…209a). Aus der Bestimmung des § 209a BAO ergibt sich aber nicht, dass der Eintritt der Verjährung dadurch hinausgeschoben würde. Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag kann § 209a Abs. 2 BAO daher insofern nicht zur Anwendung kommen, als dieser eben nicht vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Der…
…des Berufungsführers wurden vom Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden nicht begründet. Im Zuge der Erstellung der Berufung vom 25.2.2009 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 sowie des Wiederaufnahmeantrags hinsichtlich Einkommensteuer 2004 entdeckte der Berufungsführer, dass die SEG-Zulagen in den Jahren 2003 und…
…engen Interpretation. § 295 Abs. 4 BAO verweist auf den „Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist“ und schaltet diese beiden Fristen damit zweifelsfrei gleich. Dem Bundesfinanzgericht ist es deshalb verwehrt, den Interpretationsvorschlägen des Beschwerdevorbringens zu folgen. Sie finden – auch wenn sie historisch, teleologisch und…
…Das zwingt zu einer engen Interpretation. § 295 Abs. 4 BAO verweist auf den "Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist" und schaltet diese beiden Fristen damit zweifelsfrei gleich. Dass der Gesetzgeber in § 295 Abs. 4 BAO ein vereinfachtes, aber ebenfalls an die Bedingungen des…
…Rechtskraft erwachsener Bescheide mit Hinweis auf § 304 BAO in eine der verfassungskonformen Auslegung zugänglichen Weise befristet" und - der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21.12.2016, Ro 2015/13/0005 entschieden hat, dass die Fristen für Anträge nach §§ 303 und 295 Abs. 4 BAO ident sind…
…insbesondere die in den Verfahrensvorschriften geregelten Fristen für Beschwerden und Anträge. Die maßgeblichen Bestimmungen lauten: Gemäß § 243 BAO sind gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, Beschwerden an die Verwaltungsgerichte zulässig. Die Beschwerdefrist beträgt gemäß § 245 Abs 1 BAO einen Monat. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist…
…§ 209 Anm. 20 und § 304 Anm. 2). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung eingebracht wurde. Aus diesem Grund ist die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund des gegenständlichen Antrages nach § 304 lit. a BAO nicht zulässig. Zulässigkeit der…
…angefügt wurde, nicht zulässig, zumal dessen letzter Satz ebenso auf die für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Fristen abstellt. Im Übrigen wird auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung vom 30. Juli 2009 verwiesen. Die Berufung war daher aus den angeführten Gründen als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am…
…angefügt wurde, nicht zulässig, zumal dessen letzter Satz ebenso auf die für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Fristen abstellt. Im Übrigen wird auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung vom 30. Juli 2009 verwiesen. Die Berufung war daher aus den angeführten Gründen als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am…
…dem Rechtschutzinteresse des Bf Rechnung trägt. Das ist im gegenständlichen Fall nach Ablauf der Fristen für eine Bescheidbeschwerde oder einen Aufhebungsantrag die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO). Auch ein Wiederaufnahmeantrag ist nicht an besondere formale Regeln oder bestimmte Ausdrucksweisen oder Formulierungen gebunden (vgl. VwGH 5…
…14/0138). Hätte der Beschwerdeführer innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung der Rechtswidrigkeit der Bescheide am 25.2.2009 Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Fristen für die Stellung der Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 1999 bis 2002 gestellt…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Fristen für die rechtzeitige Einbringung einer Beschwerde ergeben sich unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
…Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Im gegenständlichen Fall liege weder ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, noch ein minderer Grad des Verschuldens vor…
…2984f Stoll). Selbst bei glaubhafter Darstellung eines Eintragungsirrtums könnte im Hinblick auf das der Bw zuzurechnende oben dargestellte Verhalten des Vertreters bezüglich der Wahrung abgabenbehördlicher Fristen für die Bw daher nicht von einer einmaligen entschuldbaren Fehlleistung gesprochen werden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, 23…
…erwachsener Bescheide mit Hinweis auf § 304 BAO in eine der verfassungskonformen Auslegung zugänglichen Weise befristet" und - d er Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21.12.2016, Ro 2015/13/0005 entschieden hat, dass die Fristen für Anträge nach §§ 303 und 295 Abs. 4 BAO ident sind…
…Abs. 4 BAO sind nach der obig zitierten Fassung des § 295 Abs. 4 BAO nicht mehr wie zuvor innerhalb der für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Frist zu stellen, sondern innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung der Beschwerde gegen das als Feststellungsbescheid intendierte Dokument…
…weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Abs. 1) auf Antrag der Partei (§ 78) aufzuheben. Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen. § 304 BAO idF BGBl. I Nr. 57/2004 lautete: Nach…
…Abs. 4 BAO sind nach der obig zitierten Fassung des § 295 Abs. 4 BAO nicht mehr wie zuvor innerhalb der für Wiederaufnahmeanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Frist zu stellen, sondern innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung der Beschwerde gegen das als Feststellungsbescheid intendierte Dokument…
…verhindert gewesen sei, die Frist einzuhalten. Die Gesetzesänderung mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2014 bezüglich der Fristen für die Einbringung einer Wiederaufnahme auf Antrag, welche zwischen dem Einbringungsdatum der Beschwerde im Jahr 2010 und der Entscheidung im Jahre 2014 beschlossen worden sei, sei grundsätzlich nicht…
…Frist diesem Auftrag nicht entsprochen werden. Der Bf legte mit der oben wiedergegeben E-Mail vom 3. 3. 2017 seine Gründe für den Wiederaufnahmeantrag dar, gab aber nicht konkret an, wann der Bf von dem von ihm angenommenen Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat. Beweiswürdigung Die getroffenen…