Findok · Erlässe & Informationen
2026-0.576.501
Information zu der am 16. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400)
geltende FassungInfo2026-0.576.501vom 16.07.2026
Wortlaut laut Findok
Durch eine Änderung des Waffengesetz 1996, bestehen nunmehr auch für Waffen der Kategorie C (VB-0400 Abschnitt 1.5.) Einfuhr- bzw. Durchfuhrbeschränkungen.
Die Voraussetzungen für die Einfuhr von Waffen der Kategorie C wurden mit jenen von Kategorie B Waffen weitgehend gleichgestellt. Waffen der Kategorie C dürfen daher nur eingeführt oder durchgeführt werden, wenn der Empfänger bzw. derjenige, der die Waffe oder die Munition befördert, hierfür eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:
Waffenpass
Waffenbesitzkarte
Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen
Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) wurde entsprechend aktualisiert.
Bundesministerium für Finanzen, 16. Juli 2026
Normen und Schlagworte
- WaffG, Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2026-0.576.501
- Stammnummer
- 84521
- Gültig
- 16.07.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF