…Abs. 6 UStG 1994 nach der Generalklausel im B2B-Bereich. Die sonstige Leistung ist dort steuerbar, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Erbringt ein österreichischer Unternehmer eine derartige sonstige Leistung an einen Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, ist diese in Österreich nicht steuerbar. Es…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…
…allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit…
abziehen. Kommt der Hausgemeinschaft selbst keine Unternehmereigenschaft zu, ist nicht sie, sondern der einzelne Gesellschafter (der jeweilige Ehegatte) als Empfänger der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4…
…bzw. Durchfuhrbeschränkungen. Die Voraussetzungen für die Einfuhr von Waffen der Kategorie C wurden mit jenen von Kategorie B Waffen weitgehend gleichgestellt. Waffen der Kategorie C dürfen daher nur eingeführt oder durchgeführt werden, wenn der Empfänger bzw. derjenige, der die Waffe oder die Munition befördert, hierfür…
…der Bestimmungen eines mit Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens künftighin an die Beibringung einer Wohnsitzbescheinigung gebunden. Ein Muster eines diesbezüglichen internationalen Vordruckes ist in der Anlage ./.1 beigeschlossen. Die Finanzlandesdirektionen werden daher eingeladen, in Österreich ansässigen Empfängern italienischer Sozialversicherungspensionen, welche gemäß Art. 10 in Verbindung mit Art…
…ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Bestimmung die primäre Zielsetzung hat, die korrekte steuerliche Erfassung der Leistungsvergütung beim Empfänger sicherzustellen. Dies setzt jedoch die unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus. Im Lichte dessen ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen § 109b Abs…
…Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch im Arbeitsausübungsstaat ansässig ist oder nicht und ob er zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer berufstätig ist oder nicht. Es ist einzig und allein entscheidend, ob die betreffenden Zahlungen…
…2011 - für Beförderungen nach und durch Dänemark und Polen). Auch die Empfangsbestätigung zu einem e-VD muss durch den Empfänger auf elektronischem Wege abgegeben werden. Die Verwendung eines BVD entfaltet für den österreichischen Versender keine Rechtswirksamkeit. Ohne Ausstellung eines e-VD kommt eine Beförderung unter…
…übergeht, sondern dem Ansässigkeitsstaat verbleibt, wenn a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält und b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und…
…zu erheben, und, wenn ja, welche Umstände sind dabei relevant? Ist insbesondere relevant, ob diese Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als der ,,eigentliche Empfänger" dieser unmittelbaren und formlosen Kapitalzuführung anzusehen ist? Der EuGH hat im Urteil vom 12. Jänner 2006, C-494/03, die vorgelegten…
…als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die…
…ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, für die die Steuerschuld (§ 12 ErbStG) nach dem 31. Dezember 1999 entsteht. 1.2 Person des Übergebers und Erwerbers Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie z.B. GesmbH, AG…
…ein Steuerlager aufgenommenen Schaumwein. Erstattungs-/vergütungsberechtigt sind die Inhaber von Steuerlagern. Diesbezüglich beinhaltet der erwähnte Erlass die Möglichkeit einer Steuererstattung/-vergütung für bereits im freien Verkehr befindlichen Schaumwein von Handelsunternehmen (inkl. von registrierten Empfängern nach Direktimport), einschließlich ihrer Geschäftspartner (dh. weiterer Vertriebsstufen), auf Grund einer…
…verliert diese Steuerfreiheit nicht dadurch, dass sie nach dem Tod des ursprünglichen Empfängers an dessen im selben Vertragsstaat ansässigen Ehepartner weitergezahlt wird. Zum Beispiel verliert die an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Absatz 2 des DBA in Österreich unter Progressionsvorbehalt…
…Unternehmens, beim Anbringen eines für Kunden sichtbaren Aufklebers im Geschäftsraum oder auf einem Firmen-Kfz oder wenn der Unternehmer im Rahmen der Eigenwerbung seines Unternehmens auf die Spenden hinweist. Für die Abzugsfähigkeit von werbewirksamen "Katastrophenspenden" ist es gleichgültig, wer die Empfänger sind (z.B. Hilfsorganisationen…
…oder das Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die zuständige Behörde der Hellenischen Republik die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die griechische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist…
…das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die belgische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die belgische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist…
…1 BWG zu beachten. Das heißt, dass diese Informationen nur weitergegeben werden dürfen, wenn für den Empfänger eine Durchbrechung gemäß § 38 Abs. 2 BWG normiert ist. 1.2. Ausschluss von der Akteneinsicht Die Ergebnisse der Einsicht in das Kontenregister und der Konteneinschau sind unter Berücksichtigung…
…Unternehmens, beim Anbringen eines für Kunden sichtbaren Aufklebers im Geschäftsraum oder auf einem Firmen-Kfz oder wenn der Unternehmer im Rahmen der Eigenwerbung seines Unternehmens auf die Spenden hinweist. Für die Abzugsfähigkeit von werbewirksamen "Katastrophenspenden" ist es gleichgültig, wer die Empfänger sind (zB Hilfsorganisationen, Gemeinden…