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Findok · Erlässe & Informationen

2026-0.576.501

Information zu der am 16. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400)

geltende FassungInfo2026-0.576.501vom 16.07.2026

Wortlaut laut Findok

Durch eine Änderung des Waffengesetz 1996, bestehen nunmehr auch für Waffen der Kategorie C (VB-0400 Abschnitt 1.5.) Einfuhr- bzw. Durchfuhrbeschränkungen. Die Voraussetzungen für die Einfuhr von Waffen der Kategorie C wurden mit jenen von Kategorie B Waffen weitgehend gleichgestellt. Waffen der Kategorie C dürfen daher nur eingeführt oder durchgeführt werden, wenn der Empfänger bzw. derjenige, der die Waffe oder die Munition befördert, hierfür eines der folgenden Dokumente vorweisen kann: Waffenpass Waffenbesitzkarte Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) wurde entsprechend aktualisiert. Bundesministerium für Finanzen, 16. Juli 2026

Normen und Schlagworte

WaffenVerteidigungsgüter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2026-0.576.501
Stammnummer
84521
Gültig
16.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF