…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…vom umgerechneten Wert vorzunehmen. Hinsichtlich der Gewinnwirksamkeit positiver Kursdifferenzen besteht nach Art. 3 § 1 Abs. 2 des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes die Möglichkeit, deren Verschiebung durch Bildung einer steuerfreien Rücklage zu bewirken. Diese Rücklage darf nur für Kursgewinne bei Forderungen und Verbindlichkeiten gebildet werden und errechnet…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…zu sehen, welche im Zeitpunkt der Einräumung des Forderungsrechtes die Gesellschaftsteuerschuld entstehen lässt. Durch die Zusage des Zuschusses von A an C iVm dem bereits bestehenden und allen Beteiligten bekannten Ergebnisabführungsvertrag zwischen B und C war es bereits im Zeitpunkt der Zusage offensichtlich, dass sich…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…der Begünstigte von seinem Übereignungsanspruch keinen Gebrauch macht oder vorverstirbt, kommt es zur Anwachsung an den überlebenden Partner gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 (siehe Punkt 1.). Der Erwerb des halben Mindestanteils durch den Begünstigten nach Geltendmachung des Übereignungsanspruches unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…dessen Übereignung. Der Erwerb des halben Mindestanteils durch den Begünstigten nach Geltendmachung des Übereignungsanspruches unterliegt bei Entgeltlichkeit der Grunderwerbsteuer und bei Unentgeltlichkeit als Vertrag zu Gunsten Dritter der Erbschaftssteuer. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung lt. Vereinbarung und bei der Erbschaftssteuer der dreifache Einheitswert des…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

… 24 Abs. 6 EStG 1988) oder sich aus der Auslegung von Abgabenvorschriften ergeben. Keine rückwirkenden Ereignisse im Sinn des § 295a BAO sind beispielsweise rückwirkende Änderungen von Abgabenvorschriften (vgl. zB BMF, Geltendmachung rückwirkender Änderungen von Steuergesetzen, SWK 2005, S 323), Änderungen oder erstmaliges Ergehen von Rechtsprechung…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…übernommen werden, wenn dessen Anspruch nach der Aktenlage derart bescheinigt ist, dass eine sofortige Entscheidung darüber erfolgen kann (OGH 29. 6. 2020, 2 Ob 83/19y). Noch nicht durch Festsetzungsbescheide konkretisierte negative Abgabenansprüche (Gutschriften) bzw. damit verbunden deren Geltendmachung sind keine derartigen Ansprüche, zumal über…