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BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Antrag der Partei Zur Stellung eines Antrages auf Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a BAO befugt ist die Partei im Sinn des § 78 BAO. Bezüglich Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) ist nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…muss über die Vortragsfähigkeit von Verlusten abgesprochen werden? 17.3. Lösung Der Zweck einer Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO ist es, die Besteuerungsgrundlagen für alle Beteiligten in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis gewährleistet und die Abführung von Parallelverfahren in den Abgabenverfahren…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Die Kapitalgesellschaft bezieht auf Grund ihrer Rechtsform ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. § 7 Abs. 3 KStG 1988), eine natürliche Person Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO setzt voraus…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Die Kapitalgesellschaft bezieht auf Grund ihrer Rechtsform ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. § 7 Abs. 3 KStG 1988 ), eine natürliche Person Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO setzt voraus…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…sie betreffen (vgl. zB VwGH 18.10.1984, 83/15/0085). Dies gilt auch für Beschwerdevorentscheidungen. Feststellungsbescheide (zB Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO) verlängern die Verjährungsfristen für die von ihnen abgeleiteten Abgaben (vgl. zB VwGH 28.2.1995, 95/14/0021). Dies gilt auch…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

… 209 Abs. 1 BAO) sind beispielsweise Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO (zB VwGH 28.02.1995, 95/14/0021; VwGH 04.07.1995, 95/14/0036), abgabenbehördliche Prüfungen (§ 147 BAO) bezüglich Feststellungen von Einkünften (zB VwGH 22.11.2001, 98/15/0056), sonstige derartige Feststellungsverfahren betreffende…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährt werden kann? 5. Hat nun das Beteiligtenfinanzamt zu prüfen, welche der Voraussetzungen nach den EStR 2000 Rz 5875 und Rz 5878 bei der Kommanditgesellschaft gegeben sind? Lösung Zu 1.: § 188 Abs. 1 lit. d BAO sieht eine Feststellung von…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, die nachträgliche Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides, dass sich die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides auf den Spruch des abgeleiteten Bescheides auswirkt. Feststellungsbescheide sind vor allem Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…zulässig. Würde sich die Berichtigung allerdings nicht mehr auswirken, weil beispielsweise einer Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide an eine nachträgliche Änderung von Bescheiden über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) der Eintritt der Bemessungsverjährung entgegenstehen würde, so wird die Berichtigung im Allgemeinen aus Ermessensüberlegungen zu unterlassen…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…sind: Abgabepflichtige (§ 77 BAO), somit natürliche und juristische Personen (zB AG, GmbH, Verein, Stiftung), die nach Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommen, Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) für Feststellungen (Feststellungen der Einkünfte gemäß § 188 BAO), Personen (zB Gründer), die ein eigenes berechtigtes…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…wenn von der Erledigung einer gegen einen Bescheid über die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO gerichteten Beschwerde die Höhe von Einkommensteuerschuldigkeiten eines an der gemeinsamen Einkunftsquelle Beteiligten abhängt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Höhe der einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungsbeträge und deren Fälligkeitszeitpunkte abzusprechen, wenn dies aus Rechtsschutzgründen (insbesondere wegen Säumniszuschlägen) erforderlich ist. 2. Im Bescheid über die Feststellung von Einkünften ( § 188 BAO ) fehlt der Abspruch, ob die dort ausgewiesenen Verluste vortragsfähig sind. 3. Im Beschwerdeverfahren gegen einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid sind die…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…nicht (erstmalig) über eine andere Sache abgesprochen werden, die nicht den Spruch des mit Beschwerde bekämpften Bescheides gebildet hat. Da zum Spruch eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 3 BAO auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber gehört, besteht - trotzdem die Aufhebung an die…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…am praktikabelsten. Bei großen Publikumsgesellschaften und bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft erscheint Variante 3 zweckmäßig. 2. Feststellung von Verlusten (§§ 92, 188 BAO) 2.1. Sachverhalt Im Jahr 1998 wurden beim Steuerpflichtigen hohe Verluste festgestellt. Aufgrund einer durchgeführten Außenprüfung wird jedoch im Jahr 2008 entdeckt, dass Einnahmen…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

… 295 BAO gestützten Bescheides, SWK 2005, S 926). Mit Bescheid vom 5. Juni 2007 hat das Finanzamt A den Bescheid vom 14. Dezember 2006 über die Nichtdurchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufgehoben und gleichzeitig einen Bescheid nach…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…der die gemeinschaftlich bezogenen Einkünfte nach § 188 BAO feststellende Bescheid gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen Personen gerichtet werden, denen im Feststellungszeitraum die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte zugeflossen sind. (Dies gilt wegen der ausdrücklichen und speziellen Anordnung des § 191 Abs. 2 BAO selbst im Fall…

BMF-010200/0000-IV/2/2007Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010200/0000-IV/2/200722.02.2007

…der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) E 107 - Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/Personen-gemeinschaften (Beilage zu E 106) E 106b-F - Beilage zur Feststellungserklärung (bei Beteiligung an einer weiteren Gemeinschaft) Ab der Feststellung für das Jahr 2006 gibt es im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…hohe Überschüsse der Werbungskosten über die Einnahmen, die ua. die "beteiligten Kommanditisten" anteilsmäßig mit ihren positiven Einkünften ausgleichen. Fraglich ist, wie bei der einheitlich und gesonderten Feststellung (§ 188 BAO) der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorgegangen werden soll? Weiters, ob eine Prüfung auf Basis und…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…BAO (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist für die Erhebung der Dienstgeberbeiträge das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO und für die Umsatzsteuer) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe in Anspruch genommen werden. § 134a Abs. 2 BAO schließt bloße "Arbeitnehmerveranlagungen" von der automationsunterstützten Quotenregelung aus: § 134a Abs. 1 BAO ist auf…