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08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…BewG 1955 erstmals auf Abgabentatbestände anzuwenden, auf Grund derer die jeweilige Abgabenschuld nach dem 31. Dezember 2003 entsteht (§ 4 BAO). Wegen der Anknüpfung an das Entstehen der Abgabenschuld gilt dies für die Einkommensteuer als laufend zu veranlagende Abgabe auch für Rentenvereinbarungen, die vor dem 31…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…Höhe der Abgabe, das ist der Abgabenbetrag, der sich im Fall des Entstehens der Abgabenschuld ergibt, zugrunde zu legen. 2.5. Erfassung der Daten des Rechtsvorganges Im FinanzOnline-Verfahren sind vom befugten Parteienvertreter die Daten zum Geschäftsfall zu erfassen. Das sind: Allgemeine DatenAuf Grund der…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen betreffend der Höhe des Entgelts sowie die Möglichkeit für den Abgabenschuldner, seine Umsätze über Antrag beim zuständigen Finanzamt nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, sind analog zum Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) geregelt. Dies bedeutet, dass der Abgabenanspruch mit Ende des Kalendermonats entsteht…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer, Liquidatoren, Vorstandsmitglieder. Die Abgabenschuld muss dem Primärschuldner (Erstschuldner) gegenüber nicht bereits geltend gemacht worden sein. Siehe dazu auch …

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…zur Entstehung eines Guthabens. Unter diesen Voraussetzungen bewirken derartige Zahlungen die Tilgung der bereits entstandenen Abgabenschuld (vgl. VwGH 21.05.1992, 88/17/0075). 17. Bescheidspruch Falsche Gesetzesstelle zitiert 17.1. Bezughabende Norm § 93 BAO 17.2. Sachverhalt Im Spruch eines amtswegigen Wiederaufnahmsbescheides, der im…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Entstehung des Abgabenanspruches. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Verfahren. Die Einkommensteuer 2001 und 2002 sind grundsätzlich bereits absolut verjährt und hätte daher eine Anpassung nicht erfolgen dürfen (sofern nicht ein Ausnahmetatbestand vorliegt). Die Einkommensteuer 2003 verjährt entsprechend den generellen Bestimmungen der…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…der aktenführenden Dienststelle vorbehalten. 6.1.1. Verfahren nach erstmaliger Ausstellung eines Rückstandsausweises Nach erstmaliger Ausstellung eines Rückstandsausweises (neuer Vollstreckungsfall) ist eine Einsicht in das Kontenregister nur nach einer anderen Erstmaßnahme (zB Zahlungsaufforderung, Vollstreckungsaußendienst) zulässig. Erfolgt auf die Erstmaßnahme keine Reaktion oder wird die Abgabenschuld…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Vertretenen seine liquiden Mittel zur Berichtigung von Abgabenschulden zu entziehen (zB VwGH 23.1.1997, 95/15/0120). Ein solcher Vertrag ist dem Vertreter dann vorzuwerfen, wenn er es unterlassen hat - insbesondere durch eine entsprechende Vertragsgestaltung - vorzusorgen, dass auch im Fall einer Änderung der Verhältnisse…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…zwei Nachkommastellen gerechnet bzw. dürfen auch mehr als zwei Nachkommastellen ausgewiesen werden! Siehe dazu vor allem Punkt 5.2. Beispiel: Eine Abgabenschuld von 123.456 Schilling soll in Euro entrichtet werden. Der richtige Rechenvorgang lautet: 123.456 S : 13,8561 = 8.909,866412627 ... €…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…besteht nur für Abgabenansprüche, die dadurch entstehen können, dass der Inhaber durch seine betriebliche Tätigkeit den materiellrechtlichen, die Abgabepflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht (vgl. VwGH 9.6.1989, 86/17/0194). Sie umfasst bei der Umsatzsteuer auch die auf die Geschäftsveräußerung im Sinn des § 4 Abs…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…eine am 20. August 2002 fällige Abgabenschuldigkeit verrechnet. Im Dezember 2002 Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2001: 150.000 (Nachforderung daher 50.000). Die Nachforderungszinsen werden von einer Bemessungsgrundlage von 50.000 festgesetzt (die wegen der unterlassenen Verrechnungsweisung nicht entrichtete Anzahlung hat keine zinsenmindernde Wirkung). Nach § 214…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…welche Abgabenschuldigkeiten damit getilgt werden. Handelt es sich um Betriebssteuern (zB L, DB, DZ, USt), liegt im Zeitpunkt der Überweisung eine "aufwandswirksame" Ausgabe vor, handelt es sich um Personensteuern (etwa ESt) liegt zwar eine Ausgabe vor, die jedoch privat veranlasst ist. Entsteht oder erhöht sich…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…ist nur vor Eintritt der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) zulässig (zB VwGH 29.03.1993, 91/15/0093, 0094). Zur Einhebungsverjährung siehe BMF, Richtlinien für die Abgabeneinhebung, RAE Rz 1830 bis Rz 1867. Die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen setzt voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…Mitglieder) der Personenvereinigung sind nach § 6 Abs. 2 BAO Gesamtschuldner hinsichtlich jener Abgaben, für die diese Personenvereinigung als solche abgabepflichtig ist (vgl. VwGH 22.2.1995, 95/13/0031, VwGH 29.5.2001, 2001/14/0033). Die Gesamtschuld entsteht gleichzeitig mit der Entstehung der Abgabenschuld…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…wann eine Abgabenschuldigkeit als entrichtet gilt. Für die Beschwerdezinsen ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung maßgebend. Daher sind diesbezüglich die Bestimmungen über Respirofristen (§ 211 Abs. 2 BAO) nicht relevant. Die Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit führt nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf Beschwerdezinsen dem Grunde nach…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Abgabenschuld. 13.3. Frage An wen erfolgt eine etwaige Rückzahlung? 13.4. Lösung In beiden Fällen (Variante A und Variante B) handelt es sich um die doppelte Bezahlung einer Gesamtschuld. Bereits durch die erste Bezahlung erlischt die (Gesamt-)Schuld (siehe dazu die Ausführungen in der…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…diesem Bescheid ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftung gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 BAO begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Nach § 248 BAO kann der Haftungspflichtige nicht nur…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…und 217 Abs. 8 BAO vor. Die nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld ist somit zu berücksichtigen auf Antrag bei der Berechnung der Stundungszinsen, von Amts wegen bei der Berechnung der Aussetzungszinsen, auf Antrag bei der Berechnung der Säumniszuschläge. Siehe hiezu Richtlinien für die Abgabeneinhebung, RAE Rz…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…entgegennimmt, während die Rechtsfolgen in der Person des anderen (des Vertretenen) eintreten. Man unterscheidet zwei Arten von Vertretern: die gesetzlichen und die gewillkürten, je nachdem, ob die Vertretungsbefugnis durch Gesetz oder behördliche Bestellung oder aber durch Bevollmächtigung entsteht. Voll handlungsfähige Personen können sich ua. durch…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

… 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff…