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BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…sind von der Bindungswirkung nicht betroffen. Dies bedeutet für die gegenständliche Fragestellung, dass eine Beurteilung des UFS im Einkommensteuerverfahren eines Beteiligten keine Auswirkungen für das zugrunde liegende Feststellungsverfahren haben kann, auch wenn die Beurteilung sich (letztlich) auf dieses Feststellungsverfahren bezieht. Ebenso wenig wird die gegenständliche…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…WEG 2002 Der überlebende Eigentumspartner kann gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen unter Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten vereinbaren, dass der gesamte Mindestanteil einer Person ungeteilt oder zwei natürlichen Personen je zur Hälfte zukommt. Der erblasserische halbe Mindestanteil fällt in den Nachlass. Der Erwerb des halben Mindestanteils…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…die Erben nach ... ", ohne sie namentlich zu nennen, genügt nicht (vgl. zB VwGH 25.02.2005, 2001/15/0160).   7. Wirkung (§ 191 BAO) 7.1. Zu § 191 Abs. 3 BAO Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Bescheide über die Feststellung der Einkünfte…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des bereits verstorbenen wirtschaftlichen Eigentümers gemeldet werden (§ 5 Abs. 1 Z 1 Schlusssatz WiEReG). Sobald das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist und die Erben die Gesellschaftsanteile übertragen bekommen haben, dann sind diese anstelle der verstorbenen Person als wirtschaftliche Eigentümer an…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Das Verfahren zur Feststellung nach § 188 BAO zielt auf die Geltendmachung des Einkommensteueranspruches gegenüber den Beteiligten ab. Der Zweck der Feststellung nach § 188…

BMF-010200/0000-IV/2/2007Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010200/0000-IV/2/200722.02.2007

…ist nur bei Änderung der angemerkten Beteiligungen erforderlich. Über FinanzOnline hat diese Wartung grundsätzlich durch den/die FinanzOnline-Teilnehmer/in bzw. dessen/deren berufsmäßigen Parteienvertreter/in zu erfolgen. Folgende Datenfelder - bezogen auf das jeweilige Veranlagungsjahr - stehen zur Eingabe zur Verfügung: FA/StNr des Beteiligten Beteiligungsausmaß…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Die Personenumschreibung ist notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches. Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen. Eine Adressierung "an die Erben nach H. M.", somit ohne Angabe der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…die Eigentümer der jeweiligen juristischen Person auch dann zu prüfen, wenn die Beteiligung weniger als 25% am Rechtsträger ausmacht. Die Pflicht zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 3 Abs. 1 WiEReG trifft den meldepflichtigen Rechtsträger und die jeweiligen Organe des Rechtsträgers. 4.2…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Musterabkommen - auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, so greift die Kassenstaatsregel dennoch nicht, wenn das Abkommen eine sogenannte "Erwerbsklausel" iSd Artikels 19 Abs. 3 OECD-MA enthält, wonach bei Vergütungen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts die Verteilungsnormen für…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…als Registerbehörde geführt. Als Ergänzung zu diesem Erlass hat die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt. Ebenso wird dort die vom BMF geführte Länderliste veröffentlicht - siehe Abschnitt 7.4…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…15 FM-GwG). Der Begriff des Kunden umfasst allerdings jedenfalls auch Personen, mit denen konkrete Gespräche im Hinblick auf die Begründung einer Geschäftsbeziehung geführt werden, da die Sorgfaltspflichten zur Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern bereits vor Begründung einer Geschäftsbeziehung durchzuführen sind. Dabei ist zu…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…die einzelnen Mitglieder des Aufsichts- oder Beirats individuell zu prüfen, wodurch Kontrollrechte eines Kollegialorgans nicht automatisch zu einer Kontrolle auf Ebene der jeweiligen natürlichen Personen als Mitglieder des Kollegialorgans führen. Beispielsweise können besondere Rechte des Vorsitzenden eines Aufsichts- oder Beirates zur Kontrolle dieser Person führen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…überprüfen. Aus den ersatzweise herangezogenen Dokumenten sollte in einer Gesamtschau jedenfalls der aufrechte Bestand, die Firma (bzw. die im Rechtsverkehr verwendete Bezeichnung), die Rechtsform, das Sitzland der juristischen Person und allenfalls deren Vertretungsbefugnis, sofern diese für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums erforderlich ist…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…vollen Kalendermonaten) ist die KommSt an die Gemeinde der Unternehmensleitung des EVU zu entrichten, gleichgültig, in welcher Betriebsstätte einer Gemeinde die überlassene Person für das EVU tätig wird. Beispiel 2 Personalfirma in Salzburg überlässt an Linzer Baufirma ab 16.2.2017 auf Dauer eine Person…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…betroffen" ist. Die Meldepflicht einer grenzüberschreitenden Gestaltung wird jedoch erst bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen von § 4 EU-MPfG (siehe Kapitel 4 3) ausgelöst. Die in § 3 Z 2 lit. a - d EU-MPfG genannte "beteiligte Person" ist eine Person im Sinne des § 2 Abs…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Bei der vom Verwaltungsgerichtshof in seiner gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehobenen Zuordnungsproblematik handelt es sich um kein konkursspezifisches, sondern um ein jeder zeitraumbezogenen Abgabenfestsetzung immanentes Problem. Ist es möglich, die Geschäftsvorfälle eines Kalenderjahres von jenen des folgenden oder vorangegangenen Kalenderjahres zu trennen, gilt dies grundsätzlich ebenso für…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Pflicht grundsätzlich anzunehmen, zu beachten ist jedoch die Einschleifregelung des § 41 Abs 4 letzter Satz sowie § 42a FLAG. Verlustabzug bei beschränkter Steuerpflicht (§ 102 Abs 2 Z 2 EStG 1988) Sachverhalt Ein in Österreich beschränkt Steuerpflichtiger (natürliche Person), der in Deutschland ansässig ist, hat aus einer…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…Umfang der künftigen Leistung exakt feststehen müssen. Nicht erforderlich ist hingegen die genaue Bestimmung des Leistungszeitpunktes (vgl. zur diesbezüglichen Angabe in der Anzahlungsrechnung UStR 2000 Rz 1524 ). Ebenso wenig steht der Umstand, dass der hinsichtlich der Leistung konkretisierte Gutschein vom Käufer an eine andere Person…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

… die steuerpflichtige Person muss daher die auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens oder auf Grund des innerstaatlichen Rechts ( EAS 1916 ) bestehenden Steuervorteile ausnützen. Darüber hinaus gilt, dass eine im Ansässigkeitsstaat Österreich bestehende Steuerbegünstigung den Anrechnungshöchstbetrag senkt ( EAS 1678 ). Sofern aber der Gesamtbetrag der im Ausland in Übereinstimmung…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

… 3a Abs. 13 lit. b UStG 1994 bei Nichtunternehmern mit Wohnsitz in der EU). Der Softwarehersteller Ö erbringt ebenfalls eine elektronische Dienstleistung an X, die gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort des X steuerbar ist.   3. Sachbezug PKW über die Grenze 3…