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2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Diese stellt mit Bescheid die Art und die Höhe der Abgabe, die Gegenstand des Verständigungsverfahrens bzw. der Streitbeilegungsbeschwerde ist, den Zeitraum, für den die Abgabe erhoben werden soll bzw. entrichtet worden ist, sowie den Zeitpunkt der Einbringung der Streitbeilegungsbeschwerde oder der Einleitung des Verständigungsverfahrens fest…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…Finanzamt über den Abschluss des APA. Das APA ist in weiterer Folge vom zuständigen Finanzamt beim Erlassen der Steuerbescheide betreffend die relevanten Steuerjahre zu berücksichtigen. § 48 Abs. 2 BAO ist auf APAs nicht anwendbar. Ist zum Zeitpunkt der Ausstellung von Bescheiden betreffend die relevanten Zeiträume…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…dem die Nachversteuerung auslösenden Sachverhalt ebenfalls Anlassfallwirkung zu? Lösung: Gegenstand sowohl des (bereits aufgehobenen) Bescheides als auch einer allfällig folgenden Nacherhebung ist derselbe Rechtsvorgang. Durch die rechtzeitige Anfechtung des Erstbescheides hat der Erwerber für diesen Rechtsvorgang Anlassfallwirkung erreicht, die auch für eine allfällige Nacherhebung wirkt…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…jenes Finanzamtes, das die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat) oder wenn als Bescheidadressat eine rechtlich nicht bzw. nicht mehr existente Person (Personengemeinschaft) genannt ist. Die Beschwerdevorentscheidung spricht über eine Bescheidbeschwerde ab. Sie hat daher die Bescheidbeschwerde zu bezeichnen (Datum und Gegenstand der Beschwerde, Namen des Beschwerdeführers). Nach §…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…da der Schenkungswille auf eine bestimmte Eigentumswohnung gerichtet ist und daher diese konkrete Wohnung Gegenstand der Schenkung ist. Bei Zustandekommen dieses Kaufes läge demnach eine nicht anzeigepflichtige Grundstücksschenkung vor. Der Überweisung des Geldbetrages auf ein Treuhandkonto kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu. Der Kauf…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…VwGH 16.12.2009, 2009/15/0081). Erfolgt in der betreffenden Sache im Rahmen einer meritorischen Entscheidung (Entscheidung in der Sache selbst) die Aufhebung des angefochtenen Bescheides, kommt eine weitere Entscheidung in derselben Sache gegenüber derselben Partei (mit Ausnahme einer Wiederaufnahme nach § 303 BAO oder…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Antragsteller zur Beurteilung des Sachverhaltes, den er gefragt hat? Muss er darum noch einmal ansuchen? 1.3. Lösung Der ursprünglich gefragte Sachverhalt ist nicht beurteilt worden. Man könnte berufen mit dem Grund, dass ein antragsgebundener Verwaltungsakt nicht erfolgt ist, sondern ein Bescheid von Amts wegen…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…0128, 0129, 0130). 13.2. Zuständigkeit für die Erlassung von Nichtfeststellungsbescheiden § 54 BAO gilt sinngemäß für die Erlassung von Bescheiden des Inhaltes, dass Feststellungen der Einkünfte zu unterbleiben haben. Dies ergibt sich aus § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO (siehe auch Abschnitt 5.). 13.3…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Solche Unrichtigkeiten liegen vor, wenn erkennbar eine Formulierung dem erschließbaren Gestaltungswillen nicht entspricht (VwGH 28.09.1983, 82/13…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Oktober des Folgejahres, auf das sich der Bescheid bezieht, so fallen keine Anspruchszinsen an. Gegenstand der Anspruchszinsen sind Nachforderungen (Nachforderungszinsen) Gutschriften (Gutschriftszinsen). Nachforderungen Nachforderungen ergeben sich vor allem aus erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen festgesetzter Abgabe und allfälligen Vorauszahlungen) Bescheidänderungen, aus denen sich eine höhere…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…unterscheiden: Nach der Grundregel (§ 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG) sind für den Zeitraum ab Auszahlung bis zur Bekanntgabe des Bescheides Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr festzusetzen. Nach der Sonderregelung (§ 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG) sind…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

… 295 Abs. 4 BAO und im Einvernehmen mit dem Antragsteller, mit der Erledigung des Antrages gemäß § 295 Abs. 4 BAO bis zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den "Feststellungsbescheid" zuzuwarten. 31. Bescheidabänderung Aufhebung eines Erstbescheides nach Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung 31.1. Bezughabende Norm § 299 BAO…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Gratisstunde gewährt. Der von der EuGH-Rechtsprechung geforderte unmittelbare Zusammenhang zwischen Zahlung und der Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung ist daher gegeben, denn es ist nicht erforderlich, dass die Höhe des Zuschusses bis auf den Cent dem Betrag entspricht, um…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…auf Antrag eines am Gegenstand der Feststellung Beteiligten aufhebbar. Der Antrag ist bei der im Zeitpunkt der Antragstellung für die Erlassung des aufzuhebenden Bescheides sachlich und örtlich zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz einzubringen. Ist nach Erlassung des aufzuhebenden Bescheides, aber vor Einbringung des Aufhebungsantrages die Zuständigkeit…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

… 238 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Die Bestimmung des § 209a Abs. 1 BAO setzt nicht voraus, dass die Beschwerde vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Sie gilt auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen zulässigerweise nach Verjährungseintritt erlassenen Bescheid richtet. Dies kann etwa nach…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Rechtsansicht gebunden. Diese Bindungswirkung betrifft Bescheide, die Berufungsentscheidungen abändern, aufheben oder ersetzen. Als abändernde, aufhebende oder ersetzende Bescheide im Sinn dieser Bestimmung kommen nach Ansicht des VwGH nur solche Bescheide in Betracht, die nicht nur dieselbe Abgabenart, sondern auch denselben Zeitraum zum Gegenstand haben. Dies…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhaltes. Der Auskunftsbescheid ist eine Zusage. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen. Der Begriff der Umgründung ist im Sinn des UmgrStG zu verstehen. Unternehmensgruppen sind solche nach § 9 KStG 1988…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Tatsache" iSd zitierten Bestimmung handelt, die zum Gegenstand einer gesonderten bescheidmäßigen Feststellung gemacht werden kann (vgl. VwGH 28.10.1998, 97/14/0086). Das öffentliche Interesse an einer solchen (zeitnahen) Feststellung über die Nichtvortragsfähigkeit des Verlustes wäre darin gelegen, dass bei zeitlich unbefristeter Verlustvortragsmöglichkeit nach…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

… 19.3. Lösung Eine Aussetzung der Einhebung wäre nur bei Erhebung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 2005 und 2006 zulässig. Es besteht keine mittelbare Abhängigkeit im Sinn des § 212a BAO für Bescheide nachfolgender Veranlagungsjahre. Die Aussetzung der Einhebung ist antragsgebunden, es erfolgt keine amtswegige Verfügung…