…unzulässig. Die Möglichkeit, den Bescheid hinsichtlich der Fälligkeit einer festgesetzten Abgabe anzufechten, bleibt unberührt (§ 255 Abs. 3 BAO). Die Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit setzt voraus, dass der Rechtsmittelverzicht wirksam und gültig ist. Der vor Erlassung des Bescheides abgegebene Rechtsmittelverzicht ist nach § 255 Abs. 2…
…Im Jänner 2015 wurde ein Vorlageantrag gestellt, in dem die bekämpfte Beschwerdevorentscheidung nicht angeführt wurde. 9.3. Fragen Welche Konsequenzen hat das Fehlen der Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung? Wer ist für Erlassung des Mängelbehebungsauftrages zuständig (Finanzamt oder BFG)? 9.4. Lösung Mit dem 2. AbgÄG 2014…
…mit Hinweis auf hinterzogene Abgaben erlassen. Am 31.1.2014 wurde dagegen Beschwerde eingebracht, welche mit Beschwerdevorentscheidung als verspätet zurückgewiesen wurde - in der Sache selbst wäre eine Stattgabe richtig gewesen (Antrag auf Tarifbesteuerung). Am 12.2.2014 wurde ein Antrag auf Aufhebung des Bescheides gemäß …
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt ausgeführt im Erkenntnis vom 29.11.2006, 2004/13/0075 (unter Hinweis auf VwGH 28.03.2001, 98/13/0032), kann ein endgültiger Bescheid nach § 200 Abs. 2 BAO auch dann ergehen, wenn die Erlassung des vorläufigen Bescheides zu Unrecht…
…BAO in Betracht, wenn ein Betrag aus der Abgabenerklärung übernommen wird, obwohl sich seine Unrichtigkeit aus der Aktenlage (bei Aktenkundigkeit des Inhaltes des Grundlagenbescheides) im Zeitpunkt der Erlassung des abgeleiteten Bescheides ergibt. Verfahrenstitel zur Abänderung oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO…
…für die der Bescheid bestimmt ist, erkennbar ist (zB VwGH 15.09.1999, 97/04/0074, 0243; VwGH 18.10.2001, 2000/07/0097, 0098, 0099) und wenn sie von der Behörde bei entsprechender Aufmerksamkeit bereits bei der Erlassung des Bescheides hätte vermieden werden können…
…BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den Verwaltungsgerichtshof die Rechtssache (Berufungsverfahren) in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. VwGH 03.08.2004, 99/13/0207, leitet aus dieser…
… 295 Abs. 3 BAO (zB bei nachträglicher Erlassung eines Bescheides gemäß § 44 Abs. 2 BAO oder § 48 BAO), Berichtigungen gemäß § 293 BAO, Berichtigungen gemäß § 293b BAO, Berufungsvorentscheidungen (§ 276 BAO), Berufungsentscheidungen (§ 289 BAO), Verfügungen oder Bewilligungen der Wiederaufnahme bzw. neue Sachbescheide im Sinn des § 307 Abs…
…eine Berufungsentscheidung die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgebende Sach- und Rechtslage zu beachten hätte (vgl. zB Ritz, BAO-Kommentar, 2. Auflage, Wien 1999, § 289 Tz 11). Änderungen der Rechtsprechung dürfen für die Beurteilung der inhaltlichen Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides nur berücksichtigt werden…
…Finanzamt über den Abschluss des APA. Das APA ist in weiterer Folge vom zuständigen Finanzamt beim Erlassen der Steuerbescheide betreffend die relevanten Steuerjahre zu berücksichtigen. § 48 Abs. 2 BAO ist auf APAs nicht anwendbar. Ist zum Zeitpunkt der Ausstellung von Bescheiden betreffend die relevanten Zeiträume…
…Gemäß § 255 Abs. 2 BAO kann ein Verzicht vor Erlassung des Bescheides nur abgegeben werden, wenn aus der Verzichtserklärung (Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt seiner Abgabe der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgabe und…
…Abs. 4 vorletzter Satz BAO erlischt die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides, wenn sich die für seine Erlassung maßgeblichen tatsächlichen (für die Erlassung des Feststellungsbescheides unbedingt erforderlichen Sachverhaltselemente für die bescheidmäßige Feststellung der Manipulationssicherheit des geschlossenen Gesamtsystems) Verhältnisse geändert haben. Dieses Erlöschen tritt ex lege ein. Zeigt…
…ist - aufgrund des Wiederholungsverbots - eine nochmalige Entscheidung wegen res iudicata insoweit ausgeschlossen (vgl. dazu auch VwGH 20.05.2008, 2005/12/0218). Der ein zweites Mal am 1.6.2015 erlassene Einkommensteuer-Bescheid für 2013 erweist sich daher in seinem Spruch als nicht richtig (zweimaliger…
…dies für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn der Bestimmung erforderlich ist (vgl. zB VwGH 24.03.2004, 2001/14/0083). 5.3. Rückwirkung der Berichtigung Berichtigungen kommt Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Erlassung des berichtigten Bescheides zu (vgl…
…oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen maßgebenden Umstände. Die Offenlegungspflicht wird nicht nur verletzt, wenn nicht existente Tatsachen in Abgabenerklärungen angegeben werden, sondern auch, wenn abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen verschwiegen werden. Erkennt ein Abgabepflichtiger, dass sich die Abgabenbehörde bei der Erlassung des Bescheides zu seinen Gunsten…
…Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid aufgehoben würde (vgl. zB VwGH 30.5.2001, 2000/13/0011). Diese vorübergehende Unzuständigkeit der Abgabenbehörde dauert nur solange, als Bescheide beim Verwaltungsgericht angefochten sind. Sie endet daher vor allem durch Erlassung des Erkenntnisses (§ 279 BAO). 4.7.2. Aufhebung gemäß § 300 BAO In…
…zeitgerecht oder, gemessen an dem an § 250 BAO orientierten Mängelbehebungsauftrag, unzureichend entsprochen, ist die Behörde laut ständiger Rechtsprechung des VwGH verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetz vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl. VwGH 14.09.1992, 91/15/0135; VwGH…
…Rechtsprechung (zB des VwGH) oder von Erlässen (des BMF) weg. 8. Rechtsschutz 8.1. Berufung Der Auskunftsbescheid ist mit Berufung anfechtbar (insbesondere bezüglich der rechtlichen Beurteilung und bezüglich des Umfanges der Berichtspflichten). Meritorische Berufungserledigungen (somit Berufungsvorentscheidungen und Berufungsentscheidungen) wirken ex tunc. Solche Bescheide sind ähnlich…
…Sachliche Zuständigkeit Sachlich zuständig für die Feststellung von Einkünften sind nach § 13 Abs. 1 Z 1 AVOG 2010 die Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis. Diese Zuständigkeit besteht auch für die Erlassung von Bescheiden des Inhaltes, dass Feststellungen der Einkünfte zu unterbleiben haben. Dies ergibt sich aus …
…hinsichtlich deren Festsetzungen er nun als Haftender in Anspruch genommen werden soll, als Geschäftsführer der Primärschuldnerin bereits kannte - oder wegen späterer Erlassung (Außenprüfung nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit) nicht kannte - sind dem Haftenden jedenfalls mit Erlassung des Haftungsbescheides Kopien der Bescheide, aus denen die Haftungssumme resultiert…