…werden, wenn sie fällig sind. Die Nachsicht setzt stets einen Abgabenanspruch voraus, der abgeschrieben werden kann. Durch Nachsicht kann daher keine Vergütung (Erstattung, Beihilfe) gewährt werden. 6.1.2 Ermessen Die Nachsicht liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (zB VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082…
…einer Zahlungserleichterung im Ermessen der Abgabenbehörde. Diese Ermessensentscheidung ist gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen, wobei nach ständiger Rechtsprechung unter "Billigkeit" die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und unter "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben…
…2.10 Ermessen Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 14.1.2003, 97/14/0176; VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040; VwGH 24.3.2004, 2001/14/0083; VwGH 15.6.2005, 2005/13/0048). Bei der Ermessensübung…
…von Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO). Aufhebbar sind auch Berufungsvorentscheidungen und andere von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Entscheidungen über Berufungen (zB Zurückweisungen gemäß § 273 BAO). Bescheide sind unabhängig davon, ob sie endgültig oder vorläufig (zB gemäß § 200 Abs. 1 BAO) erlassen worden sind, gemäß …
…05.2007, 2004/13/0052). Nichtbeachtung der betragsmäßigen Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Familienheimfahrten im § 20 Abs. 1 Z 2 lit. c EStG 1988 (UFS 15.10.2007, RV/0629-G/07). 3. Ermessen Die Berichtigung gemäß § 293b BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies gilt…
…im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 12.8.2002, 98/17/0292). Das durch § 135 BAO eingeräumte Ermessen ist gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände auszuüben. Hiebei sind unter anderem folgende Umstände zu berücksichtigen: a) Der…
…Ermessen Die Abänderung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde unabhängig davon, ob sie auf Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt, ob sie sich zu Gunsten oder zum Nachteil der Partei auswirkt. Außer bei Geringfügigkeit der Auswirkungen wird bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Grundsatz der…
…im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde. Wird einem Fristverlängerungsantrag nicht stattgegeben, so ist eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen (nach § 134 Abs. 2 BAO). Die Nachfrist ist eine behördliche Frist; sie ist daher verlängerbar (§ 110 Abs. 2 erster Satz BAO zufolge). Die Abgabenbehörden…
…Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht durch Entrichtung erloschen ist (VwGH 30.03.2000, 99/16/0141). Die Erlassung von Haftungsbescheiden liegt stets im Ermessen der Abgabenbehörde (zB VwGH 14.01.2003, 97/14/0176). Dies gilt beispielsweise auch…
…Abs. 2 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die für die Ahndung der Übertretung gewerberechtlicher oder berufsrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden zu verständigen, wenn sie zu einem begründeten Verdacht gelangen, dass eine solche Übertretung vorliegt. Die Verständigung gemäß § 48b Abs. 2 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde…
…ein berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt, ist im Einzelfall zu klären. Die Entscheidung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei Abweisung eines Fristverlängerungsantrages muss keine Nachfrist gesetzt werden (VwGH 02.05.1991, 89/13/0040). Ein rechtzeitiger Antrag bewirkt die Hemmung der Beschwerdefrist (§ 245 Abs. 3 BAO)…
…dies nur bei ein- und demselben Sachverhalt sein kann und nicht bei der Darstellung von unterschiedlichen Fallkonstellationen oder Varianten. Mehrere Antragsteller sind Gesamtschuldner im Sinn des § 6 BAO . Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob der gesamte Beitrag einem oder mehreren Gesamtschuldnern (allenfalls einheitlich gemäß …
…3. Festsetzung der Beschwerdezinsen 3.3.1. Allgemeines Liegen die Voraussetzungen vor, sind Beschwerdezinsen mit Bescheid festzusetzen. Die Festsetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörden. Wird in einer Beschwerdevorentscheidung zwar dem Beschwerdebegehren entsprochen, aber zB aufgrund der Berücksichtigung neuer Tatsachen dennoch eine höhere Abgabenfestsetzung vorgenommen…
…der Beschwerdefrist hat aus berücksichtigungswürdigen Gründen, auch wiederholt, zu erfolgen (§ 245 Abs. 3 BAO). Sie setzt einen vor Fristablauf gestellten Antrag voraus (vgl. zB VwGH 17.11.2004, 2000/14/0142). Die Verlängerung hat mit Bescheid zu erfolgen. Sie liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde…
…Bestimmungen des § 118 Abs. 9 BAO. Der Auskunftsbescheid ist (von Amts wegen oder auf Antrag) änderbar oder aufhebbar, wenn sich sein Spruch als nicht richtig erweist. Entscheidend ist die objektive Rechtswidrigkeit. Solche Maßnahmen liegen im Ermessen der Abgabenbehörde. Sie wirken grundsätzlich ex nunc. Nur ausnahmsweise…
…Gemeinde hat gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 KommStG 1993 Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Die Erlassung (erstmaliger) Kommunalsteuerbescheide liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Bestimmung des § 11 Abs…
…Entscheidend ist, wann der Haftungstatbestand vom Vertreter verwirklicht ist. Die Geltendmachung der Haftung kann auch nach Beendigung seiner Tätigkeit erfolgen. Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. 6. Verhältnis der Löschungssperre gemäß § 160 Abs. 3 BAO zum Anhörungsrecht der Steuerbehörde gemäß § 40 Abs…
…Haftung der depotführenden Bank Ist der Kapitalertragsteuerabzug zu Unrecht unterblieben, kann die Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 ausnahmsweise auch dem Empfänger der Kapitalerträge vorgeschrieben werden. Es liegt daher grundsätzlich im Ermessen der Abgabenbehörde, die Kapitalertragsteuer dem Empfänger oder der zum Abzug…
…Vermietung ins Ausland) nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO darstellt. Ob Maßnahmen nach § 201 Abs. 2 Z 1 und Z 5 BAO erfolgen, liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (§ 20 BAO). Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2006  …
…so liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie den Bescheid vorläufig erlässt. Bei der Ermessensübung ist die Abänderungsmöglichkeit des § 295a BAO zu berücksichtigen. Daher rechtfertigen Ungewissheiten über den Eintritt rückwirkender Ereignisse (im Sinn des § 295a BAO) in der Regel keine Vorläufigkeit. Die Anzeigepflicht des…