…Verbindlichkeiten, mit deren Geltenmachung durch die Gläubiger nicht zu rechnen sei, auch wenn die Verbindlichkeit rechtlich noch bestehe. Dass mit der Geltendmachung der Forderung durch die b nicht mehr zu rechnen sei, habe das Finanzamt in freier Beweiswürdigung angenommen. So sei das Finanzamt der Ansicht…
…übrigen wären unverzinsliche Forderungen gemäß § 14 Abs. 3 Bewertungsgesetz abzuzinsen. In einem Schreiben vom 8. Mai 2007 an den Unabhängigen Finanzsenat, eingelangt am 9. Mai 2007, macht die Bw unter Bezugnahme auf das durch den Verfassungsgerichtshof eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahrens zur Schenkungssteuer die Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer bzw…
…sei dieses Forderungsrecht gemäß § 4 Bewertungsgesetz erst dann zu berücksichtigen, wenn die Bedingung eingetreten wäre. Im übrigen wären unverzinsliche Forderungen gemäß § 14 Abs. 3 Bewertungsgesetz abzuzinsen. In einem Schreiben vom 8. Mai 2007 an den Unabhängigen Finanzsenat, eingelangt am 9. Mai 2007, macht der Bw…
…sei dieses Forderungsrecht gemäß § 4 Bewertungsgesetz erst dann zu berücksichtigen, wenn die Bedingung eingetreten wäre. Im übrigen wären unverzinsliche Forderungen gemäß § 14 Abs. 3 Bewertungsgesetz abzuzinsen. In einem Schreiben vom 8. Mai 2007 an den Unabhängigen Finanzsenat, eingelangt am 9. Mai 2007, macht der Bw…
…folgendes ausgeführt: "Im Verzicht auf eine Forderung aus der Geltendmachung eines Rückgriffsanspruches kann keine weitere vA gelegen sein. Es handelt sich dabei um eine steuerlich irrelevante Wertänderung im Einlagenbereich (aA Paukowitsch, FJ 9/1985,140). Auf der Seite des in Anspruch genommenen Anteilsinhabers könnte eine…
…2009, 2004/13/0059). Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen, wobei diese beim rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden (§ 5 Abs. 1 EStG 1988) dem strengen Niederstwertprinzip unterliegen (VwGH 26.02.2014, 2009/13/0112). Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe…
…sei zu entnehmen, dass am maßgeblichen Stichtag mit der Geltendmachung der Forderung ernsthaft zu rechnen gewesen wäre. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wiederholt die Berufungswerberin ihr Berufungsbegehren und verweist ergänzend darauf, dass die Erblasserin über eine Lebensversicherung verfügt hätte, aus der die Darlehensgeberin, Alleinerbin und Berufungswerberin…
…der mittelbaren Bundesverwaltung, für Aufgaben des Bundes tätig werden, haben sie die Stellung einer schuldnerischen Kasse des Bundes. Rz 133: Das Finanzamt, bei dem ein Guthaben des Abgabepflichtigen besteht, kann mit Gegenforderungen einer anderen Kasse des Bundes gegen diesen Abgabepflichtigen aufrechnen. Etwa kann eine Forderung…
…können. Das Entstehen einer zivilrechtlichen Forderung der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter reicht nach dieser Judikaturlinie nicht aus, um auch für steuerliche Zwecke davon auszugehen, dass bei einer Entnahme bloß eine Vermögensumschichtung erfolge - die Kapitalgesellschaft gebe Zahlungsmittel ab und bekomme eine Forderung in derselben Höhe (vgl…
…II der 2. Ergänzung der Stiftungszusatzurkunde vom 10. August 2000 trete BS nach dem Ableben von YZ als Begünstigter in die Rechte seiner Mutter ein. Somit könne davon ausgegangen werden, dass diesfalls BS das Erbe antreten werde und zum gegebenen Zeitpunkt auch die Forderung an…
…22 Die Primärschuldnerin sei mit Eintragung vom 2. Oktober 2020 infolge Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht worden. Der Forderungsausfall stehe sohin fest. Begründend wurde nach ausführlicher Darlegung der Rechtslage ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin das Ersuchen um Ergänzung (zugestellt am 3. Mai 2021) keiner Beantwortung zugeführt habe…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen…
…sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung…
…sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung…
…sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung…
…können, sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte, also der Nennwert (Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 BewG, Anm. 19). Auch der RFH hatte schon in seiner Entscheidung vom 15. März…
…können, sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte, also der Nennwert (Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 BewG, Anm. 19). Auch der RFH hatte schon in seiner Entscheidung vom 15. März…
…sondern der Betrag, der bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung…
…ist offenbar der Meinung, dass die tatsächliche Kostentragung durch den Bw alleine für die Begründung einer steuerlich wirksamen Schuld ausreiche. Das bloße Behaupten einer Schuld, genügt jedoch für die steuerliche Anerkennung nicht. Vielmehr hätte es zur konkreten Geltendmachung des allgemeinen Ausgleichsanspruches als Forderung des Bw…
…100.000 einer begünstigten Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1 (Hälftesteuersatz) unterziehen. Nach den Erläuternden Bemerkungen besteht die Zielsetzung der Bestimmung in der Förderung der Eigenkapitalbildung, die durch eine steuerliche Begünstigung des Eigenkapitalanstiegs erreicht werden soll (s. RV 59 BlgNR XXII. GP…