…1994, § 10 Abs. 1 GrEStG 1987), • Fristen für Anträge auf Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO, • Frist für Antrag auf Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO), • Frist zur Stellung eines Wiederaufnahmsantrages (§ 303 Abs. 2 BAO), • Fristen zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages (§ 308 Abs…
…in denen Rechtsfolgen fehlenden Verschuldens bzw. fehlenden groben Verschuldens zu beurteilen sind. Dies gilt beispielsweise für den Verspätungszuschlag (§ 135 BAO). Wer im Vertrauen auf erlassmäßige Verlängerungen von Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen handelt, dem ist kein Verschulden an der verspäteten Einreichung von Abgabenerklärungen anzulasten…
…BAO gilt für schriftliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten. Dazu gehören beispielsweise: Berufungen, Vorlageanträge, Wiederaufnahmsanträge, Anträge auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988, Ansuchen um Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, Anträge auf Nachsicht gemäß § 236 BAO. § 85 Abs. 2 BAO ist nicht anwendbar für Anbringen…
… 245 Abs. 1 BAO). Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen enden mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Fristbeginn maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, so endet die…
…der erfolgten Abmeldung eine Nachfrist gesetzt wird, ist grundsätzlich dem Abgabepflichtigen zuzustellen, weil dieser durch die Abmeldung von der Quotenregelung nunmehr wieder selbst für die Einhaltung der Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen verantwortlich ist. Wurde eine Zustellungsbevollmächtigung erteilt, wird der Bescheid dem Zustellungsbevollmächtigten zugestellt…
…oder Waren, die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen: innerhalb eines Jahres nach Mitteilung der Zollschuld, c) im Falle der Ungültigerklärung der Zollanmeldung: innerhalb der in den geltenden Vorschriften für die Ungültigerklärung vorgesehenen Fristen. Die Fristen des Unterabsatzes 1 Buchstaben a und b werden verlängert, wenn der…
…Variante 1 WiEReG). 5.1 Fristen für die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer Die meldepflichtigen Rechtsträger haben die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer binnen vier Wochen nach der erstmaligen Eintragung in das jeweilige Stammregister (Firmenbuch, Vereinsregister oder Ergänzungsregister für sonstige Betroffene) oder bei Trusts und trustähnlichen…
…zuständigen Behörden vor Eingang des Schiedsantrags bei ihnen nicht zur Verfügung standen, im Schiedsverfahren nicht berücksichtigt. 29. Die Fristen für Eingaben der zuständigen Behörde an die Schiedsstelle bzw. den Vorsitz gelten als gewahrt, wenn die Eingabe am letzten Tag der Frist dem Kurier zum Versand…
…BESCHLUSS Der Gesellschafter der X-GmbH (Muttergesellschaft) Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung einer ao. Gesellschafterversammlung beschließen die Gesellschafter der X-GmbH für das Geschäftsjahr 2004 einen unwiderruflichen und nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss in Höhe von 1,000.000 an…
…erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. Zum Begriff der Rechtzeitigkeit vertreten in Bezug auf Fristen (insbesondere Rechtsmittelfristen), die durch Zustellung der Sendung ausgelöst werden, der…
…aus den Eingaben der Abgabepflichtigen die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme ergeben. Liegen diese Voraussetzungen vor, so wird im Allgemeinen (von Geringfügigkeitsfällen abgesehen) die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zu verfügen sein. Der Umstand, dass ein Wiederaufnahmsantrag etwa wegen nicht rechtzeitiger Stellung zurückzuweisen ist…
…können innerhalb folgender Fristen gestellt werden: Für den Betrachtungszeitraum 1: ab 1.12.2021 bis 2.5.2022 Für den Betrachtungszeitraum 2: ab 1.1.2022 bis 2.5.2022 Für den Betrachtungszeitraum 3: ab 1.2.2022 bis 2.5.2022 Für den Betrachtungszeitraum…
…innerhalb folgender Fristen gestellt werden: Für den Betrachtungszeitraum 1 (1.7.2021 bis 31.7.2021): ab 2.8.2021 bis 31.10.2021 Für den Betrachtungszeitraum 2 (1.8.2021 bis 31.8.2021): ab 1.9.2021 bis 31.10.2021 Für den…
…Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach § 13 Abs…
…setzen. Wird diesem Antrag nicht, nicht zeitgerecht oder nicht vollständig entsprochen, so ist der Antrag als zurückgenommen zu erklären (mit Zurücknahmebescheid) und es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von 500 Euro für den Antragsteller an. 4. Advance Ruling 4.1. Sachverhalt Ein Pflichtiger berät…
…wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden…
…gleichen Fristen. Danach ist die vorliegende Richtlinie nur mehr auf Förderungsverträge anzuwenden, die auf Basis dieser Rechtsgrundlage abgeschlossen wurden. 15. Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in dieser Richtlinie auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise. Bundesministerium für…
…Lösung § 121a BAO zählt taxativ auf, welche Vorgänge der Schenkungsmeldung unterliegen. Die Schenkung von Liegenschaften ist dort nicht genannt, demzufolge besteht keine Anzeigepflicht für Liegenschaften. 2. Schenkungsanzeige - Schenkung an Gatten der Großcousine 2.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 2.2. Sachverhalt Eine Erbschaft von über…
…Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides liegt vor, wenn sie nach Bekanntgabe (§ 97 BAO, somit in der Regel nach Zustellung) des abgeleiteten Bescheides erfolgt. Für vor Erlassung abgeleiteter Bescheide erfolgte Abänderungen, Aufhebungen oder Erlassungen von Feststellungsbescheiden ist § 295 Abs. 1 BAO somit nicht anwendbar. Hingegen…
…nicht nur für die in § 134 Abs. 1 BAO genannten Fristen, sondern etwa auch für die in § 21 Abs. 1 UStG 1994 oder in § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 geregelten Fristen. § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Abgabenerklärungsfristen…