Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010313/0349-IV/6/2016
Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungInfoBMF-010313/0349-IV/6/2016vom 04.05.2016
Wortlaut laut Findok
Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar.
Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt:
Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt.
In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit, die der inländische Beteiligte zu stellen hat und eine eventuelle Befreiungsmöglichkeit (zB nach § 56 ZollR-DG
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für die EUSt) abzusprechen.
Ebenso ist in der Bewilligung über den drittländischen Versender als Verfahrensinhaber abzusprechen.
Die Zollanmeldung wird aufgrund dieser förmlichen Bewilligung im Namen des Versenders, der der Verfahrensinhaber ist, abgegeben. Hierzu ist aus derzeitiger Sicht eine indirekte Vertretung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Vorgangsweise ändern kann, sofern es seitens der Europäischen Union eine allgemeine Vorgangsweise gibt und dass im Fall der nicht ordnungsgemäßen Erledigung des Verfahrens der zur Sicherheitsleistung verpflichtete Beteiligte für die Abgaben herangezogen wird.
Bundesministerium für Finanzen, 4. Mai 2016
[1]
Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur wurde am 20.05.2016 der Verweis "Art. 56 ZollR-DG" auf "§ 56 ZollR-DG" berichtigt.
Normen und Schlagworte
- UZK, VO 952/2013, ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1
- UZK-IA, DVO 2015/2447, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558
- UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
- UZK-TDA, DelVO 2016/341, ABl. Nr. L 69 vom 15.03.2016 S. 1
- § 56 ZollR-DG, Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0349-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71768
- Gültig
- 04.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF