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04 0101/25-IV/4/89Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/25-IV/4/8911.05.1990

Nachstehend wird eine aktuelle Liste jener Länder veröffentlicht, für die Feststellungen über die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten getroffen werden konnten. Die Gegenseitigkeit ist gewährleistet: 1. uneingeschränkt hinsichtlich der Länder: | | Artikel | BGBl. Nr. | AÖF Nr. | Ägypten | XVII…

04 0101/78-IV/4/90Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/78-IV/4/9011.02.1991

…wurde eine aktuelle Liste jener Länder bekanntgegeben, für die Feststellungen über die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten vorliegen. Bei folgenden weiteren Ländern ist die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet: Peru Republik Jemen (Rechtsnachfolgerin sowohl der Arabischen Republik Jemen als auch der Demokratischen Volksrepublik Jemen). &nbsp…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

… 323 Abs. 4 BAO). 3. Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen und Wertpapieren verlagert sich somit ab 1. Jänner 1994 von gesonderten Feststellungsverfahren der Betriebsfinanzämter in das individuelle Bemessungsverfahren bei den Finanzämtern für Gebühren. B. Bewertungsstichtag 1. Der Zeitpunkt, zu dem Bewertungen von Wertpapieren…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…festgestellten Sachverhalts eine schuldhafte Tatbegehung nicht auszuschließen ist. Der Verdacht ergibt sich somit aus Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf das Vorliegen eines Finanzvergehens geschlossen werden kann. Grundsätzlich kann somit jede Feststellung, die zu einem Mehrergebnis führt, bereits den Verdacht auf eine (zumindest grob…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG 1970 sowie der näheren Erläuterungen zu den einzelnen Feststellungen und Daten der nachstehenden Zusammenstellung wird auf die 1. Teilkundmachung der Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (BMF-GZ 08 5505/1-IV/8/97, Amtsblatt zur Wiener Zeitung…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…des Verwaltungskostenbeitrages ist nach § 118 Abs. 5 BAO zuständig: das für die betreffende Abgabe oder Feststellung zuständige Finanzamt, subsidiär jenes Finanzamt, das bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären mehrere Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

1. Anwendungsbereich des § 188 BAO 1. Anwendungsbereich des § 188 BAO Die Feststellung von Einkünften setzt (nach § 188 Abs. 1 BAO) voraus, dass mehrere Personen beteiligt sind an Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens. Ob eine solche Einkunftsart vorliegt…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…BAO in Betracht, wenn ein Betrag aus der Abgabenerklärung übernommen wird, obwohl sich seine Unrichtigkeit aus der Aktenlage (bei Aktenkundigkeit des Inhaltes des Grundlagenbescheides) im Zeitpunkt der Erlassung des abgeleiteten Bescheides ergibt. Verfahrenstitel zur Abänderung oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Person aus folgenden Gründen in die Überprüfung miteinzubeziehen: Bei Einzelunternehmern ist das gesamte Vermögen des Einzelunternehmers der Liquiditätsbeurteilung zu Grunde zu legen Bei Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften dienen diese Feststellungen als Grundlage für die Beurteilung einer allfälligen Haftung für offene Forderungen gegenüber der Gesellschaft. 5.2…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Auf österreichischer ann keine Gegenberichtigung vorgenommen werden, weil sich die Feststellungen der osteuropäischen Steuerverwaltungen - unter Anwendung der einschlägigen OECD-VPL - als unberechtigt herausstellen. Die deutsche GmbH kann in Deutschland einen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens stellen. Dieser würde jedoch nur die Beziehungen zwischen der GmbH…

BMF-010220/0133-III/11/2019Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0133-III/11/201917.07.2019

…März 2019, Ro 2019/13/0006 Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus erlaubt sich über das VwGH-Erkenntnis vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006 betreffend Feststellung nach § 10 ALSAG zu informieren, mit dem der VwGH in einem verstärkten Senat beschlossen hat, von seiner…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…dass er auf die Anwendung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 verzichtet. Auch im wiederaufgenommenen Verfahren hat der Unternehmer abermals die Möglichkeit gegen die (neuen) Feststellungen ein Rechtsmittel einzubringen. Somit liegt kein rechtskräftiger Bescheid vor. In weiterer Folge ist es für den Unternehmer…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…4.1. Bezughabende Norm FVwGG 2012 4.2. Sachverhalt Ein Bescheidbeschwerdeverfahren ist beim Bundesfinanzgericht anhängig (nach rechtzeitiger Stellung des Vorlageantrags). Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO wird nachträglich geändert und der Gewinnanteil des Beschwerdeführers herabgesetzt. 4.3. Frage Darf das Finanzamt den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nach § 295…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…§ 116 Tz 6), dies auch unabhängig von einer eventuellen Parteienidentität in den Verfahren. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens infolge einer Vorfragenentscheidung kommt daher diesfalls nicht in Betracht. Jedoch können Feststellungen, die das Gericht während des Verfahrens getroffen hat, Beweismittel und Sachverhaltsdarstellungen, die aus dem Gerichtsverfahren (Urteil…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…40 und 41 sowie VwGH 28.04.2011, 2008/15/0224 , der diesbezüglich jedoch von einem engen Anwendungsspielraum ausgeht und im - noch nicht abschließend beurteilten - Einzelfall konkrete Feststellungen zur qualitativen Gleichwertigkeit der Behandlungen verlangt). Im vorliegenden Fall ist eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bzw. Neutralitätsgrundsatzes dadurch…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…wenn der überhöht bewertete Grund und Boden veräußert oder eine Teilwertabschreibung durchgeführt wird. Bis es zu einer steuerlichen Auswirkung kommt, können viele Jahre vergehen. Ist es rechtlich möglich und zielführend für die richtige Wertermittlung einen eigenen Feststellungsbescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b BAO) zu erlassen…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…und B ergeben sich dadurch keine Konsequenzen. Die 4 Erben nach C haben die der Verlassenschaft zugewiesenen Gewinne jedoch bislang nicht versteuert. 2 von den Erben werden im gleichen Amt veranlagt wie die Apotheke (Feststellungsverfahren), einer in einem anderen Wiener Finanzamt, einer in Tirol. 1…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Großteil der Feststellungen bezog sich auf Normverbrauchsabgabe-Feststellungen beginnend ab Dezember 1997, weiters 1998 und 1999, kleinere Feststellungen ergaben sich auch für die im Jahre 2000 und 2001. Zusätzlich zur Normverbrauchsabgabe wurden Umsatzsteuer-Feststellungen gemacht, die durch die Betriebsprüfung als Folgewirkung der Normverbrauchsabgabe-Feststellungen festgestellt…

BMF-010200/0000-IV/2/2007Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010200/0000-IV/2/200722.02.2007

…Zur Erklärung und den Beilagen im Einzelnen: 4.1.1. Feststellungserklärung (E 6) Die Erklärung entspricht von ihrem Aufbau und Inhalt im Wesentlichen der bisherigen Erklärung E 6. 4.1.2. Beilage E 6a Die Beilage entspricht im Wesentlichen der Beilage E 1a (Beilage zur…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Lösung 1) Grundlagen Gemäß § 209 Abs. 1 BAO verlängern alle nach außen hin erkennbare Maßnahmen der (zuständigen) Abgabenbehörde zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen die Festsetzungsverjährung um 1 Jahr. Eine Außenprüfung (§ 147 BAO) oder eine Nachschau (§ 144 BAO) der zuständigen Abgabenbehörde sind…